Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten für den Zeitraum 2021-2030
Zum letzten Mal aktualisiert am
Die Beihilfen dienen der Unterstützung von Wirtschaftssektoren, die besonders von den Strompreissteigerungen infolge der Änderung des EU-Emissionshandelssystem (EHS) betroffen sind.
Mit diesen Beihilfen soll ein Teil der indirekten CO2-Kosten der betroffenen Unternehmen für die Geschäftsjahre 2021 bis 2030 gedeckt werden.
Sie werden in Form von Kapitalzuschüssen gewährt.
Die Anträge auf Beihilfe sind an die Generaldirektion – Industrie, neue Technologien und Forschung (Direction générale – Industrie, nouvelles technologies et recherche) des Ministeriums für Wirtschaft zu richten.
Betroffene Personen
Alle Unternehmen, die:
- eine industrielle Tätigkeit auf luxemburgischem Staatsgebiet ausüben;
- eine Tätigkeit in Sektoren oder Teilsektoren ausüben, die aufgrund der Kosten im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der EU, die über die Strompreise weitergegeben werden, einem erheblichen Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt sind.
Diese Sektoren und Teilsektoren sind in Anhang I der Leitlinien der Europäischen Kommission aufgeführt (verfügbar unter „Rechtsgrundlagen“).
Fristen
Die Unternehmen haben 2 Möglichkeiten und können ihren Beihilfeantrag folgendermaßen einreichen:
- in dem Jahr, das auf das Jahr folgt, für das die Beihilfe beantragt wird. In diesem Fall gelten folgende Fristen für die Einreichung:
- der 15. November 2022 für das Geschäftsjahr 2021; und
- der 31. März des Jahres, das auf das Jahr folgt, für das die Beihilfe beantragt wird, für die Geschäftsjahre 2022 bis 2030; oder
- in dem Jahr, für das die Beihilfe beantragt wird. In diesem Fall gelten folgende Fristen für die Einreichung:
- der 30. September für das Geschäftsjahr 2022; und
- der 31. März des Jahres, für das die Beihilfe beantragt wird, für die Geschäftsjahre 2023 bis 2030.
- der 30. September für das Geschäftsjahr 2022; und
Die Beihilfe wird spätestens am 31. Dezember des Jahres, das auf das Jahr folgt, für das die Beihilfe beantragt wird, ausgezahlt.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Die antragstellende Person muss:
- das Antragsformular für Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten für den Zeitraum 2021-2030 ausfüllen (verfügbar unter „Online-Dienste und Formulare“).
Den ausgefüllten Antrag muss die antragstellende Person zusammen mit den erforderlichen Dokumenten folgendermaßen einreichen:
- in elektronischer Form per E-Mail an: FAE@eco.etat.lu:
- das Formular in den Formaten .pdf und .doc; und
- die Berechnung der Höhe der Beihilfe und die Gewinn- und Verlustrechnung im Format .xls; und
- das Formular in den Formaten .pdf und .doc; und
Hinweis: Der Betreff der E-Mail muss den Namen der Gesellschaft und die Bezeichnung der beantragten Beihilfemaßnahme enthalten.
- per Post an die Generaldirektion - Industrie, neue Technologien und Forschung des Ministeriums für Wirtschaft.
Belege
Die antragstellende Person muss ihrem Antrag die im Antragsformular angegebenen Belege beifügen.
Gültigkeitsdauer
Diese Beihilferegelung gilt bis zum 31. Dezember 2030.
Höhe der Beihilfe
Die Beihilfeintensität ist auf 75 % der förderfähigen Kosten, die das betreffende Unternehmen im Laufe eines Geschäftsjahres zu tragen hat, begrenzt.
Können die indirekten CO2-Kosten für das betreffende Unternehmen durch den anhand der gesetzlichen Formel berechneten Beihilfebetrag nicht auf mindestens 1,5 % seiner Bruttowertschöpfung im Laufe eines Geschäftsjahres gesenkt werden, kann ihm eine zusätzliche Beihilfe bewilligt werden, um diese Grenze zu erreichen.
Der Höchstbetrag der Beihilfe ergibt sich aus der Multiplikation der förderfähigen Kosten und der Beihilfeintensität.
Strafen
Wer Vorteile durch wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben erzielt hat:
- muss diese erstatten; und
- kann mit einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe belegt werden.
Gut zu wissen
Bei Fragen zur EHS-Beihilferegelung kann die Generaldirektion – Industrie, neue Technologien und Forschung des Ministeriums für Wirtschaft telefonisch unter der Nummer (+352) 247-84719 kontaktiert werden.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Zuständige Kontaktstellen
Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung (Finanzierung und staatliche Beihilfen)
-
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung (Finanzierung und staatliche Beihilfen)
- Adresse:
-
19-21, boulevard Royal
L-2449
Luxemburg
Luxemburg
L-2914 Luxemburg
- E-Mail:
- FAE@eco.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/fr.html
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
-
Communication 2020/C 317/04 de la Commission
Lignes directrices concernant certaines aides d’État dans le contexte du système d’échange de quotas d’émission de gaz à effet de serre après 2021
-
Communication 2021/C528/01 de la Commission
complétant les lignes directrices concernant certaines aides d’État dans le contexte du système d’échange de quotas d’émission de gaz à effet de serre après 2021
-
Loi du 15 juillet 2022
instaurant un régime d’aides dans le contexte du système d’échange de quotas d’émission de gaz à effet de serre pour la période 2021-2030
Es ist ein Fehler aufgetreten
Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.