Wiederinbetriebsetzung eines Fahrzeugs

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Jeder Eigentümer oder Halter eines in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs, der sein Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb gesetzt hat, kann dessen Wiederinbetriebsetzung beantragen.

Hierzu müssen 2 Bedingungen erfüllt sein:

  • der Eigentümer des Fahrzeugs muss noch derselbe sein; und
  • es muss zuvor eine vorübergehende Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs vorgenommen worden sein, anlässlich derer Teil I der Zulassungsbescheinigung an die Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) zurückgegeben wurde.

Den Antrag auf Wiederinbetriebsetzung können Sie folgendermaßen einreichen:

  • online über MyGuichet.lu, indem Sie sich mittels Ihres LuxTrust-Produkts oder elektronischen Personalausweises in Ihren privaten Bereich einloggen; oder
  • anhand eines Formulars in Papierform, das an die SNCA zu richten ist.

Daraufhin wird Ihnen die Zulassungsbescheinigung samt einer provisorischen Steuervignette mit einer Gültigkeit von 30 Tagen zurückgeschickt.

Wenn Sie über einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu verfügen, können Sie darüber hinaus online Informationen über Ihre Fahrzeuge, Kennzeichen sowie Ihren Punkteführerschein einsehen.

In unserem Informationstext erfahren Sie mehr über die Wiederinbetriebsetzung eines Fahrzeugs