Beihilfe für emissionsfreie Fahrzeuge

Zum letzten Mal aktualisiert am

Unter Berücksichtigung des Tripartite-Abkommens vom 31. März 2022 führt die Regierung eine neue Beihilfe für die Anschaffung von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen (Klassen N2 und N3) ein. Diese Beihilfe ist zeitlich begrenzt und wird vor dem Hintergrund der Umsetzung neuer europäischer Bestimmungen in Sachen staatliche Beihilfen in nationales Recht überarbeitet werden.

Die Anträge sind auf der Plattform MyGuichet.lu verfügbar.

Luxinnovation bietet eine Begleitung beim Aufbau von Projekten an.

Betroffene Personen

Jedes Unternehmen, das im Besitz einer Niederlassungsgenehmigung ist.

Voraussetzungen

Einhaltung der allgemeinen Bedingungen

Unternehmen, die die allgemeinen Bedingungen für staatliche Beihilfen erfüllen, können diese Beihilfe in Anspruch nehmen.

Emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge

Emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge (Klassen N2 und N3) wie reine Elektrofahrzeuge und wasserstoffbetriebene Brennstoffzellenfahrzeuge der Klassen N2 oder N3 sind beihilfefähig.

Die Kosten, die mit der Umrüstung (nachstehend „Retrofitting“) eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor in ein emissionsfreies schweres Nutzfahrzeug einhergehen, kommen ebenfalls für die Beihilfe infrage.

Emissionsfreie Fahrzeuge der Klassen N2 und N3, die Gegenstand des Beihilfeantrags sind, müssen die folgenden Bedingungen erfüllen. Sie:

  • müssen für die Beförderung von Waren genutzt werden;
  • müssen in Luxemburg zugelassen sein;
  • müssen neu sein, mit Ausnahme der Fälle von Retrofitting, bei denen das umgerüstete Fahrzeug mit Verbrennungsmotor im Vorfeld in Luxemburg zugelassen sein muss;
  • werden während mindestens 5 Jahren ab ihrer Inbetriebnahme im antragstellenden Unternehmen betrieben;
  • müssen Gegenstand einer Analyse sein, um die Nutzung eines emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugs zu rechtfertigen;
  • werden zu 100 % mit erneuerbarem Strom betrieben.

Im Falle der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs muss Letzteres zu 100 % mit erneuerbarem Strom betrieben werden. Die durch die Beihilfe begünstigten Unternehmen müssen dies sicherstellen, indem sie einen Vertrag über die Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien abschließen. Alternativ kann das Unternehmen auch direkt oder über seinen Anbieter Herkunftsnachweise für die vom Fahrzeug verbrauchten Strommengen erwerben.

Fristen

Jedes Unternehmen kann nur einen schriftlichen Beihilfeantrag pro Jahr beim Minister für Wirtschaft einreichen.

Jeder Beihilfeantrag muss vor Beginn der Arbeiten, das heißt vor jeglicher bindenden Verpflichtung (Beispiel: Auftragsbestätigung / Unterzeichnung des Kostenvoranschlags), eingereicht werden.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Beihilfeantrag für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge ist mithilfe eines Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen (siehe Rubrik „Online-Dienste und Formulare“).

Im Rahmen des Vorgangs muss das Unternehmen Folgendes auswählen:

  • die Regelung „ENV – Umweltschutz“; und
  • die folgende Art von Beihilfe: „ENV-NOR – Investitionen, die es Unternehmen ermöglichen, die EU-Umweltnormen zu übertreffen oder – in Ermangelung solcher Normen – das Umweltschutzniveau zu erhöhen“.

Die Person, die den Antrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Belege

Die Antragsunterlagen müssen insbesondere folgende Angaben und Belege enthalten:

  • Name und Größe des Unternehmens;
  • Organigramm des Unternehmens (direkte oder indirekte Beziehungen zu anderen juristischen Personen sind ebenfalls anzugeben);
  • Jahresabschluss des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres (des antragstellenden Unternehmens und etwaiger Partner- oder verbundener Unternehmen);
  • Bankidentitätsnachweis;
  • Sozialversicherungsnachweis der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS), auf dem die Anzahl der Arbeitnehmer vermerkt ist;
  • Kopie der Betriebsgenehmigung, falls erforderlich;
  • Daten für den Beginn der Arbeiten und die Inbetriebnahme der emissionsfreien Fahrzeuge;
  • detaillierte Beschreibung des Projekts;
  • Höhe und Intensität der für die Umsetzung des Projekts benötigten Beihilfe;
  • Preisangebot (noch kein bestätigter Auftrag) für das emissionsfreie Fahrzeug und ein gleichwertiges Fahrzeug mit Verbrennungsmotor (Listenpreis);
  • bei Retrofitting, ein Preisangebot (noch kein bestätigter Auftrag) für die Umrüstung des Fahrzeugs;
  • alle relevanten Informationen, die helfen, die Merkmale oder Besonderheiten des Projekts und seinen Anreizeffekt zu beurteilen;
  • Ergebnisse einer streckenbasierten Analyse, die die Nutzung eines emissionsfreien Fahrzeugs rechtfertigen.

Höchstbetrag der Beihilfe

Die Höhe der Beihilfe wird auf der Grundlage der förderfähigen Kosten des Projekts berechnet.

Die Intensität wird auf der Grundlage der Mehrkosten berechnet, das heißt der Differenz zwischen den Kosten für die Anschaffung eines emissionsfreien Fahrzeugs und der Anschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor oder den Kosten für die Umrüstung in ein emissionsfreies Fahrzeug beim Retrofitting.

Die Höchstintensität der Beihilfe pro Projekt darf folgenden Prozentsatz nicht überschreiten:

  • bei einem Großunternehmen: 40 % der förderfähigen Kosten;
  • bei einem mittleren Unternehmen: 50 % der förderfähigen Kosten;
  • bei einem Kleinunternehmen: 60 % der förderfähigen Kosten.

Der absolute Betrag der Beihilfe darf insgesamt 300.000 Euro pro Gruppe (einzige wirtschaftliche Einheit) nicht überschreiten.

In Ermangelung eines Angebots/Kostenvoranschlags für ein gleichwertiges Fahrzeug mit Verbrennungsmotor zieht die die Beihilfe gewährende Behörde einen Pauschbetrag je nach betroffenem Fahrzeug ab.

Vorzunehmende Investition

Die Anschaffung emissionsfreier Fahrzeuge deckt weder die Anschaffung gebrauchter Fahrzeuge noch das Leasing ab.

Die Betriebskosten und die Kosten für die Anpassung an geltende gesetzliche, verordnungsrechtliche oder administrative Bestimmungen sind nicht förderfähig.

Bei den förderfähigen Kosten handelt es sich um die Kosten vor Steuern oder sonstigen Abgaben.

Auszahlung der Beihilfe

Die Kapitalsubvention wird nach Beendigung des Projekts (das heißt nach Zulassung des Fahrzeugs) vom Ministerium für Wirtschaft ausgezahlt.

Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist mithilfe eines auf MyGuichet.lu verfügbaren Online-Assistenten einzureichen (siehe Rubrik „Online-Dienste und Formulare“).

Die Person, die den Antrag auf Auszahlung einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).

Der Zahlungsantrag muss vor der im Beschluss / in der Vereinbarung angegebenen Frist eingereicht werden.

Die Antragsunterlagen müssen insbesondere folgende Angaben und Belege enthalten:

  • die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs samt Fahrzeugtyp;
  • die Konformitätsbescheinigung (COC) des Fahrzeugs;
  • im Falle von reinen Elektrofahrzeugen:
    • entweder eine Kopie des vom Stromversorger als Nachweis ausgestellten Dokuments, dass die antragstellende Person einen Vertrag über die 100%ige Versorgung mit Ökostrom abgeschlossen hat;
    • oder einen Nachweis, dass das Unternehmen direkt oder über seinen Anbieter Herkunftsnachweise für die verbrauchten Strommengen erworben hat;
  • eine Kopie des Kaufvertrags des Fahrzeugs und der quittierten Rechnung.

Gut zu wissen

Beispiel:

Indikatives Beispiel für einen Kauf von 3 rein elektrischen Lastkraftwagen (16 t) (Klasse N3) seitens eines mittleren Unternehmens [Gruppe mit: Personalbestand < 250, Jahresumsatz < 50 Millionen Euro und Jahresbilanz < 43 Millionen Euro]

Verkaufspreis laut Liste ohne MwSt. für ein Dieselfahrzeug: 55.000 Euro
Verkaufspreis laut Liste ohne MwSt. für ein reines Elektrofahrzeug: 290.000 Euro

Mehrkosten pro reinem Elektrofahrzeug gegenüber einem gleichwertigen Dieselfahrzeug: 235.000 Euro
Anwendbare Höchstintensität der Beihilfe (für ein mittleres Unternehmen): 50 %

Maximaler Zuschuss pro Fahrzeug: 117.500 Euro
Zuschuss für 3 Fahrzeuge: 352.500 Euro (> als der Höchstbetrag von 300.000 Euro pro Gruppe)

Anwendbarer maximaler Zuschuss für die Gruppe: 300.000 Euro

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung (Finanzierung und staatliche Beihilfen)

    Adresse:
    19-21, boulevard Royal L-2449 Luxemburg Luxemburg
    L-2914 Luxemburg

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