Abschluss eines „Interest Rate Swap“ (Zinsswap), mit dem Zinssätze zur Abdeckung der Zinsänderungsrisiken getauscht werden können

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Ein Zinsswap-Kontrakt ist ein Vertrag zwischen 2 Parteien, die vereinbaren, während eines bestimmten Zeitraums und für einen vorgegebenen Betrag die regelmäßigen Zinsströme eines Vertrages mit festem Zinssatz gegen die regelmäßigen Zinsströme eines Vertrages mit variablem Zinssatz zu tauschen. Die Parteien tauschen somit nicht den Nennbetrag, sondern nur die vereinbarten Zinsstrukturen.

Zielgruppe

Zinsswaps bieten sich für mittlere oder große Unternehmen an, die Mittel entleihen und ihre Zinsstruktur ändern möchten und deren Zinsstruktur entsprechend ihren Erwartungen im Hinblick auf die Entwicklung der Zinssätze und ihres Bedarfs von variablen Zinssätzen zu festen Zinssätzen (oder umgekehrt) wechseln soll. Unternehmen können einen Zinsswap nutzen als:

  • Instrument zur Sicherung einer Anlage:
    • Tausch eines variablen Anlagezinssatzes gegen einen festen Zinssatz;
  • Instrument zur Sicherung einer Mittelaufnahme:
    • Festlegung des Zinssatzes für laufende Kredite oder Darlehen, deren Zinssatz veränderlich ist bzw. angepasst wird („Roll-over-Kredit“);
    • Festlegung eines Sollzinssatzes für die Finanzierung einer geplanten, jedoch noch nicht getätigten Investition usw.

Um das Zinsänderungsrisiko abzusichern, muss das Unternehmen vom variablen zum festen Zinssatz wechseln.

Voraussetzungen

Antragstellung

Erläuterung der zugrunde liegenden finanziellen Geschäfte gegenüber der Bank.

Garantien

Einige Zinssicherungsgeschäfte beinhalten für die Banken ein Ausfallrisiko und veranlassen sie zu einer eingehenden Prüfung des antragstellenden Unternehmens und zur Weiterleitung des Antrages an den Kreditausschuss. Es ist jedoch nicht üblich, dass die Bank für derartige Geschäfte dingliche Sicherheiten verlangt.

Vorgehensweise und Details

Dauer und Zahlung

Betrag

Mindestbetrag erforderlich

Dauer

kurz bis mittelfristig;

Laufzeit von einem bis fünf Jahre, in Ausnahmefällen bis 20 Jahre.

Ausgleichszahlung

An jedem Fälligkeitsdatum wird der variable Zinssatz mit dem festen Zinssatz verglichen:

  • Falls der variable Zinssatz über dem festen Zinssatz liegt, erhält das Unternehmen, das durch den Swap für den festen Zinssatz optiert hat, von der Gegenpartei einen Betrag in Höhe der Differenz zwischen den beiden Zinssätzen.
  • Falls der variable Zinssatz unter dem festen Zinssatz liegt, muss das Unternehmen, das durch den Swap für den festen Zinssatz optiert hat, der Gegenpartei einen Betrag in Höhe der Differenz zwischen den beiden Zinssätzen zahlen.

Der zahlbare Betrag wird anhand des Nominalbetrages und für die betreffende Laufzeit berechnet.

Einrichtungsfristen

Die Prüfungs- und Bearbeitungsfristen für Anträge sind von der Komplexität, der Wichtigkeit und der Dringlichkeit eines Antrages abhängig.

Vorteile, Nachteile und Risiken

Vorteile

  • Schutz des entleihenden (verleihenden) Unternehmens gegen einen zu starken Anstieg (Rückgang) des Zinssatzes durch einen garantierten Mindest- bzw. Höchstzinssatz;
  • Flexibilität: lässt sich an die Schuldenstruktur des Unternehmens anpassen (Tilgung, Rückzahlung, Art des variablen Zinssatzes);
  • aufgrund eines sehr liquiden Marktes Möglichkeit der Umkehrung der Transaktion zu einem beliebigen Zeitpunkt oder im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung des zugrunde liegenden Kredits;
  • einfache Verwaltung, außerbilanzielle Verbuchung durch das Unternehmen.

Nachteile

  • fehlende Möglichkeit, zwischen dem Festlegungsdatum und dem Auflösungsdatum (Fälligkeit) von einer günstigen Entwicklung des Zinssatzes zu profitieren;
  • Abkopplung der zugrunde liegenden Mittelaufnahme (Anlage), denn die Absicherung bleibt weiterhin wirksam, auch wenn das Grundgeschäft nicht mehr besteht.

Risiken

Kein Tausch von Kapitalmitteln und somit begrenztes Risiko bei der Differenz der Zinssätze.

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