Erweiterte Verantwortung der Hersteller von Batterien
Zum letzten Mal aktualisiert am
Gemäß dem geänderten Gesetz vom 21. März 2012 über Abfälle und der Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien gilt für Altbatterien das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung.
Zur Förderung der Vermeidung, Wiederverwendung, Weiterverwendung, des Recyclings und jeder anderen Verwertung von Abfällen gilt für die Hersteller von Produkten (das heißt für jeden, der Batterien auf den Markt bringt) das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung.
Demnach müssen Hersteller von Produkten eine Reihe von Pflichten erfüllen.
Betroffene Personen
Hersteller von Produkten
Der „Hersteller“ ist jeder Erzeuger, Einführer oder Händler oder eine andere natürliche oder juristische Person, der bzw. die unabhängig von der angewandten Verkaufsmethode, einschließlich im Wege von Fernabsatzverträgen, entweder:
- in Luxemburg niedergelassen ist und Batterien unter eigenem Namen oder unter der eigenen Handelsmarke erzeugt oder konzipieren oder erzeugen lässt und im luxemburgischen Hoheitsgebiet erstmals unter eigenem Namen oder unter der eigenen Handelsmarke abgibt; oder
- in Luxemburg niedergelassen ist und im luxemburgischen Hoheitsgebiet von anderen erzeugte Batterien unter eigenem Namen oder unter der eigenen Handelsmarke weiterverkauft; oder
- in Luxemburg niedergelassen ist und dort erstmals gewerbsmäßig aus einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland stammende Batterien abgibt; oder
- Batterien über Fernabsatzverträge direkt an Endnutzer – unabhängig davon, ob es sich um Privathaushalte oder andere Endnutzer handelt – in einem Mitgliedstaat verkauft und selbst in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittland niedergelassen ist.
Der Begriff „Batterien“ schließt Batterien, die in Geräten, leichten Verkehrsmitteln oder sonstigen Fahrzeugen eingebaut sind, ein.
Betreffende Produkte
Als Batterie gilt jede Quelle elektrischer Energie, die:
- durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie erzeugt wurde, ob intern oder extern;
- aus einer bzw. einem oder mehreren nicht wiederaufladbaren oder wiederaufladbaren Batteriezellen, -modulen oder -sätzen besteht; und
- eine Batterie umfasst, die zur Wiederverwendung oder zur Umnutzung vorbereitet oder umgenutzt oder wiederaufgearbeitet wurde.
Folgende Arten von Batterien sind betroffen:
- Gerätebatterien;
- LV-Batterien (Batterien für leichte Verkehrsmittel);
- Starterbatterien (Batterien für den Anlasser, die Beleuchtung oder die Zündung von Fahrzeugen);
- Industriebatterien;
- Elektrofahrzeugbatterien.
Vorgehensweise und Details
Gerätebatterien, LV-Batterien und Starterbatterien
Hersteller dieser Arten von Batterien müssen eine zugelassene Stelle vertraglich mit der Erfüllung aller ihnen obliegenden Pflichten beauftragen. Derzeit ist die ASBL Ecobatterien die einzige zugelassene Stelle, die diese Verpflichtungen übernehmen kann. Die Hersteller von Produkten müssen demnach Mitglied bei der zugelassenen Stelle Ecobatterien werden.
Weitere Informationen können Sie bei der ASBL Ecobatterien erfragen: per E-Mail an administration@ecobatterien.lu oder telefonisch unter (+352) 26 09 87.
Industriebatterien oder Elektrofahrzeugbatterien
Die Hersteller dieser Arten von Batterien können:
- entweder Mitglied bei der zugelassenen Stelle Ecobatterien werden;
- oder eine Einzelzulassung beantragen. Der Antrag auf Einzelzulassung muss online über das Tool e-RA gestellt werden. Jeder Hersteller, der die Rücknahmepflicht selbst erfüllt (Einzelzulassung), muss dem Umweltamt (Administration de l’environnement) jährlich über das Tool e-RA bis spätestens 30. Juni einen Bericht zukommen lassen.
Weitere Informationen können Sie per E-Mail an batt@aev.etat.lu beim Umweltamt erfragen.
Zuständige Kontaktstellen
Ecobatterien ASBL
- Adresse:
- 11, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux
- Telefon:
- (+352) 26 09 81
- E-Mail:
- info@ecobatterien.lu
- Website:
- https://www.ecobatterien.lu/de/
Umweltamt Strategien und Konzepte
- Adresse:
- 1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette Luxemburg
- E-Mail:
-
emballages@aev.etat.lu
Verpackungen
- E-Mail:
-
deee@aev.etat.lu
EEAG
- E-Mail:
-
batt@aev.etat.lu
Batterien
- E-Mail:
-
sup@aev.etat.lu
Tabakprodukte mit Filtern
- Website:
- http://www.emwelt.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Batteries et déchets de batteries
sur emwelt.lu - le portail de l’environnement
-
Mitglied werden
auf der Website von Ecobatterien
-
Manuel pour les producteurs et les importateurs
sur le site d’Ecobatterien
Rechtsgrundlagen
-
Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023
über Batterien und Altbatterien
-
Loi modifiée du 21 mars 2012
relative aux déchets
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