Beihilfe zugunsten von Ladeinfrastrukturen infolge eines Projektaufrufs

Zum letzten Mal aktualisiert am

Achtung: Dieser Projektaufruf betrifft ausschließlich private Ladeinfrastrukturen. Bitte wählen Sie bei Ihrem Vorgang auf MyGuichet.lu die Option „Private Ladeinfrastruktur“ aus.

Gemäß dem geänderten Gesetz vom 26. Juli 2022 über die Beihilferegelung zugunsten von Unternehmen, die in Ladeinfrastrukturen für mit alternativem Kraftstoff betriebene Fahrzeuge investieren, haben Unternehmen, die Träger von Projekten für die Errichtung von privaten Ladeinfrastrukturen mit einer Ladekapazität von mindestens 175 Kilowatt sind, Anspruch auf eine Beihilfe für elektrische Ladestationen, die infolge der Veröffentlichung einer wettbewerblichen Ausschreibung gewährt wird.

Der 3. Projektaufruf, der auf die Einrichtung von Ladeinfrastrukturen für schwere Nutzfahrzeuge abzielt, umfasst ein Budget von bis zu 4 Millionen Euro und läuft vom 20. Juli 2026 bis zum 18. September 2026. 

Die Beihilfeanträge sind auf der Plattform MyGuichet.lu verfügbar. Luxinnovation und Klima-Agence bieten eine Begleitung beim Aufbau der Projekte an. Das Lastenheft für diesen Projektaufruf kann hier abgerufen (Französisch, Pdf, 497 KB) werden.

Betroffene Personen

Diese Beihilfe richtet sich an rechtmäßig in Luxemburg niedergelassene Unternehmen.

Voraussetzungen

Einhaltung der allgemeinen Bedingungen

Die Unternehmen müssen die allgemeinen Bedingungen erfüllen, die für alle Beihilfen zugunsten von elektrischen Ladestationen gelten.

Ladeinfrastrukturen

Die Ladeinfrastrukturen, für die die Beihilfe beantragt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllen. Sie:

  • werden folgendermaßen gespeist:
    • zu 100 % aus erneuerbarem Strom im Sinne des Gesetzes;
    • wenn sie sich auf dem öffentlichen und privaten Gebiet des Staates und der Gemeinden befinden: anhand von Vereinbarungen zum Kauf von erneuerbarem Strom im Sinne des Gesetzes, die mit Erzeugern von erneuerbarem Strom geschlossen wurden;
  • werden während mindestens 5 Jahren ab ihrer Inbetriebnahme betrieben;
  • dienen nicht dem Weiterverkauf oder der Vermietung, mit Ausnahme von Leasingverträgen, in denen vorgesehen ist, dass der Leasingnehmer die Ladeinfrastruktur bei Ablauf des Vertrags erwirbt;
  • stellen sicher, dass die Nichtverfügbarkeitsrate auf Ebene des Ladepunkts 5 % nicht übersteigt, und bei Ladeinfrastrukturen mit 4 oder mehr Ladepunkten, dass die Nichtverfügbarkeitsrate auf Ebene der Ladeinfrastruktur 1,5 % nicht übersteigt;
  • befinden sich auf einem Parkplatz, der für schwere Nutzfahrzeuge (Klassen N2 oder N3) zugänglich ist;
  • sind für privates Laden vorgesehen.

Die Ladekapazität des Projekts darf nicht unter 175 Kilowatt liegen.

Wettbewerbliches Vergabeverfahren und Auswahl der Projekte

Die Auswahl der Projekte erfolgt:

  • innerhalb der Grenzen des Budgets des Projektaufrufs;
  • auf der Grundlage der geringsten Höhe der Beihilfe pro Ladekapazität, die durch das Projekt neu geschaffen wird.

Pro Katasterparzelle kann nur ein Unternehmen ausgewählt werden.

Es können höchstens 90 % der Projekte, die im Rahmen des Projektaufrufs eingereicht wurden, ausgewählt werden. Wurden weniger als 10 Projekte eingereicht, muss mindestens ein Projekt abgelehnt werden.

Fristen

Die Ladeinfrastrukturen müssen binnen 18 Monaten nach Bewilligung der Beihilfe in Betrieb genommen werden. Kann diese Frist aus ordnungsgemäß belegten und nicht dem Unternehmen anzurechnenden Gründen nicht eingehalten werden, kann auf schriftlichen Antrag an den Minister eine zusätzliche Frist genehmigt werden.

Der Projektaufruf umfasst ein Budget von bis zu 4 Millionen Euro und läuft vom 20. Juli 2026 bis zum 18. September 2026.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Antrag auf Beihilfe für die elektrischen Ladestationen ist mithilfe eines auf MyGuichet.lu verfügbaren Online-Assistenten einzureichen.

Die Person, die den Antrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Belege

Die Unterlagen für die Beantragung der Beihilfe müssen insbesondere folgende Angaben und Belege enthalten:

  • Name und Größe des Unternehmens;
  • Organigramm des Unternehmens;
  • Jahresabschluss des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres (des antragstellenden Unternehmens und etwaiger Partner- oder verbundener Unternehmen);
  • Bankidentitätsauszug;
  • Bescheinigung der CCSS (Zahl der Arbeitnehmer);
  • Kopie der Betriebsgenehmigung;
  • Datum des Beginns der Arbeiten und der Inbetriebnahme der Ladeinfrastrukturen;
  • was die Ladestationen angeht:
    • Anzahl, Nennleistung und Ladekapazität;
    • ob sie über ein intelligentes Ladesystem verfügen oder nicht;
  • im Falle einer Erhöhung der Ladekapazität einer bestehenden Ladeinfrastruktur: Zahl und Nennleistung der bestehenden Ladestationen und Ladekapazität der bestehenden Ladeinfrastruktur;
  • Liste der beihilfefähigen Kosten;
  • Höhe und Intensität der für die Umsetzung des Projekts benötigten Beihilfe;
  • genaue Koordinaten sowie ggf. Nummer der Katasterparzelle der Ladeinfrastrukturen;
  • im Falle eines Finanzierungsleasings: Name des Leasinggebers und Vollmacht, gemäß der dieser befugt ist, die Beihilfe zu beantragen und die Zahlung im Namen und für Rechnung des Leasingnehmers zu erhalten;
  • falls das antragstellende Unternehmen nicht Eigentümer des Grundstücks ist: eine an die Bewilligung der Beihilfe gebundene Grundsatzvereinbarung für die Nutzung des Grundstücks, um die Ladeinfrastruktur zu betreiben;
  • Nachweis darüber, dass der Genehmigungsantrag für den Anschluss oder die Änderung beim Verteilernetzbetreiber eingereicht wurde;
  • Nachweis darüber, dass die geplante Ladestation für schwere Nutzfahrzeuge zugänglich ist: durch Angabe der geplanten Position der Ladestation und grafische Darstellung der Zugänglichkeit für schwere Nutzfahrzeuge;
  • Erklärung, aus der die Anzahl der derzeitigen und geplanten schweren Elektro-Nutzfahrzeuge in seinem Fuhrpark hervorgeht. Ggf. muss es eine Liste der schweren Nutzfahrzeuge vorlegen, die Dritten gehören, die die für privates Laden vorgesehene Infrastruktur im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit des antragstellenden Unternehmens nutzen könnten;
  • alle relevanten Informationen, die dem zuständigen Minister helfen, die Merkmale oder Besonderheiten des Projekts und seinen Anreizeffekt zu beurteilen.

Alle Unternehmen, die vor weniger als 3 Jahren gegründet wurden, müssen einen Businessplan vorlegen.

Ein Unternehmen kann mehrere Projekte pro Projektaufruf einreichen.

Höchstbetrag der Beihilfe

Die Höhe der Beihilfe wird auf der Grundlage der beihilfefähigen Kosten des Projekts berechnet.

Die Beihilfehöchstintensität pro Projekt darf bei privaten Ladeinfrastrukturen 50 % nicht überschreiten.

Der einem einzigen Unternehmen im Rahmen eines einzigen Projektaufrufs bewilligte Höchstbetrag der Beihilfe beträgt 40 % des Budgets des Projektaufrufs.

Das maximale Budget des Projektaufrufs darf nicht mehr als 4 Millionen Euro betragen.

Vorzunehmende Investitionen

Die im Rahmen der Schaffung oder der Erhöhung der Ladekapazität einer Ladeinfrastruktur – mit Ausnahme der gebrauchten Bestandteile – vorzunehmenden Investitionen sind insbesondere:

  • Ladestation(en);
  • Anschluss an das Netz (eine Speicheranlage ist beihilfefähig, wenn sie dazu beiträgt, die aufgrund der Ladestationen benötigte Anschlusskapazität zu verringern);
  • gemeinsames intelligentes Lademanagementsystem;
  • Vorrichtungen zur Datenübermittlung;
  • Kontrolle der Ladestationen;
  • Zahlungssystem;
  • Beschilderung des Standorts;
  • verbundene Hoch- und Tiefbauarbeiten.

Die Betriebskosten und die Kosten für die Anpassung an geltende gesetzliche, verordnungsrechtliche oder administrative Bestimmungen sind nicht beihilfefähig.

Bei den beihilfefähigen Kosten handelt es sich um die Kosten vor Steuern oder sonstigen Abgaben.

Auszahlung der Beihilfe

Die Kapitalsubvention wird nach Beendigung des Projekts durch das Ministerium für Wirtschaft ausgezahlt.

Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist mithilfe eines auf MyGuichet.lu verfügbaren Online-Assistenten einzureichen. Dies kann auf 2 verschiedene Weisen erfolgen:

  1. auf detaillierte Weise, wobei jede einzelne Kostenposition angegeben wird: zu verwenden, wenn 10 Rechnungen oder weniger zu melden sind; oder
  2. auf zusammenfassende Weise, wobei die Gesamtsumme je Kostenart angegeben wird: zu verwenden, wenn mehr als 10 Rechnungen zu melden sind.

Einzelheiten zu den je nach Muster für die Kostenaufstellung beizufügenden Belegen sind unter „Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement“ verfügbar (siehe „Online-Dienste und Formulare“).

Die Person, die den Antrag auf Auszahlung einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).

Der Antrag auf Auszahlung muss vor der im Beschluss bzw. in der Vereinbarung angegebenen Frist eingereicht werden.

Tutorials

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Staatliche Beihilfen und Finanzierung für Unternehmen

Adresse:
19-21, boulevard Royal L-2449 Luxemburg
L-2914 Luxemburg

Luxinnovation Beihilfen

Adresse:
5, avenue des Hauts-Fourneaux L-4362 Esch-sur-Alzette

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