Technische Forschungs- und Prüfungsaufgaben – Zulassung

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Im Rahmen der verschiedenen Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmer, der Umwelt sowie zur Sicherheit im öffentlichen Dienst ist für die Durchführung bestimmter technischer Forschungs- und Prüfungsaufgaben eine ministerielle Zulassung erforderlich.

Die zuständigen Verwaltungen hängen vom jeweiligen Gebiet ab. Es kann sich dabei um folgende Behörden handeln:

  • Umweltamt (Administration de l'environnement) – Abteilung Zulassungen und Umweltmanagement (Service Agréments et Management Environnemental);
  • Ministerium für Wirtschaft – Energieabteilung (Direction de l'Énergie);
  • Ministerium für Arbeit; oder
  • Ministerium für den öffentlichen Dienst.

Betroffene Personen

Jede Person, ob privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich, natürlich oder juristisch, die Forschungs- und Prüfungsarbeiten vornehmen möchte, für die eine Zulassung erforderlich ist (zum Beispiel: Planungsbüro), muss eine Sonderzulassung beantragen.

Bestimmte Forschungs- oder Prüfungsarbeiten können nur von einer zugelassenen Stelle durchgeführt werden:

  • Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP), Umwelt- und Energieaudits, Gutachten (zum Beispiel: Gutachten über die Abfallwirtschaftsmaßnahmen, Studien zu den Umweltauswirkungen von Altlasten usw.);
  • Abnahme von Arbeiten, technische Revisionen, Messungen und Analysen (zum Beispiel: Abnahme von klassifizierten Einrichtungen, Analysen der Luftqualität, Durchflussmengenmessungen usw.);
  • Überprüfung von Treibhausgasemissionen.

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • eine gute technische oder berufliche Ausbildung nachweisen können und diesbezüglich Kopien der Diplome und Zeugnisse der absolvierten Ausbildungen vorlegen;
  • über ausreichende Kenntnisse in Bezug auf die den ihm anvertrauten technischen Aufgaben entsprechenden Vorschriften sowie über eine ausreichende praktische Erfahrung mit diesen Aufgaben verfügen (hierzu sollte er eine Aufzählung der zur Durchführung der geplanten Aufträge verwendeten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Rundschreiben und Standards sowie eine Liste der im Zusammenhang mit der erforderlichen Kompetenz kürzlich durchgeführten Arbeiten beifügen);
  • über angemessene technische Mittel und das erforderliche Personal verfügen, um die mit seinem Auftrag verbundenen technischen Aufgaben durchzuführen (hierzu sollte er eine Beschreibung der Techniken und des verwendeten Spezialmaterials sowie der angewandten Arbeitsmethode beifügen);
  • in der Lage sein, die zur Dokumentierung der Studien erforderlichen Bescheinigungen, Protokolle und Berichte zu verfassen (hierzu sollte er mindestens einen Modellbericht pro erforderliche Kompetenz auf Französisch, Deutsch oder Luxemburgisch beifügen);
  • eine Haftpflichtversicherung zur Absicherung der vertraglichen und außervertraglichen Risiken abschließen.

Der Antragsteller kann nicht zugelassen werden, wenn er:

  • der Planer, Lieferant, Entwickler oder Betreiber des Projekts ist, für das Forschungs- und Überprüfungsaufgaben erforderlich sind;
  • der Vertreter einer dieser Personen ist.

Der Zulassungsantrag befreit den Antragsteller nicht von den Formalitäten bezüglich der Niederlassungsgenehmigung (autorisation d'établissement).

Fristen

Den zuständigen Behörden kann keine bestimmte Bearbeitungsfrist auferlegt werden.

Die Zulassung wird für 1 Jahr erteilt. Sie kann durch einen spätestens 3 Monate vor ihrem Ablauf eingereichten Antrag verlängert werden.

Vorgehensweise und Details

Nach Überprüfung der oben genannten Bedingungen kann der Antragsteller eine oder mehrere Zulassungen beantragen.

Der Zulassungsantrag ist an die je nach betroffenem Gebiet zuständige Behörde (siehe nachstehende Tabelle) zu richten.

Zuständige Behörde

Zuständige Behörde

Betroffenes Gebiet

Umweltamt
Abteilung Zulassungen und Umweltmanagement 

Menschliche Umwelt (Verträglichkeitsstudien, Energieaudits, Abfälle, Abnahme von Einrichtungen, Strahlungen usw.)

Natürliche Umwelt (Überprüfung von Treibhausgasemissionen)

Ministerium für Wirtschaft
Energieabteilung

Studien und Energieprüfungen

Ministerium für Arbeit

Überprüfung der Sicherheit von Anlagen und Gebäuden (Bewertungsstudien, Prüfungen, chemische Analysen, Sicherheitsstudien)

Ministerium für den öffentlichen Dienst

Sicherheit im öffentlichen Dienst (zum Beispiel: Abnahme und Prüfung von technischen Anlagen)

Die im Zulassungsantrag anzugebenden Auskünfte hängen vom Status des Antragstellers ab (siehe nachfolgende Tabelle).

Erforderliche Informationen

Natürliche Person

Privatrechtliche juristische Person

Öffentlich-rechtliche juristische Person

  • Nachname

  • Vorname(n)

  • Beruf

  • Wohnsitz

  • Bezeichnung

  • Adresse

  • Rechtsform

  • Nachnamen, Vorname(n), Berufe und Adressen der Geschäftsführer oder -leiter oder der Personen, die für technische Aufgaben verantwortlich sind

  • Bezeichnung

  • Adresse

  • Nachnamen, Vorname(n), Berufe und Adressen der Personen, die für technische Aufgaben verantwortlich sind

Jedem Antrag müssen sämtliche zum Nachweis für die Erfüllung der Bedingungen erforderlichen Auskünfte und Dokumente beigefügt werden (Ausbildungszeugnisse, Diplome, Modellberichte, Arbeitsmethoden usw.).

Im Allgemeinen kann es sich bei der zugelassenen Stelle nicht um den Planer, Lieferanten, Entwickler oder Betreiber des Projekts handeln, für das ein Auftrag mit Bezug auf die Zulassung durchgeführt wird.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Abteilung Zulassungen und Umweltmanagement

Abteilung Zulassungen und Umweltmanagement

Unterstützungseinheit für Stadtplanung und Umweltwesen

Unterstützungseinheit für Stadtplanung und Umweltwesen

Generaldirektion Energie

Ministerium für Arbeit

Generaldirektion Energie

Ministerium für Arbeit

Ministerium für den öffentlichen Dienst

Ministerium für den öffentlichen Dienst

Verwandte Vorgänge und Links

Links

Weitere Informationen

Organismes agréés

sur emwelt.lu - le portail de l'environnement

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