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Urlaub für die Suche nach einer neuen Beschäftigung: Was ist das?
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In Luxemburg ansässige Arbeitnehmer, die durch ordentliche Kündigung entlassen wurden, können ihrem Arbeitgeber gegenüber das Recht auf maximal 6 Werktage Urlaub für die Suche nach einer neuen Beschäftigung geltend machen.
Dieser Urlaub:
- muss während der Kündigungsfrist genommen werden;
- ist bezahlt;
- ist aufteilbar.
Achtung! Sie haben keinen Anspruch auf diesen Urlaub, wenn:
- Sie aufgrund einer schwerwiegenden Verfehlung entlassen wurden;
- Sie gekündigt haben;
- Ihr Arbeitsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber aufgelöst wurde;
- Sie während der Probezeit entlassen wurden.
Um diesen Urlaub in Anspruch zu nehmen, müssen Sie:
- sich bei der Arbeitsagentur (ADEM) arbeitsuchend melden;
- Ihrem Arbeitgeber einen Nachweis vorlegen, dass Sie tatsächlich bei einem Vorstellungsgespräch waren.
Alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Sonderurlaub finden Sie in unserem Informationstext.