LENOZ-Zertifikat

Zum letzten Mal aktualisiert am

Seit 2017 hat Luxemburg eine eigene Zertifizierung für Wohngebäude im Bereich Umwelt.

Die LENOZ-Zertifizierung (tzebuerger Nohaltegkeets-Zertifizéierung: luxemburgisches Nachhaltigkeitszertifikat) trägt den spezifischen Bedürfnissen der Wohngebäude (Ein- und Mehrfamilienhäuser in Luxemburg) Rechnung.

Diese fakultative Zertifizierung dient der Erhöhung:

  • des Bewusstseins für das Thema nachhaltiges Wohnen;
  • der Transparenz des Wohnungsmarkts: Das Zertifikat beinhaltet zahlreiche Informationen über das zertifizierte Wohngebäude.

Das Zertifikat:

  • dient als Leitfaden während der gesamten Bauphase;
  • ermöglicht eine Einschätzung der Konsequenzen der Entscheidungen des Gebäudeeigentümers über die Energieeffizienz hinaus, dies in folgenden Bereichen:
    • Nachhaltigkeit des Gebäudes;
    • Wahl des Standorts;
    • Qualität der Raumluft.

Das LENOZ-Zertifikat bezieht sich auf die Daten aus dem Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes.

Das LENOZ-Zertifikat kann bei Architekten, beratenden Ingenieuren, Energieberatern und allen anderen zur Ausstellung eines Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz befugten Dienstleistern beantragt werden.

Das Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung (Ministère du Logement et de l’Aménagement du territoire) bewilligt den Eigentümern von Wohngebäuden finanzielle Beihilfen für die Ausstellung eines Nachhaltigkeitszertifikats (LENOZ-Zertifikat).

Betroffene Personen

Die Initiative für die Beantragung eines LENOZ-Zertifikats kann ausgehen:

  • vom Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses;
  • vom Bauträger, wenn er der Eigentümer des Gebäudes ist;
  • vom Wohnungseigentumsverwalter für Rechnung der Miteigentümer im Falle eines Mehrfamilienhauses.

Das Zertifikat betrifft:

  • jedes neue Wohngebäude;
  • jede wesentliche oder integrale energetische Sanierung;
  • jedes Wohngebäude oder jeden Teil eines Wohngebäudes mit einem Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz.

Kosten

Die Kosten für die Ausstellung eines LENOZ-Zertifikats sind vom Antragsteller zu tragen. Es wird daher empfohlen, vor Beantragung des Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz und anschließend eines LENOZ-Zertifikats verschiedene Angebote einzuholen und die Preise zu vergleichen.

Das Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung kann eine finanzielle Beihilfe für die Ausstellung des Zertifikats bewilligen.

Vorgehensweise und Details

LENOZ-Zertifizierung

Die Zertifizierung basiert auf 6 Bewertungskategorien (die 143 Kriterien umfassen):

  • Standort: Kriterien hinsichtlich des Standorts der Wohnung;
  • Gesellschaft: Kriterien zur Bewertung der sozialen Funktionen innerhalb des Mehrparteiengebäudes sowie der Flächennutzung;
  • Wirtschaftlichkeit: Kriterien zur Bewertung der Energiekosten der Wohnung;
  • Ökologie: Kriterien, die unter anderem die Umweltauswirkungen der verwendeten Baustoffe bewerten;
  • Gebäude und technische Anlage: Kriterien im Zusammenhang mit der Qualität des Gebäudes und seiner technischen Anlagen;
  • Funktionalität: Kriterien, die darauf abzielen, eine zufriedenstellende Nutzung der Wohnung zu garantieren.

Der mit der Erstellung der Akte beauftragte Sachverständige erstellt das Nachhaltigkeitszertifikat, auf dem die erreichte Nachhaltigkeitsklasse angegeben ist:

  • Klasse 1: sehr hohe Nachhaltigkeit (4 LENOZ-Blätter), 85 % der Kriterien sind erfüllt;
  • Klasse 2: hohe Nachhaltigkeit (3 LENOZ-Blätter), 70 % der Kriterien sind erfüllt;
  • Klasse 3: gute Nachhaltigkeit (2 LENOZ-Blätter), 55 % der Kriterien sind erfüllt;
  • Klasse 4: minimale Nachhaltigkeit (1 LENOZ-Blatt), 40 % der Kriterien sind erfüllt.

Beantragung eines LENOZ-Zertifikats

Das Zertifikat kann ausgestellt werden von einem:

  • Architekten;
  • beratenden Ingenieur;
  • Energieberater;
  • für die Erfüllung der technischen Prüfungs- oder Kontrollaufgaben im Bereich Energie befugten Dienstleister, wobei es sich dabei insbesondere um folgende Aufgaben handelt:
    • Durchführung von Energieaudits;
    • Berechnung der Energieeffizienz von Gebäuden und Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz.

Die Liste der Dienstleister, die eine LENOZ-Schulung besucht haben, wird auf der Website des Ministeriums für Wohnungsbau und Raumentwicklung veröffentlicht.

Der Antragsteller wendet sich an den Sachverständigen seiner Wahl.

Das LENOZ-Zertifikat muss in so vielen Originalausfertigungen ausgestellt werden, wie es Eigentümer im zertifizierten Gebäude gibt.

Jeder Eigentümer muss im Besitz des Originals des Nachhaltigkeitszertifikats sein.

Für die Ausstellung eines LENOZ-Zertifikats erforderliche Dokumente

Für die Ausstellung eines LENOZ-Zertifikats sind bestimmte Informationen und Unterlagen erforderlich:

  • Kopie des Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz;
  • Katasterplan;
  • Plan des Standorts;
  • Grundrisse;
  • Schnitte;
  • Stockwerke einschließlich Angabe der Wände usw.

Der Sachverständige, der das Zertifikat ausstellen soll, kann weitere Dokumente verlangen.

Gültigkeit

Das LENOZ-Zertifikat hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab seiner Ausstellung. Das Datum der Ausstellung und das Ende seiner Gültigkeit werden auf dem Zertifikat angegeben.

Das Zertifikat verliert seine Gültigkeit, wenn ein neuer Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz für das betreffende Gebäude ausgestellt werden muss.

Verpflichtungen

Im Rahmen einer Miteigentümergemeinschaft muss der Beschluss zur Ausstellung eines LENOZ-Zertifikats mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Miteigentümer gefasst werden. Demzufolge kann sich eine Minderheit der Miteigentümer der Ausstellung eines LENOZ-Zertifikats nicht entgegenstellen.

Kommunikation

Ein interessierter Käufer oder Mieter, der sein Interesse am Kauf oder an der Anmietung eines Hauses oder einer Wohnung bekundet hat, nachdem der Eigentümer seine Absicht zum Verkauf oder zur Vermietung des betroffenen Hauses oder der betroffenen Wohnung kundgetan hat, muss das entsprechende Nachhaltigkeitszertifikat, für dessen Ausstellung der Eigentümer eine finanzielle Beihilfe erhalten hat, einsehen können.

Der Minister für Wohnungsbau und Raumentwicklung führt ein Register der Nachhaltigkeitszertifikate der Wohnungen und ihrer Anhänge.

Sobald der Eigentümerwechsel in Kraft tritt, muss der Eigentümer, der im Besitz des Nachhaltigkeitszertifikats ist, dessen Original an den neuen Eigentümer übermitteln.

Zuständige Kontaktstellen

Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung

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