Urlaub für die Suche nach einer neuen Beschäftigung: Was ist das?

Zum letzten Mal aktualisiert am

In Luxemburg ansässige Arbeitnehmer, die durch ordentliche Kündigung entlassen wurden, können ihrem Arbeitgeber gegenüber das Recht auf maximal 6 Werktage Urlaub für die Suche nach einer neuen Beschäftigung geltend machen.

Dieser Urlaub:

  • muss während der Kündigungsfrist genommen werden;
  • ist bezahlt;
  • ist aufteilbar.

Achtung! Sie haben keinen Anspruch auf diesen Urlaub, wenn:

  • Sie aufgrund einer schwerwiegenden Verfehlung entlassen wurden;
  • Sie gekündigt haben;
  • Ihr Arbeitsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber aufgelöst wurde;
  • Sie während der Probezeit entlassen wurden.

Um diesen Urlaub in Anspruch zu nehmen, müssen Sie:

  • sich bei der Arbeitsagentur (ADEM) arbeitsuchend melden;
  • Ihrem Arbeitgeber einen Nachweis vorlegen, dass Sie tatsächlich bei einem Vorstellungsgespräch waren.

Alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Sonderurlaub finden Sie in unserem Informationstext.