Prämie für die Veröffentlichung eines literarischen Werks

Zum letzten Mal aktualisiert am

Mit der Veröffentlichungsprämie des Ministeriums für Kultur werden Autoren gefördert, die ein literarisches Werk veröffentlicht haben.

Die Anträge sind innerhalb von 12 Monaten nach der Veröffentlichung des literarischen Werks einzureichen.

Zielgruppe

Förderfähige Personen

Anspruch auf die Veröffentlichungsprämie haben luxemburgische Autoren und in Luxemburg ansässige Autoren.

Im Falle eines illustrierten Buchs müssen der Autor und der Illustrator einen gemeinsamen Antrag einreichen. Denn es wird die gemeinsame Arbeit des Autors und des Illustrators berücksichtigt, nicht ihre individuelle Arbeit.

Die Veröffentlichungsprämie richtet sich nicht an:

  • luxemburgische und ausländische Vereinigungen;
  • Gemeinden und Gemeindeverbände;
  • Einzelunternehmen;
  • Handelsgesellschaften;
  • im Ausland ansässige Nicht-Luxemburger;
  • Schulen;
  • karitative Vereinigungen;
  • Vereinigungen und Einrichtungen, die eine Vereinbarung mit dem Ministerium für Kultur geschlossen haben.

Förderfähige Publikationen

Die Veröffentlichungsprämien sind vorbehalten:

  • nationalen und ausländischen Publikationen, die in einer der 3 Amtssprachen des Landes (das heißt Luxemburgisch, Französisch und Deutsch) oder in englischer Sprache verfasst sind;
  • Neuauflagen, sofern sie überarbeitet, korrigiert oder neu illustriert wurden;
  • Hörbüchern und digitalen Büchern, sofern ihre Papierversion nicht bereits vom Ministerium für Kultur bezuschusst wurde.

Bei den förderfähigen literarischen Gattungen handelt es sich um:

  • Romane;
  • Sammlungen von Novellen, Erzählungen und Märchen;
  • Reisetagebücher oder -berichte;
  • Autobiografien und Autofiktion;
  • Kinder- und Jugendbücher;
  • literarische Comics und Graphic Novels;
  • Gedichtbände;
  • Theaterstücke;
  • Kabaretttexte;
  • literarische Essays;
  • Künstlerbücher mit unveröffentlichten literarischen Texten, die fallweise beurteilt werden.

Nicht förderfähige Publikationen

Bei den nicht förderfähigen literarischen Gattungen handelt es sich um:

  • Biografien, die von Dritten verfasst wurden;
  • historische Werke und Geschichtschroniken (lokal oder andere);
  • überarbeitete „Abschriften“ von Interviews mit berühmten Persönlichkeiten aus dem Kulturbereich;
  • Diplomarbeiten;
  • Doktorarbeiten (Promotionen);
  • Zusammenstellungen von bereits veröffentlichten Artikeln;
  • Sonderdrucke;
  • Übersetzungen.

Die Prämie für die Veröffentlichung eines literarischen Werks des Ministeriums für Kultur kann nicht gewährt werden für:

  • Projekte, mit denen Geldmittel für wohltätige Zwecke beschafft werden sollen;
  • literarische Projekte, die von Vereinigungen und Einrichtungen initiiert werden, die eine Vereinbarung mit dem Ministerium für Kultur geschlossen haben;
  • literarische Projekte, die im Rahmen der Grundschul-, Sekundarschul- oder Hochschulausbildung stattfinden.

Fristen

Verlage, die in den Genuss der Veröffentlichungsprämie gelangen möchten, müssen ihren vollständigen Antrag innerhalb von 12 Monaten nach der Veröffentlichung des literarischen Werkes einreichen.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Die Antragsunterlagen müssen das Formular Demande d'une prime à la publication d'une création littéraire (Antrag auf Erhalt einer Prämie für die Veröffentlichung eines literarischen Werks) sowie folgende Dokumente umfassen:

  • 2 Exemplare des Werks (die Muster der prämierten Bücher bleiben Eigentum des Ministeriums für Kultur, und die nicht berücksichtigten Bücher gehen an den Autor zurück);
  • im Falle von in Luxemburg herausgegebenen Publikationen: eine Kopie der Bescheinigung über die gesetzlich vorgeschriebene Abgabe von 4 Pflichtexemplaren an die Nationalbibliothek Luxemburg (Bibliothèque nationale de Luxembourg - BnL);
  • im Falle von im Ausland herausgegebenen Publikationen: eine Kopie der Bescheinigung über die Abgabe von je einem Exemplar an die Nationalbibliothek und an das Nationale Literaturzentrum (Centre national de littérature - CNL);
  • eine Kopie des Vertrags des Autors mit dem Verlag oder der Online-Verlagsplattform;
  • alle anderen relevanten Unterlagen zur Unterstützung des Antrags.

Bei der Antragstellung muss auch angegeben werden, wie das Werk veröffentlicht wurde:

Das Antragsformular muss ausgefüllt werden:

  • am Computer; und
  • in französischer, deutscher, luxemburgischer oder englischer Sprache.

Der Antrag ist per Post oder per E-Mail (subsides@mc.etat.lu) an das Ministerium für Kultur zu schicken.

Nach Eingang des Antrags sendet das Ministerium für Kultur:

  • entweder eine Empfangsbestätigung, wenn der Antrag vollständig ist;
  • oder ein Schreiben, in dem angegeben ist, welche Dokumente zur Vervollständigung der Antragsunterlagen nachgereicht werden müssen. Im letzteren Fall muss die antragstellende Person das Formular vollständig ausfüllen und unterschreiben und es zusammen mit allen verlangten Unterlagen zurücksenden. Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.

Vergabe der Prämie

Jeder Antrag wird vom Ausschuss für die Vergabe der Veröffentlichungsprämie geprüft, einer Arbeitsgruppe des Nationalen Buchrats, die den Kulturminister in Bezug auf die Anträge auf Veröffentlichungsprämien berät.

Der Ausschuss setzt sich zusammen aus Jeanne E. Glesener (Institut für luxemburgische Sprache und Literatur der Universität Luxemburg), Nicole Sahl (Nationales Literaturzentrum), Nora Si Abderrahmane (Ministerium für Kultur) und Florent Toniello (Autor, Literaturkritiker). Er tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen (im März und im September) und prüft die Anträge nach folgenden Kriterien:

  • professionelle Qualität der Aufmachung des Werks (Layout, Umschlag, ISBN usw.);
  • Inhalt des Werks (Rechtschreibung, Kohärenz der Geschichte, kein politischer oder religiöser Aktivismus, kein Aufruf zu Hass, Rassismus oder Sexismus);
  • professionelle Qualität der Werbung für das Werk (Abgabe von Pflichtexemplaren, Anzahl der veröffentlichten Exemplare, Online-Präsenz des Verlags, Referenzierung des Werks in Bibliotheken und Buchhandlungen, Vermarktung).

Der Ausschuss prüft, ob ein Vertrag zwischen dem Autor und seinem Verleger besteht, um sicherzustellen, dass der Autor einen Teil des finanziellen Gewinns erhält und der Verleger sich verpflichtet hat, Maßnahmen zur Verbreitung des Werks zu ergreifen.

Selbst veröffentlichte Werke, deren Layout professionell gestaltet sein muss, werden gesondert geprüft. Der Autor muss die Maßnahmen, die er zur Verbreitung des Werks ergreifen wird, detailliert beschreiben. Der Ausschuss für die Vergabe der Veröffentlichungsprämie behält sich das Recht vor, zusätzliche Informationen über die Verbreitung des Werks zu verlangen, wenn er dies für notwendig erachtet.

Höhe der Unterstützung

Die Unterstützung wird so schnell wie möglich ausgezahlt und erfolgt in Form einer direkten Auszahlung einer finanziellen Unterstützung an den Empfänger.

Die Höhe der Prämie wird entsprechend der verfügbaren Haushaltsmittel und der Anzahl der eingereichten Anträge angepasst und beträgt in der Regel nicht mehr als 1.500 Euro.

Der Betrag hängt nicht von der Anzahl der bisherigen Veröffentlichungen des Autors ab.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Abteilung für Beihilfen

  • Ministerium für Kultur Ministerium für Kultur – Guichet subsides

    Adresse:
    4, Boulevard F-D Roosevelt L-2912 Luxemburg Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 9.00 Uhr
    Montag:
    9.00 bis 11.30 Uhr
    Dienstag:
    9.00 bis 11.30 Uhr
    Mittwoch:
    9.00 bis 11.30 Uhr
    Donnerstag:
    9.00 bis 11.30 Uhr
    Freitag:
    9.00 bis 11.30 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen

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