Abdeckung der Zinsänderungsrisiken durch den Kauf oder Verkauf von Zinsoptionen

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Eine Zinsoption (Zinssatzoption) ist ein Vertrag zwischen 2 Parteien, dessen Zweck darin besteht, das Unternehmen gegen das Risiko einer nachteiligen Entwicklung eines Zinssatzes abzusichern. Bei den in aller Regel außerbörslich abgeschlossenen Zinsoptionen wird ein Mindest- bzw. Höchstzinssatz für eine Transaktion in der Zukunft festgelegt.

Die Zinsoption verleiht dem Käufer das Recht (aber begründet für ihn nicht die Pflicht), einen bestimmten Betrag während eines bestimmten Zeitraums oder an einem bestimmten Datum zu einem festgelegten Zinssatz (Ausübungszinssatz) zu entleihen oder zu verleihen. Für das Ausübungsrecht hat der Käufer dem Verkäufer bei Abschluss der Transaktion eine Prämie zu zahlen.

Abhängig von der Entwicklung des betreffenden Zinssatzes kann das Käuferunternehmen beschließen, diese Option bei Fälligkeit auszuüben oder nicht, und bewahrt sich auf diesem Wege die Möglichkeit, an einer positiven Entwicklung teilzuhaben.

Zielgruppe

Zinsoptionen bieten sich für mittlere oder große Unternehmen an, die Mittel entleihen oder verleihen und die das Risiko einer zukünftigen Änderung des Zinssatzes absichern möchten. Unternehmen können eine Zinsoption nutzen als:

  • Instrument zur Sicherung einer Anlage:
    • Festlegung des aktuellen Zinssatzes für eine zukünftige Anlage (Liquiditätseingang);
    • Schutz gegen einen etwaigen Rückgang des Zinssatzes, ohne dabei auf die Vorteile im Falle eines zukünftig stabilen oder steigenden Zinssatzes zu verzichten.
  • Instrument zur Sicherung einer Mittelaufnahme:
    • Festlegung des Zinssatzes für laufende Kredite oder Darlehen, deren Zinssatz veränderlich ist bzw. angepasst wird („Roll-over-Kredit“);
    • Festlegung eines Sollzinssatzes für die Finanzierung einer geplanten, jedoch noch nicht getätigten Investition usw.

Mit einer Option erwirbt der Käufer das Recht, einen im Voraus festgelegten Betrag während eines bestimmten Zeitraums zu einem Höchstzinssatz zu entleihen bzw. zu einem Mindestzinssatz zu verleihen.

Voraussetzungen

Antragstellung

Erläuterung der zugrunde liegenden finanziellen Geschäfte gegenüber der Bank.

Garantien

Einige Zinssicherungsgeschäfte beinhalten für die Banken ein Ausfallrisiko und veranlassen sie zu einer eingehenden Prüfung des antragstellenden Unternehmens und zur Weiterleitung des Antrages an den Kreditausschuss. Es ist jedoch nicht üblich, dass die Bank für derartige Geschäfte dingliche Sicherheiten verlangt.

Vorgehensweise und Details

Dauer und Zahlung

Betrag

Angesichts der Kosten und der Komplexität von Zinsoptionen wird ein Mindestbetrag sehr empfohlen.

Dauer

  • kurz bis mittelfristig;

  • Laufzeit kann von mehreren Tagen bis zu mehreren Jahren reichen;

  • Ausübung während eines Zeitraums (amerikanische Option) oder an einem bestimmen Termin (europäische Option);

Prämie/Marge

Die vom Käufer zu zahlende Prämie einer Zinsoption bemisst sich nach mehreren Komponenten:

  • Höhe des von der Option gesicherten Zinssatzes;

  • aktueller Marktzinssatz;

  • Volatilität des Basiswertes;

  • Laufzeit.

Die Prämie wird stets bei Abschluss des Vertrages gezahlt und kann vom Käufer unter keinen Umständen zurückerhalten werden.

Ausgleichszahlung

Am Ausübungsdatum der Zinsoption hat der Käufer die Möglichkeit, die Option auszuüben oder verfallen zu lassen:

  • Der Käufer einer Zinsoption, der Mittel aufnehmen möchte, wird sein Recht ausüben, falls der aktuelle Marktzinssatz über dem vereinbarten Zinssatz liegt.
  • Der Käufer einer Zinsoption, der Mittel verleihen möchte, wird sein Recht ausüben, falls der aktuelle Marktzinssatz unter dem vereinbarten Zinssatz liegt.

Im Falle der Ausübung der Option muss der Verkäufer der Option dem Käufer der Option nur den Differenzbetrag zwischen dem Referenzzinssatz und dem Ausübungszinssatz zahlen.

Einrichtungsfristen

Die Prüfungs- und Bearbeitungsfristen für Anträge sind von der Komplexität, der Wichtigkeit und der Dringlichkeit eines Antrages abhängig.

Vorteile, Nachteile und Risiken

Vorteile

  • Schutz des entleihenden (verleihenden) Unternehmens gegen einen zu starken Anstieg (Rückgang) des Zinssatzes durch einen garantierten Mindest- bzw. Höchstzinssatz;

  • Flexibilität: Der Zinssatz wird für die jetzige oder zukünftige Entleihung (Verleihung) von Mitteln entsprechend der Marktsituation und den Erwartungen des Unternehmens vorgegeben, wobei der Vorteil eines etwaigen Rückgangs (Steigerung) des Zinssatzes für das Unternehmen erhalten bleibt.

  • aufgrund eines sehr liquiden Marktes Möglichkeit der jederzeitigen Umkehrung der Transaktion;

  • einfachere Budgetplanung, denn die mindestens (höchstens) zu vereinnahmenden bzw. zu zahlenden Beträge sind sicher bekannt;

  • einfache Verwaltung, außerbilanzielle Verbuchung durch das Unternehmen.

Nachteile

  • Die Prämienkosten müssen vom Käuferunternehmen getragen werden (unabhängig von der Entwicklung der Zinssätze). Diese Prämie kann bisweilen recht hoch sein, vor allem bei langen Laufzeiten oder dann, wenn die Zinssätze starken Schwankungen unterliegen.

  • Opportunitätskosten im Falle einer Auflösung der Option für einen neuen, interessanteren Kauf.

Risiken

Das mit einer Zinsoption verbundene Risiko für den Käufer ist auf die Prämie begrenzt.

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