Finanzielle Unterstützung zur Förderung der Mobilität von Verlagen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Achtung: Die Mobilitätsbeihilfen des Ministeriums für Kultur wurden übertragen und werden fortan von der neuen Struktur Kultur | lx vergeben. Diese wurde mit dem Ziel gegründet, luxemburgische Kultur und Kunst zu fördern und zu verbreiten. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nicht mehr.

Die finanzielle Unterstützung des Ministeriums für Kultur zur Förderung der Mobilität von Verlagen dient zur Stärkung der Präsenz von luxemburgischen Verlagen bei internationalen Buchmessen und -festivals, um das literarische Schaffen mit Bezug zu Luxemburg auf internationaler Ebene zu fördern.

Die vollständigen Anträge (Formular + alle erforderlichen Belege) sind mindestens 2 Monate vor Beginn des Projekts beim Ministerium für Kultur einzureichen. Nur vollständige Anträge, die fristgerecht eingereicht wurden, werden bearbeitet. Das Fehlen von Belegen in der Akte des Antragstellers muss ordnungsgemäß begründet werden.

Betroffene Personen

Förderfähige Personen

Die luxemburgischen Verlage (Handelsgesellschaften oder Vereinigungen ohne Gewinnzweck) können die finanzielle Unterstützung zur Förderung der Mobilität von Verlagen geltend machen.

Die finanzielle Unterstützung des Ministeriums für Kultur richtet sich nicht an:

  • Gemeinden oder Gemeindeverbände;
  • ausländische Vereinigungen;
  • Schulen;
  • karitative Vereinigungen;
  • Vereinigungen und Einrichtungen, die einen Vertrag mit dem Ministerium für Kultur geschlossen haben.

Förderfähige Kosten

Die finanzielle Unterstützung zu Förderung der Mobilität von Verlagen erfolgt in Form einer teilweisen oder vollständigen Erstattung der folgenden Kosten:

  • Anmeldegebühren;
  • Aufwendungen für die Miete eines Standes (in der billigsten Kategorie);
  • Aufenthaltskosten (Fahrt und Hotel) für eine Person bis maximal 400 Euro.

Arten von nicht förderfähigen Projekten

Die finanzielle Unterstützung des Ministeriums für Kultur zur Förderung der Mobilität von Verlagen kann nicht gewährt werden für:

  • Projekte, die dem Ziel und Zweck eines anderen vom Ministerium für Kultur angebotenen Zuschusses entsprechen;
  • Projekte ohne kulturelle oder künstlerische Dimension;
  • Projekte, mit denen Geldmittel für wohltätige Zwecke beschafft werden sollen;
  • Projekte, die von Vereinigungen und Einrichtungen initiiert werden, die einen Vertrag mit dem Ministerium für Kultur geschlossen haben;
  • Projekte, die im Rahmen der Grundschul-, Sekundarschul- oder Hochschulausbildung stattfinden;
  • Übernahme von Gagen und Tageshonoraren durch das Ministerium für Kultur;
  • Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen.

Fristen

Verlage, die in den Genuss der vom Ministerium für Kultur vorgesehenen finanziellen Unterstützung gelangen möchten, müssen ihren vollständigen Antrag spätestens 2 Monate vor dem Event einreichen, wobei der Poststempel maßgeblich ist.

Nach dieser Frist eingereichte Anträge sowie nach dem Event eingereichte Anträge werden abgelehnt.

Beispiel: Bei Events, die am 1. Juni stattfinden sollen, muss der Antrag spätestens am 1. April eingereicht worden sein.

Um auf die Tagesordnung einer Sitzung des Beratungsorgans des Ministeriums für Kultur zu kommen, muss ein vollständiger Antrag mindestens 5 Werktage vor der betreffenden Sitzung bei der Abteilung für Beihilfen (Guichet subsides) eingegangen sein (die Termine der Sitzungen stehen unter „Vorgehensweise und Details“).

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Das Dossier muss den Antrag auf finanzielle Unterstützung zur Förderung der Mobilität von Verlagen sowie folgende Dokumente enthalten:

  • Dokument, mit dem die Präsenz des Verlags auf der Veranstaltung bestätigt wird (Anmeldung, Programm usw.);
  • detaillierter vorläufiger Budgetplan für das Projekt, das Gegenstand des Antrags ist;
  • beglaubigte und vom Vorsitzenden der Vereinigung oder vom Geschäftsführer der Handelsgesellschaft unterzeichnete Satzung und die Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsrats;
  • Tätigkeitsbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr;
  • detaillierter vorläufiger Budgetplan für das laufende Jahr;
  • für das laufende Jahr vorgesehenes Verlagsprogramm.

Die Antragsteller müssen das Antragsformular wie folgt ausfüllen:

  • per Computer;
  • in französischer, deutscher, luxemburgischer oder englischer Sprache.

Der Antrag ist per Post oder per E-Mail an folgende Adresse zu schicken: subsides@mc.etat.lu.

Nach Eingang des Antrags schickt das Ministerium für Kultur:

  • entweder eine Eingangsbestätigung, sofern der Antrag vollständig ist;
  • oder ein Schreiben, in dem angegeben ist, welche Dokumente nachgereicht werden müssen, damit das Dossier vollständig ist. Der Antragsteller muss ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular zurückschicken, dem alle geforderten Dokumente beigefügt sind. Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.

Beurteilungskriterien

Das Beratungsorgan des Ministers für Kultur, das sich aus Vertretern der Leitung und der Dienststellen für Kultur und Finanzen des Ministeriums für Kultur zusammensetzt, prüft jeden Beihilfeantrag gemäß den folgenden Beurteilungskriterien:

  • Mehrwert aus der Mobilität: das heißt, wie der luxemburgische Buchsektor von der Teilnahme des Verlags an dem betreffenden Event profitiert;
  • Engagement, Visibilität und Präsenz: das heißt die Art und Weise, wie die Visibilität des Standes garantiert wird (unter anderem durch kontinuierliche Präsenz), und welche Networking-Möglichkeiten es gibt;
  • Budgetplanung des Projekts: das heißt ein detaillierter, transparenter und realistischer Budgetplan. Der Antragsteller muss belegen, dass der beantragte Zuschuss für die Umsetzung des Projekts unerlässlich ist, und alle anderen (öffentlichen oder privaten) Finanzierungsquellen angeben;
  • Erfahrung des Projektträgers und Engagement für die Kulturszene: das heißt Erfahrung des Verlags mit der Organisation ähnlicher Projekte, belegt durch beigefügte Dokumente wie Presseunterlagen;
  • Ausrichtung an den außenpolitischen Zielen und den von Luxemburg eingegangenen internationalen Verpflichtungen.

Dieses Beratungsorgan des Ministeriums für Kultur trifft sich etwa ein Mal im Monat. 2021 finden die Treffen an folgenden Terminen statt:

  • 20. Januar;
  • 11. Februar;
  • 10. März;
  • 28. April;
  • 19. Mai;
  • 9. Juni;
  • 15. Juli;
  • 29. September;
  • 20. Oktober;
  • 17. November;
  • 1. Dezember.

Das Beratungsorgan nimmt Stellung zur Zulässigkeit des Antrags und gegebenenfalls zur Höhe des zu gewährenden Zuschusses. Das Ministerium teilt dem Antragsteller per Post seine Antwort mit.

Höhe der finanziellen Unterstützung

Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form einer teilweisen oder vollständigen Erstattung ausschließlich derjenigen Kosten, für die das Ministerium für Kultur seine schriftliche Genehmigung erteilt hat.

Die Erstattung erfolgt schnellstmöglich auf Vorlage der Belege und gezahlten Rechnungen (Originaldokumente) nach der Teilnahme an dem Event.

Es erfolgt keine Erstattung vor Abschluss des Projekts, für das die finanzielle Beihilfe gewährt wurde.

Pflichten des Antragstellers

Sobald die Beihilfe gewährt wurde, muss der Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Er darf den Zuschuss ausschließlich für die mit dem Gegenstand des Antrags verbundenen Kosten und Aufwendungen verwenden.
  • Er muss jede Publikation sowie alle Präsentations-, Informations- und Werbematerialien, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, einschließlich der Website, mit dem Hinweis „Avec le soutien du ministère de la Culture“ (Mit der Unterstützung des Ministeriums für Kultur) und dem Logo des Ministeriums versehen.
  • Er muss das Ministerium über alle Veränderungen beim Antragsteller (Mandat, Rechts- und Verwaltungsstruktur, Wechsel im Verwaltungsrat) informieren.
  • Er muss dem Ministerium alle Informationen und jegliche Dokumente vorlegen, die für die Bearbeitung und Weiterverfolgung des Dossiers für notwendig erachtet werden (Anpassung oder Aufgabe des Projekts usw.).

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Guichet subsides

  • Ministerium für Kultur Guichet subsides

    Adresse:
    4, boulevard F-D Roosevelt L-2912 Luxemburg Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 9.00 Uhr
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    9.00 bis 11.30 Uhr
    Dienstag:
    9.00 bis 11.30 Uhr
    Mittwoch:
    9.00 bis 11.30 Uhr
    Donnerstag:
    9.00 bis 11.30 Uhr
    Freitag:
    9.00 bis 11.30 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen

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