Urlaub für die Suche nach einer neuen Beschäftigung beantragen

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Ein durch ordentliche Kündigung entlassener Arbeitnehmer kann während der Kündigungsfrist seinem Arbeitgeber gegenüber das Recht auf bezahlten Zusatzurlaub von bis zu 6 Werktagen für die Suche nach einer neuen Beschäftigung geltend machen. Dieser Urlaub wird in voller Höhe bezahlt und kann aufgeteilt werden. Er soll dem Arbeitnehmer die Suche nach einer neuen Beschäftigung ermöglichen.

Betroffene Personen

Folgende Arbeitnehmer können den Urlaub für die Suche nach einer neuen Beschäftigung in Anspruch nehmen:

  • Arbeitnehmer, gegen die der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung ausgesprochen hat und die bei einem in Luxemburg ordnungsgemäß niedergelassenen und aktiven Unternehmen beschäftigt waren;
  • Arbeitnehmer, die während der Kündigungsfrist arbeiten.

Während der Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellte Arbeitnehmer können diesen Sonderurlaub nicht beantragen. Wenn die Freistellung sich jedoch nicht auf die gesamte Dauer der Kündigungsfrist erstreckt, kann der Arbeitnehmer den gesamten Urlaub für die Suche nach einer neuen Beschäftigung geltend machen.

Folgende Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Urlaub für die Suche nach einer neuen Beschäftigung:

  • Arbeitnehmer, die aufgrund einer schwerwiegenden Verfehlung entlassen wurden;
  • Arbeitnehmer, die gekündigt haben;
  • Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst wurde;
  • Arbeitnehmer, die während der Probezeit entlassen wurden.

Voraussetzungen

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Um in den Genuss des Urlaubs für die Suche nach einer neuen Beschäftigung zu gelangen, muss der in Luxemburg wohnhafte entlassene Arbeitnehmer:

  • sich bei der Arbeitsagentur (ADEM) arbeitsuchend melden;
  • seinem Arbeitgeber gegenüber den Nachweis für ein Vorstellungsgespräch erbringen.

Vorbehaltlich einer gegenteiligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fällt die Meldung bei der ADEM nicht unter den Urlaub für die Suche nach einer neuen Beschäftigung und muss außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeiten erfolgen.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Arbeitnehmer beantragt den Urlaub, den er für ein Bewerbungsgespräch benötigt, im Voraus, um die betriebsinterne Organisation nicht zu stören. In der Regel kann der Arbeitgeber diesen Urlaub nur aus zwingenden betriebsbedingten Gründen verweigern.
Im Anschluss muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber einen Nachweis vorlegen, dass er tatsächlich bei einem Bewerbungsgespräch war, indem er das vorausgefüllte Formular vervollständigt:

  • das auf Anfrage von der ADEM zur Verfügung gestellt wird; und
  • das nach dem Bewerbungsgespräch vom einstellenden Unternehmen gegengezeichnet wird.

Jede sonstige von der Person, bei der der Arbeitnehmer das Vorstellungsgespräch hatte, ausgestellte Bescheinigung ist ebenfalls gültig.

Dieser Urlaub gilt sowohl für von der ADEM angebotene Stellen als auch für in Eigeninitiative gefundene Stellen, sofern die Abwesenheit des Arbeitnehmers gerechtfertigt ist und gegenüber dem Arbeitgeber anhand einer Bescheinigung des einstellenden Unternehmens nachgewiesen werden kann.

Dauer des Urlaubs

Der Urlaub für die Suche nach einer neuen Beschäftigung ist auf 6 Werktage für die gesamte Dauer der Kündigungsfrist beschränkt.
Dieser vom Arbeitgeber bezahlte Sonderurlaub:

  • gilt lediglich während der Dauer der Kündigungsfrist, während der der Arbeitnehmer noch zur Arbeit verpflichtet ist. Er kann nicht am Ende der Kündigungsfrist genommen werden, um diese zu verlängern;
  • muss entsprechend den für die Vorstellungsgespräche vorgesehenen Terminen aufgeteilt werden und kann nicht in einem Zuge vom Arbeitnehmer genommen werden. Dieser Urlaub kann wie folgt genommen werden:
    • in Stunden;
    • in halben Tagen.

Gut zu wissen

Das JobBoard der ADEM steht jeder Person offen, die auf der Suche nach einer Arbeit ist, unabhängig davon, ob sie bei der ADEM gemeldet ist oder nicht. Dabei handelt es sich um eine interaktive Online-Plattform, die Arbeitsuchende und Arbeitgeber in Luxemburg zusammenbringt. Jeder Arbeitsuchende kann dort ohne vorherige Formalitäten die von den Unternehmen öffentlich verbreiteten Stellenangebote einsehen.

Arbeitsuchende, die bei der ADEM gemeldet sind, genießen jedoch bestimmte Vorteile:

  • In den ersten 7 Tagen nach der Veröffentlichung eines Stellenangebots haben sie exklusiven Zugang zu diesem Angebot.
  • Sie verfügen über ein Bewerberprofil, das von den Arbeitgebern auf dem JobBoard eingesehen werden kann.

Zuständige Kontaktstellen

Es werden 2 von 19 Stellen angezeigt

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