Verfahren zur medizinischen Beurteilung von Saisonarbeitskräften

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Betriebe und Unternehmen, die in der Landwirtschaft, im Weinbau und im Gartenbau tätig sind, müssen ihre Saison- oder Gelegenheitsarbeitskräfte bei der Abteilung für Arbeitsmedizin der Gesundheitsbehörde (Division de la santé au travail de la Direction de la santé) melden.

Als Leiter eines Betriebs oder Unternehmens, der bzw. das in der Landwirtschaft, im Weinbau oder im Gartenbau tätig ist, müssen Sie bei der Einstellung von Saison- oder Gelegenheitsarbeitskräften ein spezifisches Verfahren einhalten.

Um die obligatorischen medizinischen Formalitäten im Zusammenhang mit der Einstellung leichter zu erledigen, steht Ihnen ein angepasster, mehrsprachiger Fragebogen zur Verfügung, den Sie nur noch an die zuständigen Stellen weiterleiten müssen.

Betroffene Personen

Alle Betriebe oder Unternehmen, die in der Landwirtschaft, im Weinbau oder im Gartenbau tätig sind und Saison- oder Gelegenheitsarbeitskräfte einstellen, die Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats sind.

Voraussetzungen

Der Arzt (Allgemeinmediziner oder Facharzt), der den Fragebogen ausfüllt, muss über eine Zulassung verfügen:

  • in Luxemburg; oder
  • in einem anderen Land der EU.

Vorgehensweise und Details

Medizinische Fragebögen

Sie müssen:

  • den Fragebogen herunterladen (siehe Online-Dienste und Formulare unten auf dieser Seite);
  • ihn von einem Arzt ausfüllen lassen;
  • den ausgefüllten Fragebogen ausschließlich per E-Mail an die Abteilung für Arbeitsmedizin (bei der Gesundheitsbehörde - Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit) senden.

Den Fragebogen ausfüllen

Der Arzt muss alle erforderlichen Felder des Fragebogens ausfüllen und ihn handschriftlich oder elektronisch unterschreiben.

Anschließend kann der Arzt ihn an folgende Personen weiterleiten:

  • an die betreffende Arbeitskraft; oder
  • direkt per E-Mail an die Abteilung für Arbeitsmedizin.

Versand des Fragebogens an die Abteilung für Arbeitsmedizin

Es gibt 3 Möglichkeiten für den Versand des Fragebogens an die Abteilung für Arbeitsmedizin:

  • durch die Arbeitskraft. Die betreffende Arbeitskraft, die den ausgefüllten Fragebogen im Vorfeld vom Arzt erhalten hat, kann ihn direkt per E-Mail an seasonalwork@ms.etat.lu senden; oder
  • durch den Arzt. Der Arzt kann den ausgefüllten Fragebogen direkt per E-Mail an seasonalwork@ms.etat.lu senden; oder
  • durch den Arbeitgeber. Leitet die Arbeitskraft ihren Gesundheitsbogen (Fragebogen) freiwillig an ihren Arbeitgeber, kann dieser den Fragebogen auch per E-Mail an die Abteilung für Arbeitsmedizin weiterleiten.

Achtung: Formulare in Papierform, die per Post geschickt werden, werden nicht akzeptiert.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

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