Finanzierungsleasing für ein laufendes Investitionsvorhaben
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Das Finanzierungsleasing ist eine Vertragstechnik für einen mittelfristigen Kredit, mit dem das Leasingunternehmen (Leasinggeber) integral, auf Antrag und gemäß den Spezifizierungen seines Kunden (Leasingnehmer) das Eigentum an zu beruflichen Zwecken genutzten beweglichen Gütern erwirbt, um sie für eine bestimmte Dauer und gegen Zahlung von Leasingraten oder Mietzahlungen zu vermieten. Der Leasingnehmer, der durch diese Finanzierungsart finanziell unabhängig bleibt, muss das Leasinggut nach bestem Wissen und Gewissen behandeln und angemessen versichern. Am Ende des Vertrags hat er folgende Möglichkeiten:
- dem Leasinggeber das Gut zurückgeben und somit seine Verpflichtungen beenden;
- eine Vertragsverlängerung beantragen;
- das Gut zu dem im Vertrag vereinbarten Preis erwerben (im Falle einer Kaufoption).
Beim Finanzierungsleasing zahlt das Unternehmen praktisch den gesamten Kaufpreis, einschließlich der Zinsen. Der Rückkaufswert, zu dem der Leasingnehmer das Leasinggut am Ende des Vertrags erwerben kann, ist demnach relativ gering.
Zweck: Mit dem Finanzierungsleasing lassen sich Fuhrpark (Autos, Lieferwagen, Lkws, Schiffe und Flugzeuge), Produktionsmittel oder diverse Maschinen und andere bewegliche Güter (PCs, Drucker, Kopierer usw.) finanzieren.
Betroffene Personen
Das Finanzierungsleasing kann in folgenden Fällen von Selbstständigen und Unternehmen aller Art beantragt werden:
- Erwerb von beweglichen Gütern bei einer Unternehmensgründung;
- Neufinanzierung von beweglichen Gütern durch Leasing, um Eigenkapital im Hinblick auf andere Investitionen freizugeben;
- Modernisierung der Produktionsmittel, des IT-Systems usw.;
- Verbesserung der Bilanzstruktur mittels Ersetzen der Bankschulden durch außerbilanzliche Finanzierungsleasings;
- Steueroptimierung.
Voraussetzungen
Dokumentation oder Beschreibung des Unternehmens
- Kopie der Satzung des Unternehmens;
- Organisationsstruktur, falls die Gesellschaft zu einer größeren Unternehmensgruppe gehört;
- die letzten 3 geprüften Bilanzen des Antragstellers des Kredites und gegebenenfalls die letzte verfügbare Bilanz;
- Auftragsbuch (gegebenenfalls);
- Liste der Kunden samt Angabe ihres relativen Anteils am Umsatz;
- Liste der Lieferanten;
- voraussichtliche Bilanz oder Businessplan, wenn es sich um eine neue Tätigkeit oder einen umfassenden Expandierungsplan handelt.
Projektpräsentation
- ausführliche und bezifferte Beschreibung der geplanten Investition;
- Finanzierungsplan;
- Berechnung von Durchführbarkeit und Ertrag, Berechnung der Gewinnschwelle;
- Anlagen:
- Maschinen: Liste der Investitionen, Ersetzung von bestehendem Material, zusätzliches Material, Bestellscheine oder Rechnungen;
- Lieferanten: Adressdaten, Referenzen, Marken.
Sicherheiten
Eine nicht zu vernachlässigende Sicherheit für den Leasinggeber ist die Tatsache, dass er das gesetzliche Eigentumsrecht am Gut behält, sodass das eingegangene Risiko begrenzter ist. Er kann jedoch möglicherweise die folgenden zusätzlichen Sicherheiten verlangen:
- ein Faustpfand in einer bestimmten Höhe, welches in gewisser Weise den Anteil an Eigenmitteln für die Investition darstellt;
- die Zahlung einer ersten höheren Rate, welche ebenfalls auf eine gewisse Art die Eigenmittel für die Investition darstellt und somit ermöglicht, das Risiko für das Leasingunternehmen von Anfang an zu reduzieren. Diese Erstrate kann der Leasingnehmer in der Regel von der Steuer absetzen;
- eine Verpflichtung zum Rückkauf oder zur Rücknahme des Materials vom Lieferanten oder vom Leasingnehmer selbst am Vertragsende;
- Abtretung einer umfassenden Versicherung (Vollkasko);
- eine Bürgschaft des Mutterhauses oder der Gesellschafter/Aktionäre;
- diverse andere dingliche und moralische Sicherheiten.
Wenn der oder die Gesellschafter/Aktionäre eines Unternehmens für die Gesellschaft bürgen müssen, muss dem Leasinggeber deren finanzielle Situation ausführlich dargelegt werden.
Vorgehensweise und Details
Dauer und Betrag
Bedingungen
Ein Leasing ist ein sog. Finanzierungsleasing, wenn der Vertrag:
- die Übertragung sämtlicher Rechte, Pflichten, Vorteile, Nachteile und Risiken in Bezug auf das Eigentum am finanzierten Leasinggut auf den Leasingnehmer vorsieht;
- eine für beide Parteien unwiderrufliche Basisleasingdauer vorsieht;
- dem Leasinggeber das Recht garantiert, seine Kapitalaufwendungen zurück zu bekommen und für das investierte Kapital entschädigt zu werden, d. h., dass der Leasingnehmer verpflichtet ist, den gesamten Kauf- oder Selbstkostenpreis des Leasinggutes, einschließlich der Neben- und Finanzierungskosten, zu zahlen.
Dauer
Die Dauer des Finanzierungsleasings ist durch die Rechnungslegungs- und steuerlichen Anforderungen und durch die wirtschaftliche Lebensdauer des Leasinggutes stark begrenzt.
Angesichts der durch das Finanzierungsleasing zu finanzierenden Gegenstände ist eine kurz- bis mittelfristige Dauer wahrscheinlich (zwischen 1 und 5 Jahren bei beweglichen Gütern).
Betrag
Finanzierung bis zu 100 % des Werts des Leasinggutes.
Ratenzahlung
- Ratenzahlung in Abhängigkeit von verschiedenen Kriterien, darunter z. B. Eigenschaft des Leasingnehmers, Betrag, Zinssatz, Abschreibungsdauer des zu finanzierenden Gutes usw.;
- konstante Ratenzahlungen je nach:
- Zinssatz (fest oder variabel);
- Restwert des Gutes;
- Antragsgebühren.
monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Ratenzahlung.
Rückkaufswert
Der Rückkaufswert, zu dem der Leasingnehmer das Leasinggut am Ende des Vertrags erwerben kann, beträgt meistens zwischen 1 und 10 % des Kaufpreises. Die Differenz zwischen dem Restwert und dem ursprünglichen Wert wird in Form von Ratenzahlungen beglichen.
Rechnungslegungs- und steuerliche Aspekte
Gesetzliches Eigentum
Während der gesamten Leasingdauer bleibt der Leasinggeber gesetzlicher Eigentümer des Leasinggutes.
Wirtschaftliches und steuerliches Eigentum
Um dem Leasinggeber (gesetzlicher Eigentümer) oder dem Leasingnehmer das wirtschaftliche und demzufolge steuerliche Eigentum des Leasinggutes zuzuteilen, muss unterschieden werden, ob der Leasingvertrag eine Kaufoption vorsieht oder nicht:
ohne Kaufoption:
- Leasinggut wird dem Leasinggeber zugeteilt, wenn die Leasingdauer zwischen 40 und 90 % der normalen Lebensdauer beträgt;
- Leasinggut wird dem Leasingnehmer zugeteilt, wenn die Leasingdauer weniger als 40 % oder mehr als 90 % der normalen Lebensdauer beträgt.
mit Kaufoption:
- Leasinggut wird dem Leasinggeber zugeteilt, wenn:
- die Leasingdauer zwischen 40 und 90 % der normalen Lebensdauer beträgt und;
- der Preis der Kaufoption höher ist als der durch Anwendung der linearen Abschreibung erzielte Buchwert;
- Leasinggut wird dem Leasingnehmer zugeteilt, wenn:
- die Leasingdauer weniger als 40 % oder mehr als 90 % der normalen Lebensdauer beträgt und;
- der Preis der Kaufoption geringer ist als der durch Anwendung der linearen Abschreibung erzielte Buchwert.
Verbuchung des Leasinggutes
Die Verbuchung des Leasinggutes hängt vom wirtschaftlichen und steuerlichen Eigentum ab:
- wenn der Leasinggeber als Eigentümer gilt: der unbewegliche Vermögensgegenstand wird nicht in der Geschäftsbilanz des Leasingnehmers ausgewiesen und lediglich die Ratenzahlungen werden verbucht und als Betriebskosten von den Steuern abgesetzt;
- wenn der Leasingnehmer als Eigentümer gilt: der unbewegliche Vermögensgegenstand wird auf der Vermögensseite der Bilanz des Unternehmens ausgewiesen. Demzufolge schreibt auch der Leasingnehmer das Gut ab. Er kann die Abschreibung und die Zinsen als Betriebskosten von den Steuern absetzen.
MwSt.
Staffelung der MwSt.-Zahlungen während der gesamten Vertragslaufzeit, da die Vorfinanzierung der MwSt. vom Leasinggeber übernommen wird.
Umsetzungsfristen
Die Fristen für die Prüfung und Bearbeitung der Unterlagen hängen von der Komplexität, dem Umfang und der Dringlichkeit des Antrags ab.
Vorteile, Nachteile und Risiken
Vorteile
- kann den Erhalt einer Finanzierung erleichtern und stellt demnach eine schnelle und flexible Lösung bei Investitionsproblemen dar, ohne die Kreditlinien oder spezielle Sicherheiten des Unternehmens bei Banken zu beeinflussen;
- Verteilung der finanziellen Aufwendungen auf die wirtschaftliche Lebensdauer der Investition;
- MwSt. (auf den Ratenzahlungen) vollständig erstattungsfähig.
Ist der Leasingnehmer der wirtschaftliche und gesetzliche Eigentümer des Leasinggutes:
- Abschreibung und Zinsen vollständig als Betriebskosten vom steuerpflichtigen Umsatz absetzbar.
Bleibt der Leasinggeber der wirtschaftliche und gesetzliche Eigentümer des Leasinggutes:
- Ratenzahlungen vollständig als Betriebskosten vom steuerpflichtigen Umsatz des Leasingnehmers absetzbar;
geleaste Güter werden nicht direkt als unbewegliches Vermögen verbucht, was die Budgetierung vereinfacht.
Nachteile
- im Vergleich zu einer Barzahlung sind die Endkosten höher;
- Zahlung von Entschädigungen, wenn der Leasingnehmer den Vertrag vorzeitig beendet.
Ist der Leasingnehmer der wirtschaftliche und gesetzliche Eigentümer des Leasinggutes:
- Pflicht, das Leasinggut als unbeweglichen Vermögensgegenstand auf der Vermögensseite der Bilanz auszuweisen und ihn steuerlich abzuschreiben.
Risiken
Das größte Risiko des Finanzierungsleasings verbirgt sich in der Umqualifizierung auf Rechnungslegungs- und Steuerebene. In Luxemburg gibt es keine eigene Gesetzgebung in Sachen Leasing. Man muss sich demnach auf die Normen der deutschen Steuerbehörden (welche in der Verwaltungspraxis der luxemburgischen Steuerbehörden als Grundlage verwendet werden) oder auf die internationalen Rechnungslegungsstandards berufen und im Vorfeld die Genehmigung der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) einholen, um eine Umqualifizierung zu vermeiden.
Lkw |
IT-Material |
|
---|---|---|
Erwartete Lebensdauer |
60 Monate |
36 Monate |
Betrag der Investition |
100.000 € |
30.000 € |
Betrag des Finanzierungsleasings |
100.000 € |
30.000 € |
Dauer des Finanzierungsleasings |
36 Monate |
24 Monate |
Fester Richtzinssatz |
5,50 % |
6,00 % |
Restwert von 10 % |
10.000 € |
3.000 € |
Monatliche Ratenzahlungen (Kapital + Zinsen) |
2.760 € |
1.320 € |
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