Lizenz zur Genehmigung der Reproduktion beständiger schriftlicher und bildlicher Werke
Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert
Die Reproduktion auf Papier bzw. die Digitalisierung von Presseartikeln oder Buchseiten stellt in Unternehmen, Verwaltungsbehörden sowie Bildungs- und Schulungseinrichtungen eine gängige Praxis dar.
Sie kann zur Verbreitung von Informationen und zur Vermittlung von Kenntnissen sogar unabdingbar sein.
Hierbei ist jedoch das Recht der Urheber und Herausgeber zu wahren. Dies bringt eine finanzielle Gegenleistung mit sich.
Eine nicht genehmigte Kopie ist eine illegale Kopie. Da dies mit Strafen geahndet wird, ist die Einholung einer Reproduktionsgenehmigung bei der Luxembourg Organization for Reproduction Rights (luxorr) erforderlich.
Die im Rahmen der luxorr-Verträge erhobenen Gebühren werden zu einem Großteil an die Inhaber der Rechte, deren Werke reproduziert werden, weitergegeben. Ein kleinerer Teil kommt der Förderung der Kultur zugute.
Zielgruppe
Jedwede natürliche oder juristische Person, die Werke außerhalb des Familienkreises oder des engen privaten Umfelds durch Fotokopien, Digitalisierung und/oder teilweisen Ausdruck reproduzieren möchte, muss bei luxorr einen Lizenzantrag stellen.Voraussetzungen
Der Urheber muss die Reproduktion seines Werkes über eine zugelassene Stelle genehmigt haben.
Diese Genehmigung wird mittels eines Vertrages über die Urheberrechtsverwaltung erteilt. Sie gilt als Abtretung der Rechte an seinem Werk und ist Grundlage der Vergütung.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Ein Unternehmen, das Kopien nutzt, muss seinen Bedarf im Hinblick auf die Art und die Menge der Kopien (auf Papier oder digital), auf die Gattung der kopierten Werke (periodisch erscheinend, wissenschaftlich usw.) sowie gegebenenfalls die Titel und die Urheber bestimmen.Vorgehensweise und Details
Der ordnungsgemäß ausgefüllte Antrag ist mithilfe des luxorr-Lizenzantrags bei luxorr einzureichen.
Diese Stelle setzt sich dann mit der im Formular benannten Person für die Erstellung des Vertrages in Verbindung.
Es gibt zwei Arten von Verträgen: einen für Reprografie und einen für Digitalisierung.
Die Preise für die Reproduktion (auf Papier und/oder digital) und die Verträge werden auf Grundlage der Meldung der kopierten Werke ausgestaltet gemäß:
- der Gattung;
- dem Titel;
- dem Umfang;
- der Nutzungsdauer.
Das Unternehmen erhält den Vertrag über die Genehmigung der gewünschten Reproduktion. Falls eine genaue Meldung der Werke sich als unmöglich erweist, sieht die Genehmigung eine Pauschale vor.
Internationale Übereinkommen ermöglichen den Nutzern mit nur einem Antrag bei der inländischen Stelle eine Weiterleitung und Verteilung der Gebühr an die ausländischen Urheber und Herausgeber.
Formulare/Online-Dienste
Licence Luxorr - demande
Contrat de mandat de gestion de droits d'auteur
Zuständige Kontaktstellen
-
Gemeinsame Verwaltung von Urheberrechten
Luxorr179, route de Luxembourg
L-7540 Rollingen-Mersch
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 80, L-7501 Mersch
Tel. : (+352) 26 68 35 76Fax : (+352) 26 68 35 77