Nutzung von „Forward Rate Agreements“ bzw. Terminkontrakten zur Abdeckung der Zinsänderungsrisiken

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Der Zinsterminkontrakt ist ein Termingeschäft, mit dem die Höhe eines Zinssatzes für ein zukünftiges Geschäft festgesetzt werden soll. Es handelt sich hierbei um einen außerbörslichen Vertrag zwischen 2 Parteien, der mit seinem Abschluss dem Entleiher und dem Verleiher für einen genau festgelegten Zeitraum einen festen Zinssatz für einen bestimmten Betrag garantiert. 

Der Käufer eines Zinsterminkontrakts nimmt Mittel auf Termin auf. Er sichert sich gegen eine nachteilige Entwicklung, d. h. einen Anstieg des Zinssatzes, ab, indem er heute für einen genauen Zeitraum und Betrag mittels eines Zinsterminkontrakts einen zukünftigen Zinssatz festlegt.

Der Verkäufer eines Zinsterminkontrakts verleiht Mittel auf Termin. Er sichert sich gegen eine nachteilige Entwicklung, d. h. einen Rückgang des Zinssatzes, ab, indem er heute für einen genauen Zeitraum und Betrag mittels eines Zinsterminkontrakts einen zukünftigen Zinssatz festlegt.

Zielgruppe

Zinsterminkontrakte stehen vorwiegend mittleren und großen Unternehmen zur Verfügung und finden Anwendung als:

  • Instrument zur Sicherung einer Anlage (Verkauf eines Zinsterminkontrakts):
    • Festlegung des aktuellen Zinssatzes für eine zukünftige Anlage (Liquiditätseingang);
  • Instrument zur Sicherung einer Mittelaufnahme (Kauf eines Zinsterminkontrakts):
    • Festlegung des Zinssatzes für laufende Kredite oder Darlehen, deren Zinssatz veränderlich ist bzw. angepasst wird („Roll-over-Kredit“);
    • Festlegung eines Sollzinssatzes für die Finanzierung einer geplanten, jedoch noch nicht getätigten Investition usw.

Voraussetzungen

Antragstellung

Erläuterung der zugrunde liegenden finanziellen Geschäfte gegenüber der Bank.

Garantien

Einige Zinssicherungsgeschäfte beinhalten für die Banken ein Ausfallrisiko und veranlassen sie zu einer eingehenden Prüfung des antragstellenden Unternehmens und zur Weiterleitung des Antrages an den Kreditausschuss. Es ist jedoch nicht üblich, dass die Bank für derartige Geschäfte dingliche Sicherheiten verlangt.

Vorgehensweise und Details

Anwendung

Betrag

In der Regel wird für den Zugang zu Termingeschäften ein Mindestbetrag verlangt.

Laufzeit

  • kurz bis mittelfristig;
  • Die Laufzeit ist in der Regel nicht länger als 2 Jahre.

Ausgleichszahlung

Am Fälligkeitsdatum wird der am Markt geltende Tageszinssatz mit dem vereinbarten Zinssatz verglichen:

  • Falls der vereinbarte Zinssatz über dem Tageszinssatz des Marktes liegt, muss der Käufer dem Verkäufer einen Betrag in Höhe der Differenz zwischen den beiden Zinssätzen zahlen.
  • Falls der vereinbarte Zinssatz unter dem Tageszinssatz des Marktes liegt, erhält der Käufer vom Verkäufer einen Betrag in Höhe der Differenz zwischen den beiden Zinssätzen.

Der zahlbare Betrag wird anhand des Nominalbetrages und für die Laufzeit des Geschäfts berechnet.

Einrichtungsfristen

Die Prüfungs- und Bearbeitungsfristen für Anträge sind von der Komplexität, der Wichtigkeit und der Dringlichkeit eines Antrages abhängig.

Vorteile, Nachteile und Risiken

Vorteile

  • Schutz des entleihenden (verleihenden) Unternehmens gegen einen zu starken Anstieg (Rückgang) des Zinssatzes durch einen garantierten Mindest- bzw. Höchstzinssatz;
  • Vermeidung einer vorzeitigen Ablösung und sogar Neuverhandlung der zugrunde liegenden Kreditverträge mit der Bank;
  • einfache und leichte Bearbeitung: Die Bank nimmt entsprechend der Entwicklung der Zinssätze auf dem Konto des Kunden eine Gutschrift oder eine Belastung vor.
  • aufgrund eines sehr liquiden Marktes Möglichkeit der jederzeitigen Umkehrung der Transaktion;
  • einfache Verwaltung, außerbilanzielle Verbuchung durch das Unternehmen.

Nachteile

  • fehlende Möglichkeit, zwischen dem Festlegungsdatum und dem Auflösungsdatum (Fälligkeit) von einer günstigen Entwicklung des Zinssatzes zu profitieren;
  • Abkopplung der zugrunde liegenden Mittelaufnahme (Anlage), denn die Absicherung bleibt weiterhin wirksam, auch wenn das Grundgeschäft nicht mehr besteht.

Risiken

  • Wechselkursrisiko bei Geschäften in Fremdwährung und ohne Absicherung;
  • Ausfallrisiko (da außerbörslich abgeschlossener Vertrag und somit Risiko der Zahlungsunfähigkeit der Gegenpartei).

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