Lizenz zur Genehmigung der Reproduktion beständiger schriftlicher und bildlicher Werke
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Die Reproduktion auf Papier bzw. die Digitalisierung von Presseartikeln oder Buchseiten stellt in Unternehmen, Verwaltungsbehörden sowie Bildungs- und Schulungseinrichtungen eine gängige Praxis dar.
Sie kann zur Verbreitung von Informationen und zur Vermittlung von Kenntnissen sogar unabdingbar sein.
Hierbei ist jedoch das Recht der Urheber und Herausgeber zu wahren. Dies bringt eine finanzielle Gegenleistung mit sich.
Eine nicht genehmigte Kopie ist eine illegale Kopie. Da dies mit Strafen geahndet wird, ist die Einholung einer Reproduktionsgenehmigung bei der Luxembourg Organization for Reproduction Rights (luxorr) erforderlich.
Die im Rahmen der luxorr-Verträge erhobenen Gebühren werden zu einem Großteil an die Inhaber der Rechte, deren Werke reproduziert werden, weitergegeben. Ein kleinerer Teil kommt der Förderung der Kultur zugute.
Betroffene Personen
Voraussetzungen
Der Urheber muss die Reproduktion seines Werkes über eine zugelassene Stelle genehmigt haben.
Diese Genehmigung wird mittels eines Vertrages über die Urheberrechtsverwaltung erteilt. Sie gilt als Abtretung der Rechte an seinem Werk und ist Grundlage der Vergütung.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Vorgehensweise und Details
Der ordnungsgemäß ausgefüllte Antrag ist mithilfe des luxorr-Lizenzantrags bei luxorr einzureichen.
Diese Stelle setzt sich dann mit der im Formular benannten Person für die Erstellung des Vertrages in Verbindung.
Es gibt zwei Arten von Verträgen: einen für Reprografie und einen für Digitalisierung.
Die Preise für die Reproduktion (auf Papier und/oder digital) und die Verträge werden auf Grundlage der Meldung der kopierten Werke ausgestaltet gemäß:
- der Gattung;
- dem Titel;
- dem Umfang;
- der Nutzungsdauer.
Das Unternehmen erhält den Vertrag über die Genehmigung der gewünschten Reproduktion. Falls eine genaue Meldung der Werke sich als unmöglich erweist, sieht die Genehmigung eine Pauschale vor.
Internationale Übereinkommen ermöglichen den Nutzern mit nur einem Antrag bei der inländischen Stelle eine Weiterleitung und Verteilung der Gebühr an die ausländischen Urheber und Herausgeber.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Luxorr
-
Gemeinsame Verwaltung von Urheberrechten Luxorr
- Adresse:
-
179, route de Luxembourg
L-7540
Rollingen-Mersch
Luxemburg
Postfach 80 / L-7501 Mersch
- Telefon:
- (+352) 26 68 35 76
- Fax:
- (+352) 26 68 35 77
- E-Mail:
- info@luxorr.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen
sur les droits d'auteur, les droits voisins et les bases de données
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