Hilfe für Menschen mit zu vielen Schulden

Zum letzten Mal aktualisiert am

Sie haben zu viele Schulden?
Sie können Ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen?
Das nennt man: Über-Schuldung.

In Luxemburg gibt es Hilfe für Menschen, die zu viele Schulden haben.
Das Ziel dieser Hilfe ist:

  • Sie können Ihre Schulden bezahlen.
  • Und Sie haben trotzdem genug Geld zum Leben.

Wichtig: Diese Hilfe ist nur für private Schulden.
Private Schulden heißt: Es sind keine Schulden aus Ihrer Arbeit
oder aus Ihrem Geschäft.

Es gibt 3 Schritte, um Ihre Schulden zu regeln:

Schritt 1: Sich einigen ohne Gericht.
Sie fragen die Beratungs-Stellen für Über-Schuldung um Hilfe.
Auf Französisch heißen diese Stellen:
Services d'Information et de Conseil en matière de Surendettement
Die Abkürzung ist: SICS.

Die Beratungs-Stelle SICS spricht mit Ihren Gläubigern.
Gläubiger sind Personen oder Betriebe, denen Sie Geld schulden.
Sie wollen eine Lösung finden, die für alle passt.

Schritt 2: Sich einigen mit dem Friedens-Richter.
Wenn der erste Schritt nicht klappt, hilft Ihnen der Friedens-Richter.
Der Friedens-Richter ist ein besonderer Richter.
Er entscheidet, wie Sie Ihre Schulden zurück-zahlen können.

Schritt 3: Privat-Insolvenz
Wenn die ersten 2 Schritte nicht klappen, können Sie eine Privat-Insolvenz anfragen.
Das heißt: Ihre Sachen werden verkauft.
Mit dem Geld werden die Schulden bezahlt.
Wenn nicht genug Geld da ist, werden Ihre Schulden erlassen.
Das heißt: Sie müssen die Schulden nicht mehr bezahlen.

Diesen Schritt machen Sie auch beim Friedens-Richter.

Wichtig: Sie müssen immer mit Schritt 1 anfangen.
Sie dürfen nicht direkt Schritt 3 machen.

Tipp: Gehen Sie zuerst zu einer Beratungs-Stelle für Über-Schuldung (SICS).
Die Menschen von der Beratungs-Stelle helfen Ihnen gratis.

Wer kann Hilfe bekommen?

Sie können Hilfe bekommen, wenn:

  • Sie in Luxemburg wohnen.
  • Und Ihre Schulden nicht bezahlen können.
  • Sie kein Unternehmen haben.
  • Sie kein Verein sind.
  • Sie kein Kaufmann sind.

Was ist ein Kaufmann?
Ein Kaufmann verkauft Produkte oder Dienste (Services).
Zum Beispiel: ein Bäcker, ein Friseur, ein Mechaniker.

Wichtig: Sie waren früher Kaufmann?
Dann können Sie auch Hilfe bekommen.
Aber nur, wenn:

  • Sie seit 6 Monaten oder länger kein Kaufmann mehr sind.
  • Und Sie nur private Schulden haben.
    Private Schulden sind Schulden, die nichts mit Ihrem Geschäft zu tun haben.

Wer bekommt keine Hilfe?

Sie bekommen keine Hilfe, wenn Sie:

  • Einen Betrieb haben.
  • Ihre Über-Schuldung absichtlich (express) gemacht haben.
    Ein Beispiel: Sie haben Schulden.
    Aber anstatt Ihre Schulden zu bezahlen,
    verschenken Sie Ihr ganzes Geld.
    Sie verschenken Ihr Geld absichtlich (express) um kein Geld zu haben.
    So müssen Sie die Gläubiger nicht bezahlen.
  • Ihr Geld oder Ihren Besitz versteckt haben.
    Ein Besitz ist zum Beispiel: eine teure Uhr.
  • Während der Hilfe neue Schulden machen.
  • Während der Hilfe Ihren Besitz verkaufen oder verschenken.
    Ohne zu fragen.

Welche Beratungs-Stellen gibt es?

Sie haben Probleme mit Schulden?
Dann können Sie zu einer Beratungs-Stelle (SICS) gehen.

Die Beratungs-Stellen helfen Ihnen:

  • Beim Ausfüllen von den Papieren.
  • Beim Gespräch mit Gläubigern.
  • Bei der Benutzung mit Ihrem Geld.

Sie können sich bei einer von diesen Beratungs-Stellen melden:

Ligue Médico-Sociale

Luxemburg-Stadt

  • Die Adresse ist:

2, rue G.C Marshall,
L-2181 Luxemburg

Ettelbrück

  • Die Adresse ist:

2A, avenue Lucien Salentiny,
L-9080 Ettelbruck

Inter-Actions a.s.b.l.

Luxemburg-Stadt

  • Die Adresse ist:

1, Dernier Sol,
L-2543 Luxemburg

Esch-sur-Alzette

  • Die Adresse ist:

1, rue Helen Buchholtz,
L-4048 Esch-sur-Alzette

Schritt 1: Sich einigen ohne Gericht

Sie wollen Hilfe bekommen?
Dann müssen Sie eine Anfrage machen.
Dafür müssen Sie ein Formular ausfüllen.
Dieses Formular ist in schwerer Sprache.

Klicken Sie auf diesen Knopf um das Formular herunter zu laden:

Formular herunter laden (Pdf, 336 KB)

Sie brauchen auch noch diese Beweis-Papiere:

  • Eine Kopie von Ihrer Ausweis-Karte (carte d’identité)
    oder von Ihrem Reise-Pass.
  • Eine Liste mit:
    • Ihrem Einkommen: Das ist Geld, das Sie jeden Monat bekommen.
      Zum Beispiel: Lohn (Pai), Arbeitslosen-Geld (Chômage), Rente (Pensioun).
    • Ihren Ausgaben: Das ist Geld, das Sie ausgeben.
    • Ihren Schulden: Das ist Geld, das Sie schulden.

Sie waren früher Kaufmann?

Dann brauchen Sie auch noch:

  • Ein Beweis-Papier, dass Sie nicht mehr im Handels- und Firmen-Register stehen.
    Und das seit mehr als 6 Monaten.
    Das Handels‑ und Firmen-Register ist eine offizielle Liste.
    Dort stehen Informationen über Firmen und Betriebe.
  • Oder ein Beweis-Papier vom Gericht, dass Ihr Insolvenz-Verfahren fertig ist.

Sie schicken das Formular mit den Beweis-Papieren an diese Adresse:

Ministère de la Famille, des Solidarités, du Vivre ensemble et de l’Accueil
À l’attention de la Commission de médiation en matière de surendettement

L-2919 Luxemburg

Die Kommission prüft Ihre Anfrage

Eine Kommission ist eine Gruppe von Personen.
Diese Personen prüfen etwas, planen oder entscheiden.

Sie müssen mit einer Beratungs-Stelle (SICS) zusammen-arbeiten.
Die Berater prüfen:

  • Wie viel Geld Sie haben.
  • Wie viel Geld Sie schulden.
  • Was Sie besitzen.
    Zum Beispiel: Schmuck, Elektro-Geräte.
  • Wie viel Geld Sie jeden Monat zum Leben brauchen.

Wenn alles fertig ist, prüft eine Kommission Ihre Anfrage.
Die Kommission entscheidet dann:

  • Ja, Sie bekommen die Hilfe.
  • Nein, Sie bekommen die Hilfe nicht.

Die Entscheidung der Kommission wird in einem Register veröffentlicht.
Sie bekommen die Entscheidung auch mit der Post.

Was passiert, wenn die Kommission Ja gesagt hat?

Wenn die Kommission Ja sagt, passieren diese Sachen:

  • Sie müssen viele Schulden nicht mehr direkt bezahlen.
    Aber ein paar Schulden müssen Sie weiterhin bezahlen:
    • Sie müssen weiterhin Unterhalt bezahlen.
      Zum Beispiel: Geld für Kinder oder Ex-Partner.
    • Sie müssen weiterhin Schadens-Ersatz bezahlen.
      Schadens-Ersatz bedeutet: Sie haben jemandem absichtlich (express) wehgetan und müssen Geld dafür zahlen.
    • Ein Gericht hat entschieden: Sie müssen Ihre Wohnung verlassen?
      Dieses Urteil zählt weiterhin.
  • Ihr Lohn (Pai) wird nicht mehr gepfändet.
    Das heißt: Die Gläubiger dürfen kein Geld mehr von Ihrem Lohn (Pai) nehmen.
  • Die Zinsen stoppen.
    Das heißt: Ihre Schulden werden nicht mehr größer.
    Zinsen sind Extra-Geld, das Sie für die Schulden bezahlen.

Diese Regeln gelten:

  • Nachdem die Entscheidung der Kommission im Register veröffentlicht wurde.
  • Bis ein Urteil vom Gericht da ist.

Gläubiger melden ihre Forderungen

Gläubiger sind Personen oder Betriebe, denen Sie Geld schulden.
Die Gläubiger müssen ihre Forderungen anmelden.
Forderung heißt: Geld, das Sie den Gläubigern schulden.

Die Gläubiger haben 1 Monat Zeit, um ihre Forderungen anzumelden.
Die Gläubiger machen das bei der Beratungs-Stelle (SICS).

Die Gläubiger können dafür ein Formular benutzen.
Das Formular finden Sie unten auf dieser Seite,
beim Punkt: Online-Dienste und Formulare.
Das Formular heißt: „Forderungs-Anmeldung“.
Dieses Formular ist in schwerer Sprache.

Die Kommission prüft:

  • Ist die Forderung richtig?
  • Ist der Geld-Betrag genau?

Einen Entschuldungs-Plan erstellen

Die Beratungs-Stelle SICS macht zusammen mit Ihnen und Ihren Gläubigern einen Plan.
Der Plan heißt: Entschuldungs-Plan.
Im Plan steht zum Beispiel:

  • Wie Sie Ihre Schulden zurück-zahlen.
  • Was Sie und die Gläubiger machen müssen.
  • Ob Sie mehr Zeit zum Bezahlen bekommen.
  • Ob Sie Hilfe beim Umgang mit Geld bekommen.
  • Ob Sie Geld-Hilfe vom Land Luxemburg oder von anderen Stellen bekommen.
  • Ob ein Teil der Schulden erlassen wird.
    Das heißt: Sie müssen nicht alles zurück-zahlen.
  • Ob die Zinsen niedriger werden.

Wie lange gilt der Plan?

Der Plan gilt maximal 7 Jahre.
Manchmal kann er aber länger dauern.
Zum Beispiel: wenn Sie ein Darlehen (Prêt) für Ihr Haus haben.

Die Gläubiger sagen Ja oder Nein zum Plan

Der Plan gilt, wenn:

  • mehr als die Hälfte der Gläubiger Ja zum Plan sagen.
    Die genaue Zahl ist: 60 % der Gläubiger müssen Ja sagen.
  • Und diese Gläubiger müssen mehr als die Hälfte der Schulden zugut haben.
    Die genaue Zahl ist: 60 % der Schulden.

Wenn ein Gläubiger nicht antwortet, zählt das als Ja.

Der Plan kann angepasst werden, wenn sich etwas ändert.

Die Gläubiger sagen ja zum Plan?
Dann bekommen Sie:

  • soziale Betreuung.
    Das bedeutet: Jemand hilft Ihnen bei Ihren Problemen.
  • Hilfe beim Umgang mit Geld.

Moratorium (Pause)

Die Kommission kann manchmal ein Moratorium empfehlen.
Moratorium bedeutet: Sie müssen 1 Jahr lang keine Schulden zahlen.
Auch hier müssen 60 % der Gläubiger Ja sagen.
Und diese Gläubiger müssen 60 % der Schulden zugut haben.

Was passiert, wenn der Plan nicht angenommen wird?

Wenn nach 6 Monaten der Plan nicht angenommen wird,
schreibt die Kommission ein Papier.
Dieses Papier heißt: Karenz-Protokoll.
Karenz-Protokoll bedeutet: Die Einigung ohne Gericht (Schritt 1) hat nicht funktioniert.

Sie können jetzt zum Friedens-Richter gehen (Schritt 2).
Dafür haben Sie 2 Monate Zeit.
Wenn Sie das nicht machen, müssen Sie 2 Jahre warten.
Dann können Sie diese Hilfe wieder anfragen.
Das heißt: Sie bekommen während 2 Jahre keine Hilfe.
Sie müssen also alleine Ihre Schulden bezahlen.

Schritt 2: Sich einigen mit dem Friedens-Richter

Der Schritt 1 hat nicht funktioniert?
Dann können Sie eine Anfrage beim Friedens-Richter machen.

Sie müssen:

  • die Anfrage innerhalb von 2 Monaten machen.
    Die 2 Monate beginnen, wenn das Karenz-Protokoll veröffentlicht wurde.
  • eine Kopie vom Karenz-Protokoll mitschicken.
  • zum Friedens-Richter gehen, der für Ihren Wohn-Ort zuständig ist.

Es gibt 3 Friedens-Richter in Luxemburg:

1. Friedens-Richter in der Stadt Luxemburg

  • Die Adresse ist:

Bâtiment JP
Cité Judiciaire
L-2080 Luxemburg

2. Friedens-Richter in Diekirch

  • Die Adresse ist:

Bei der Aaler Kiirch
L-9211 Diekirch

3. Friedens-Richter in Esch-sur-Alzette

  • Die Adresse ist:

Place Norbert Metz
L-4006 Esch-sur-Alzette

Was macht der Richter?

Der Friedens-Richter macht einen Plan.
Dieser Plan heißt: Entschuldungs-Plan.
Der Entschuldungs-Plan ist ein Plan um seine Schulden zu verkleinern.
In dem Plan steht:

  • Wie Sie Ihre Schulden zurück-zahlen.
  • Ob Sie mehr Zeit zum Bezahlen bekommen.
  • Ob die Zinsen niedriger werden.
  • Wann Sie zum Gericht kommen müssen, um zu zeigen,
    dass Sie den Plan einhalten.

Der Plan kann bis zu 5 Jahre dauern.

Schritt 3: Privat-Insolvenz

Privat-Insolvenz bedeutet: Sie müssen Ihre Sachen verkaufen.
Mit dem Geld werden die Schulden bezahlt.

Sie können Privat-Insolvenz nur machen,
wenn die ersten 2 Schritte nicht funktioniert haben.
Und keine andere Lösung möglich ist.

Sie müssen wieder eine Anfrage beim Friedens-Richter abgeben,
der für Ihren Wohn-Ort zuständig ist.

Was entscheidet der Richter?

Der Richter prüft Ihre Anfrage.
Danach entscheidet der Richter:

  • Ja, Sie bekommen Privat-Insolvenz.
  • Nein, Sie bekommen keine Privat-Insolvenz.

Der Richter kann auch sagen:

  • Sie müssen zuerst einen Übergangs-Plan machen.
    Der Plan kann bis zu 5 Jahre dauern.
  • Ein soziales Gutachten wird gemacht.
    Das heißt: Jemand prüft, wie Sie leben.
  • Sie müssen soziale Betreuung bekommen.
    Das heißt: Jemand hilft Ihnen bei Ihren Problemen.

Was passiert bei der Privat-Insolvenz?

Der Richter prüft:

  • Wie viel Geld Sie haben.
  • Wie viel Geld Sie schulden.
  • Was Sie besitzen.

Sachen, die verkauft werden können, werden verkauft.
Zum Beispiel: Ein Haus oder ein Auto.

Aber: Diese Sachen können nicht verkauft werden:

  • Sachen, die Sie für den Alltag brauchen.
    Zum Beispiel: Bett, Tisch, Stühle.
  • Sachen, die Sie für die Arbeit brauchen.
    Zum Beispiel: Computer, Werkzeug.

Der Richter bestimmt eine Person, die Ihre Sachen verkauft.
Diese Person heißt: Liquidator.
Der Liquidator hat 6 Monate Zeit,
um Ihre Sachen zu verkaufen.

Was passiert nach der Privat-Insolvenz?

Nach dem Verkauf entscheidet der Richter:

  • Wenn genug Geld da ist:
    Die Schulden sind bezahlt.
    Die Hilfe ist beendet.
  • Wenn nicht genug Geld da ist:
    Ihre Schulden werden erlassen.
    Das heißt: Sie müssen die Schulden nicht mehr bezahlen.

Aber: Einige Schulden werden nicht erlassen.
Diese Schulden müssen Sie weiter-zahlen:

  • Schulden, die jemand anderes für Sie bezahlt hat.
  • Unterhalts-Schulden.
    Zum Beispiel: Geld für Kinder oder Ex-Partner.
  • Schaden-Ersatz, wenn Sie jemandem absichtlich (express) wehgetan haben.

Welche Regeln gibt es während der Hilfe?

Sie müssen:

  • mit den Behörden zusammen-arbeiten.
  • arbeiten, wenn Sie können.

Sie dürfen nicht:

  • neue Schulden machen.
  • einen Gläubiger bevorzugen.
    Das heißt: Sie dürfen nicht einem Gläubiger mehr Geld geben als einem anderen.
    Es gibt aber Ausnahmen:
    • Unterhalt für Kinder oder Ex-Partner.
    • Miete für Ihre Wohnung.
    • Wichtige Sachen, die Sie zum Leben brauchen.
      Zum Beispiel: Strom, Wasser, Heizung.

Achtung: Sie müssen alle Regeln der Hilfe einhalten.
Wenn Sie sich nicht an die Regeln halten, kann die Hilfe gestoppt werden.

Gut zu wissen:

Das Ministerium für Familie hat ein Video gemacht.
Das Video erklärt, wie die Hilfe funktioniert.
Das Video ist in schwerer Sprache.

Das Video gibt es in diesen Sprachen:

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen Schlichtungsausschuss in Sachen Überschuldung

Adresse:
Luxemburg
L-2919 Luxemburg
  • Sozialmedizinische Liga (LMS)

    Adresse:
    2, rue George C. Marshall L-2181 Luxemburg Luxemburg
  • Sozialmedizinische Liga (LMS)

    Sozialmedizinisches Zentrum Clervaux - SICS

    Adresse:
    6, rue Brooch L-9709 Clervaux Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 48 83 33 300
    Überschuldung
    Telefon:
    (+352) 92 91 72
    andere Abteilungen
    Fax:
    Überschuldung: (+352) 48 83 37 / andere Abteilungen: (+352) 92 13 68
  • Sozialmedizinische Liga (LMS)

    Sozialmedizinisches Zentrum Diekirch

    Adresse:
    5, rue des Fleurs L-9231 Diekirch Luxemburg
    Fax:
    (+352) 80 46 44
  • Sozialmedizinische Liga (LMS)

    Sozialmedizinisches Zentrum Differdange

    Adresse:
    23, Grand-rue L-4575 Differdange Luxemburg
    Fax:
    (+352) 58 64 20
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
  • Sozialmedizinische Liga (LMS)

    Sozialmedizinisches Zentrum Dudelange

    Adresse:
    56, rue du Parc L-3542 Dudelange Luxemburg
    Fax:
    (+352) 52 03 40
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
  • Sozialmedizinische Liga (LMS)

    Sozialmedizinisches Zentrum Echternach

    Adresse:
    56, rue Duchscher L-6434 Echternach Luxemburg
    Fax:
    (+352) 72 99 15
  • Sozialmedizinische Liga (LMS)

    Sozialmedizinisches Zentrum Esch/Alzette

    Adresse:
    61, rue de la Gare L-4130 Esch-sur-Alzette Luxemburg
    Fax:
    (+352) 54 44 31
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
  • Sozialmedizinische Liga (LMS)

    Sozialmedizinisches Zentrum Ettelbrück - SICS

    Adresse:
    2a, avenue Lucien Salentiny L-9080 Ettelbrück Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 48 83 33 300
    Überschuldung
    Telefon:
    (+352) 81 92 92 1
    andere Abteilungen
    Fax:
    Überschuldung: (+352) 48 83 37 / andere Abteilungen: (+352) 81 77 88
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
  • Sozialmedizinische Liga (LMS)

    Sozialmedizinisches Zentrum Grevenmacher

    Adresse:
    20, route du Vin L-6794 Grevenmacher Luxemburg
    Fax:
    (+352) 75 06 52
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
  • Sozialmedizinische Liga (LMS)

    Sozialmedizinisches Zentrum Luxemburg - SICS

    Adresse:
    2, rue George C. Marshall L-2181 Luxemburg Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 48 83 33 300
    Überschuldung
    Telefon:
    (+352) 78 83 33 1
    andere Abteilungen
    Fax:
    Überschuldung: (+352) 48 83 37 / andere Abteilungen: (+352) 48 83 37
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
  • Sozialmedizinische Liga (LMS)

    Sozialmedizinisches Zentrum Mersch

    Adresse:
    17, rue de la Gare L-7535 Mersch Luxemburg
    Fax:
    (+352) 32 58 19
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
  • Sozialmedizinische Liga (LMS)

    Sozialmedizinisches Zentrum Redange/Attert

    Adresse:
    74, Grand-rue L-8510 Redange/Attert Luxemburg
    Fax:
    (+352) 23 62 17 15
  • Sozialmedizinische Liga (LMS)

    Sozialmedizinisches Zentrum Wiltz

    Adresse:
    4, avenue Nicolas Kreins L-9536 Wiltz Luxemburg
    Fax:
    (+352) 95 76 55

Es werden 2 von 13 Stellen angezeigt

  • Inter-Actions - SICS - Esch-sur-Alzette

    Adresse:
    1, rue Helen Buchholtz L-4048 Esch-sur-Alzette Luxemburg
    Fax:
    +352 54 77 24 26
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 17:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 17:00 Uhr
  • Inter-Actions - SICS - Luxembourg

    Adresse:
    1, Dernier Sol L-2543 Luxembourg
    Fax:
    +352 54 77 24 26
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 17:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 17:00 Uhr

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Bestellung eines Sozialversicherung- oder Einkommensnachweises bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) (in schwerer Sprache)

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