Operate-Leasing für ein laufendes Investitionsvorhaben

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Das Operate-Leasing ist eine Vertragstechnik für einen mittelfristigen Kredit, mit dem das Leasingunternehmen (Leasinggeber) integral, auf Antrag und gemäß den Spezifizierungen seines Kunden (Leasingnehmer) das Eigentum an zu beruflichen Zwecken genutzten beweglichen Gütern erwirbt, um sie für eine bestimmte Dauer und gegen Zahlung von Leasingraten oder Mietzahlungen vermietet. Der Leasingnehmer, der durch diese Finanzierungsart finanziell unabhängig bleibt, muss das Leasinggut nach bestem Wissen und Gewissen behandeln und angemessen versichern. Am Ende des Vertrags hat er folgende Möglichkeiten:

  • dem Leasinggeber das Gut zurückgeben und somit seine Verpflichtungen beenden;
  • eine Vertragsverlängerung beantragen;
  • das Gut zum vereinbarten Preis erwerben.

Beim Operate-Leasing ist das Unternehmen lediglich Leasingnehmer des Leasinggutes und zahlt nur die Differenz zwischen dem ursprünglichen Wert und dem Restwert am Vertragsende. Da der Leasingnehmer nicht beabsichtigt, Eigentümer des Gutes zu werden, sieht der Vertrag normalerweise keine Kaufoption vor. Deswegen kann ein möglicher Kauf des Leasinggutes durch den Leasingnehmer erst am Vertragsende ausgehandelt werden. Der Leasinggeber behält demnach alle bzw. fast alle Rechte, Pflichten, Vorteile, Nachteile und Risiken, die mit dem Eigentumsrecht des finanzierten Gutes einhergehen.

Operate-Leasing wird in den meisten Fällen von Spezialisten der Branche empfohlen, da es gute Marktkenntnisse voraussetzt. Außerdem enthält es oft eine Leistungs- oder Unterhaltskomponente, d. h., dass zusätzliche Leistungen, wie die Wartung des Gutes, die Versicherung, die Reparaturen usw., eingeschlossen sind.

Zweck: Mit dem Operate-Leasing lassen sich Fuhrpark (Autos, Lieferwagen, Lkws, Schiffe und Flugzeuge), Produktionsmittel oder diverse Maschinen und andere bewegliche Güter (PCs, Drucker, Kopierer usw.) finanzieren.

Betroffene Personen

Das Operate-Leasing kann in folgenden Fällen von Selbstständigen und Unternehmen aller Art beantragt werden:

  • Erwerb von beweglichen Gütern bei einer Unternehmensgründung;
  • Neufinanzierung von beweglichen Gütern durch Leasing, um Eigenkapital im Hinblick auf andere Investitionen freizugeben;
  • Modernisierung der Produktionsmittel, des IT-Systems usw.;
  • Verbesserung der Bilanzstruktur mittels Ersetzen der Bankschulden durch außerbilanzliche Operate-Leasings;
  • Steueroptimierung.

Voraussetzungen

Dokumentation oder Beschreibung des Unternehmens

  • Kopie der Satzung des Unternehmens
  • Organisationsstruktur, falls die Gesellschaft zu einer größeren Unternehmensgruppe gehört;
  • die letzten 3 geprüften Bilanzen des Antragstellers des Kredites und gegebenenfalls die letzte verfügbare Bilanz;
  • Auftragsbuch (gegebenenfalls);
  • Liste der Kunden samt Angabe ihres relativen Anteils am Umsatz;
  • Liste der Lieferanten;
  • voraussichtliche Bilanz oder Businessplan, wenn es sich um eine neue Tätigkeit oder einen umfassenden Expandierungsplan handelt.

Projektpräsentation

  • ausführliche und bezifferte Beschreibung der geplanten Investition;
  • Finanzierungsplan;
  • Berechnung von Durchführbarkeit und Ertrag, Berechnung der Gewinnschwelle;
  • Anlagen:
    • Maschinen: Liste der Investitionen, Ersetzung von bestehendem Material, zusätzliches Material, Bestellscheine oder Rechnungen;
    • Lieferanten: Adressdaten, Referenzen, Marken.

Sicherheiten

Eine nicht zu vernachlässigende Sicherheit für den Leasinggeber ist die Tatsache, dass er das gesetzliche Eigentumsrecht am Gut behält, sodass das eingegangene Risiko begrenzter ist. Er kann jedoch möglicherweise die folgenden zusätzlichen Sicherheiten verlangen:

  • ein Faustpfand in einer bestimmten Höhe, welches in gewisser Weise den Anteil an Eigenmitteln für die Investition darstellt;
  • die Zahlung einer ersten höheren Rate, welche ebenfalls auf eine gewisse Art die Eigenmittel für die Investition darstellt und somit ermöglicht, das Risiko für das Leasingunternehmen von Anfang an zu reduzieren. Diese Erstrate kann der Leasingnehmer in der Regel von der Steuer absetzen;
  • eine Verpflichtung zum Rückkauf oder zur Rücknahme des Materials vom Lieferanten oder vom Kunden selbst am Vertragsende;
  • eine Bürgschaft des Mutterhauses oder der Gesellschafter/Aktionäre;
  • diverse andere dingliche und moralische Sicherheiten.

Wenn der oder die Gesellschafter/Aktionäre eines Unternehmens für die Gesellschaft bürgen müssen, muss dem Leasinggeber deren finanzielle Situation ausführlich dargelegt werden.

Vorgehensweise und Details

Dauer und Betrag

Dauer

Die Dauer des Operate-Leasings ist durch die Rechnungslegungs- und steuerlichen Anforderungen stark begrenzt. Sie muss mindestens 40 % und darf höchsten 90 % der Abschreibungsdauer entsprechen, um als außerbilanzliche Finanzierung zu gelten.

Angesichts der durch das Operate-Leasing zu finanzierenden Gegenstände ist eine kurz- bis mittelfristige Dauer wahrscheinlich (zwischen 1 und 5 Jahren bei beweglichen Gütern).

Betrag

Finanzierung bis zu 100 % des Werts des Leasinggutes.

Ratenzahlung

  • Ratenzahlung in Abhängigkeit von verschiedenen Kriterien, darunter Eigenschaft des Leasingnehmers, Betrag, Zinssatz, Abschreibungsdauer des zu finanzierenden Gutes usw.;
  • konstante Ratenzahlungen je nach:
    • Zinssatz (fest oder variabel);
    • Restwert des Gutes;
    • Antragsgebühren;
  • monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Ratenzahlung.

Rückkaufswert

in der Regel zwischen 1 und mehr als 50 % des ursprünglichen Werts. Die Differenz zwischen dem Restwert und dem ursprünglichen Wert wird in Form von Ratenzahlungen beglichen.

Rechnungslegungs- und steuerliche Aspekte

Gesetzliches Eigentum

Während der gesamten Leasingdauer bleibt der Leasinggeber gesetzlicher Eigentümer des Leasinggutes.

Wirtschaftliches und steuerliches Eigentum

Sofern die erforderlichen Bedingungen für das Operate-Leasing nicht erfüllt sind, wird das Gut dem Leasinggeber zugeteilt, es sei denn, sowohl die Bewertungschancen als auch die Wertminderungsrisiken werden vom Leasingnehmer übernommen.

Genießt der Leasingnehmer hingegen lediglich die Bewertungschancen oder trägt er nur die Wertminderungsrisiken, wird das gesetzliche Eigentum nicht vom wirtschaftlichen Eigentum getrennt, das Gut wird dem Leasinggeber zugeteilt und der Vertrag gilt als Mietvertrag.

Verbuchung des Leasinggutes

Die Verbuchung des Leasinggutes hängt vom wirtschaftlichen und steuerlichen Eigentum ab:

  • wenn der Leasinggeber als Eigentümer gilt: der unbewegliche Vermögensgegenstand wird nicht in der Geschäftsbilanz des Leasingnehmers ausgewiesen und lediglich die Ratenzahlungen werden verbucht und als Betriebskosten von den Steuern abgesetzt;
  • wenn der Leasingnehmer als Eigentümer gilt: der unbewegliche Vermögensgegenstand wird auf der Vermögensseite der Bilanz des Unternehmens ausgewiesen. Demzufolge schreibt auch der Leasingnehmer das Gut ab. Er kann die Abschreibung und die Zinsen als Betriebskosten von den Steuern absetzen.

MwSt.

Staffelung der MwSt.-Zahlungen während der gesamten Vertragslaufzeit, da die Vorfinanzierung der MwSt. vom Leasinggeber übernommen wird.

Umsetzungsfristen

Die Fristen für die Prüfung und Bearbeitung der Unterlagen hängen von der Komplexität, dem Umfang und der Dringlichkeit des Antrags ab.

Vorteile, Nachteile und Risiken

Vorteile

  • kann den Erhalt einer Finanzierung erleichtern und stellt demnach eine schnelle und flexible Lösung bei Investitionsproblemen dar, ohne die Kreditlinien oder spezielle Sicherheiten des Unternehmens bei Banken zu beeinflussen;
  • Verteilung der finanziellen Aufwendungen auf die wirtschaftliche Lebensdauer der Investition;
  • MwSt. (auf den Ratenzahlungen) vollständig erstattungsfähig;
  • Ratenzahlungen vollständig als Betriebskosten vom steuerpflichtigen Umsatz des Leasingnehmers absetzbar;
  • geleaste Güter werden nicht direkt als unbewegliches Vermögen verbucht, was die Budgetierung vereinfacht.

Nachteile

  • höhere Kosten, da das Operate-Leasing eine Komplettlösung darstellt, die sehr oft andere Leistungen (z. B. Wartung) beinhaltet;
  • spezifischer Vertrag mit bestimmten Bedingungen (z. B. Kilometerstand bei Fahrzeugen);
  • Kosten für die Instandsetzung am Vertragsende im Falle einer Rückgabe des Leasinggutes;
  • Ratenzahlungen können nicht verringert oder verändert werden;
  • Zahlung von Entschädigungen, wenn der Leasingnehmer den Vertrag vorzeitig beendet.

Risiken

Das größte Risiko des Operate-Leasings verbirgt sich in der Umqualifizierung auf Rechnungslegungs- und Steuerebene. In Luxemburg gibt es keine eigene Gesetzgebung in Sachen Leasing. Man muss sich demnach auf die Normen der deutschen Steuerbehörden (welche in der Verwaltungspraxis der luxemburgischen Steuerbehörden als Grundlagen verwendet werden) oder auf die internationalen Rechnungslegungsstandards berufen und im Vorfeld die Genehmigung der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) einholen, um eine Umqualifizierung zu vermeiden.

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