Vorübergehende Beihilfe zur Begrenzung des Preises für das Laden von Fahrzeugen an öffentlich zugänglichen Ladestationen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Angesichts der derzeitigen Energiekrise wird eine vorübergehende Ermäßigung des Verkaufspreises des Stroms für die Nutzer der öffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge eingeführt.

Interessierte Anbieter von Mobilitätsdiensten können sich in ein spezielles vom Ministerium für Energie und Raumentwicklung eingerichtetes Verzeichnis eintragen lassen, das von diesem verwaltet und veröffentlicht wird.

Diese Maßnahme gilt automatisch vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 für die Nutzer, vorausgesetzt, der Anbieter von Mobilitätsdiensten ist im Verzeichnis eingetragen.

Zielgruppe

Anbieter von Mobilitätsdiensten, die ihren Kunden die Ermäßigung des Preises für das Laden von Fahrzeugen an ihren Ladeinfrastrukturen in Luxemburg anbieten wollen.

Diese Ermäßigung betrifft alle Nutzer von öffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Luxemburg.

Vorgehensweise und Details

Eintragung der Anbieter in das Verzeichnis

Um ihren Kunden die Ermäßigung anbieten zu können, müssen die Anbieter von Mobilitätsdiensten sich anhand des hierfür vorgesehenen Formulars (siehe „Online-Dienste und Formulare“) in das vom Ministerium für Energie und Raumentwicklung geführte Verzeichnis eintragen lassen.

Die Anbieter müssen insbesondere Folgendes angeben:

  • ihren Namen, ihre Adresse, ihre Handelsregisternummer, ihre MwSt.-Nummer oder eine andere relevante Identifikationsnummer, wenn die Gesellschaft in einem anderen Staat domiziliert ist;
  • gegebenenfalls die Kennnummer im Register der Benelux-ID-Registrierungs-Organisation (IDRO);
  • eine IBAN;
  • die monatliche Strommenge, die in den 12 Monaten vor dem Monat des Eintragungsantrags von ihren Kunden in Luxemburg geladen wurde.

Der Minister trägt die Anbieter von Mobilitätsdiensten binnen 30 Tagen nach Eingang des vollständigen Antrags in das Verzeichnis ein.

Der Minister veröffentlicht eine aktualisierte Liste mit den Namen und Adressen der im Verzeichnis eingetragenen Anbieter von Mobilitätsdiensten sowie den angewandten Ladepreisen.

Antrag auf Auszahlung der finanziellen Entschädigung

Jeder im Verzeichnis eingetragene Anbieter muss einen Antrag auf Auszahlung der Entschädigung für sämtliche auf den Rechnungen für den finanziellen Beitrag des Staates abgezogenen Beträge einreichen.

Der Antrag ist folgendermaßen an das Ministerium für Energie und Raumentwicklung zu übermitteln:

  • spätestens am letzten Tag des laufenden Monats für den Monat, der dem Antrag vorausgeht (zum Beispiel spätestens am 31. März für den Monat Februar);
  • anhand eines spezifischen Formulars.

Die Anbieter müssen Folgendes angeben:

  • die Gesamtzahl der an den öffentlich zugänglichen Ladestationen getätigten Ladevorgänge, auf die eine Ermäßigung angewandt wurde;
  • die auf die Ladevorgänge angewandten Ladepreise;
  • die Gesamtstrommenge, die bei den Ladevorgängen geliefert wurde;
  • den Gesamtbetrag aller auf die Ladevorgänge angewandten Preisermäßigungen.

Es können zusätzliche Belege verlangt werden.

Ist der Antrag vollständig, wird die Entschädigung ausgezahlt.

Höhe der Ermäßigung

Jeder, der sein Elektrofahrzeug an einer öffentlich zugänglichen Ladestation in Luxemburg auflädt, kann in den Genuss einer Preisermäßigung in Höhe von bis zu 0,35 Euro pro kWh (einschließlich aller Steuern) gelangen.

Laden des Elektrofahrzeugs

Die Preisermäßigung wird direkt beim Laden des Elektrofahrzeugs an der Ladestation angewandt.

Um in den Genuss der Ermäßigung zu gelangen, sollten Sie überprüfen, ob Ihr Anbieter im dafür vorgesehenen Verzeichnis eingetragen ist.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Generaldirektion Energie

Verwandte Vorgänge und Links

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

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