Ein neues Fahrzeug zulassen: Welche Schritte sind erforderlich?

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Haben Sie vor Kurzem ein neues Fahrzeug gekauft?

Um es auf den öffentlichen Verkehrswegen führen zu können, müssen Sie:

  • es auf Ihren Namen zulassen; und
  • eine Zulassungsbescheinigung beantragen.

Wussten Sie schon, dass es möglich ist, ein Kennzeichen des laufenden Nummernkreises oder ein Wunschkennzeichen auf elektronischem Weg über MyGuichet.lu zu beantragen? Dieser Online-Vorgang kann mit oder ohne LuxTrust-Authentifizierungsmittel durchgeführt werden.

Wenn Sie über einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu verfügen, können Sie darüber hinaus online Informationen über Ihre Fahrzeuge, Kennzeichen sowie den Punkteführerschein einsehen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug von einem nicht gewerblichen Verkäufer gekauft haben, müssen Sie eine Reihe von Vorgängen bei verschiedenen Stellen durchführen, und zwar in einer bestimmten Reihenfolge:

  • Beantragung eines Kennzeichens
  • Abschluss eines Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrags
  • Zahlung der Gebührenmarke
  • Zollabfertigung und Zahlung der luxemburgischen Mehrwertsteuer
  • Einreichung der Verwaltungsunterlagen bei der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)

Wenn Sie als Privatperson ein Fahrzeug bei einem Gewerbebetrieb (Vertragshändler, Autohaus usw.) kaufen, werden die hierzu erforderlichen Schritte in der Regel vom gewerblichen Verkäufer übernommen.

Sämtliche Informationen über die beim Kauf eines Fahrzeugs zu erledigenden Schritte finden Sie in unseren Informationstexten.