Festlegung der Preise
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Grundsätzlich können Preise frei festgesetzt werden.
Der Gesetzgeber kann unter gewissen Bedingungen trotzdem die Festlegung oder Regelung bestimmter Preise verfügen.
Daher sind die Preise für bestimmte Produkte wie Erdölerzeugnisse zurzeit geregelt.
Betroffene Personen
Es steht jedem Händler frei, seine Verkaufspreise beliebig festzusetzen, sofern es sich dabei nicht um Produkte handelt, die der Preisregelung unterliegen.
Vorgehensweise und Details
Freie Preisbildung
Die Preise für Güter, Produkte und Dienstleistungen ergeben sich grundsätzlich aus dem freien Wettbewerb.
Bedingungen für die Preisregelung
Die Großherzoglichen Verordnungen können dennoch:
- die Preise und Margen für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen auf unbestimmte Zeit festsetzen, wenn der Preiswettbewerb unzureichend ist, und zwar:
- aufgrund der Marktstruktur;
- weil es dem Kunden unmöglich ist, die Marktvorteile zu nutzen; oder
- aufgrund gesetzlicher Bestimmungen;
- vorübergehend die Preise regeln (höchstens für 6 Monate), um übermäßige Preisausschläge bei konjunkturbedingtem Marktversagen zu verhindern, das zurückzuführen ist auf:
- eine Krisensituation;
- außergewöhnliche Umstände;
- eine offensichtlich anormale Marktsituation;
- die Höchstpreise für Erdölerzeugnisse festlegen, wenn keine Programmverträge mit den Unternehmen des Sektors bestehen, die ihre Verpflichtungen hinsichtlich der Höchstpreise enthalten.
Produkte mit geregelten Preisen
Die Preise der folgenden Produkte sind zurzeit gesondert geregelt:
- die Preise für Arzneimittel werden durch Großherzogliche Verordnung festgelegt;
- die Höchstpreise für Erdölerzeugnisse werden über Programmverträge mit den Unternehmen des Sektors festgelegt.
Auch wenn die Preise für Tabakerzeugnisse frei festgelegt werden, wenn sie in den freien Verkehr gelangen, unterliegen sie dennoch der Verbrauchsteuer.
Sie müssen daher zwingend zu dem Preis auf der Steuervignette verkauft werden.
Zuständige Kontaktstellen
Wettbewerbsbehörde
-
Wettbewerbsbehörde
- Adresse:
-
2a, rue d'Anvers
L-1130
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 856 / L-2018 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 84 174
- Fax:
- (+352) 26 20 12 18
- E-Mail:
- info@concurrence.public.lu
- Website:
- http://www.concurrence.public.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
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Rechtsgrundlagen
-
Règlement grand-ducal du 1er décembre 2011
déterminant les critères, les conditions et la procédure relative à la fixation des prix des médicaments à usage humain
-
Loi modifiée du 23 octobre 2011
relative à la concurrence
- Code de la consommation
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