Antrag auf Auszahlung von Beihilfen für Unternehmen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Das Ministerium für Wirtschaft gewährt Unternehmen mehrere Arten von Beihilfen:

Unternehmen, die in den Genuss einer dieser Beihilfen gelangen, müssen die Auszahlung online auf MyGuichet.lu beantragen.

Die Beihilfe (Kapitalsubvention oder rückzahlbarer Vorschuss) wird in der Regel nach Fertigstellung des jeweiligen Projekts ausgezahlt. Entsprechend der Durchführung der Investitionen können jedoch eine oder mehrere Anzahlungen geleistet werden.

Betroffene Personen

Jedes Unternehmen, dem eine Beihilfe vom Ministerium für Wirtschaft bewilligt wurde.

Fristen

Der Antrag auf Auszahlung muss vor dem Datum übermittelt werden, das als Ausschlussdatum auf dem Bescheid über die Bewilligung der Beihilfe oder der Vereinbarung angegeben ist.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Das Unternehmen muss seinen Antrag auf Auszahlung der Beihilfe mithilfe eines Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einreichen.

Die Person, die den Antrag einreicht (die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person), benötigt:

  • ein LuxTrust-Produkt; oder
  • einen elektronischen Personalausweis.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Erforderliche Informationen

Das Unternehmen muss einige Angaben machen:

  • die Höhe der entstandenen Kosten nach Kategorie und nach Beihilfeart für den vom Antrag betroffenen Zeitraum; und
  • die im Bescheid oder der Vereinbarung enthaltenen wesentlichen Informationen (Aktenzeichen, Höhe der bewilligten Beihilfe, Umfang der Beihilfe usw.).

Ausführliche oder zusammenfassende Aufstellung der Kosten

Das Unternehmen kann wählen zwischen:

  • einer ausführlichen Aufstellung der Kosten: Sämtliche entsprechenden Rechnungen müssen eingegeben werden. Diese Art der Aufstellung wird empfohlen, wenn bis zu 10 Rechnungen eingegeben werden müssen;
  • und einer zusammenfassenden Aufstellung der Kosten: Der Gesamtbetrag pro Kostenkategorie und Beihilfeart ist anzugeben. In diesem Fall muss das Unternehmen eine Aufstellung der Rechnungen einreichen.

Hinweis: Die Dateigröße darf pro Rechnung höchstens 15 MB betragen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Belege als ZIP-Datei hochzuladen.

Belege

Die Antragsunterlagen müssen insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten:

  • Belege über alle entstandenen Kosten: Rechnungen, Personalkosten; und
  • Zahlungsbeleg für diese Kosten und Ausgaben (Bankauszug).

Das Unternehmen muss diese Belege am Ende des Vorgangs hinzufügen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung

Generaldirektion für Mittelstand (Abteilung Beihilfen für KMU)

Verwandte Vorgänge und Links

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