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Das Wettbewerbsrecht hat zum Ziel, den freien Wettbewerb und das Funktionieren des Marktes zu gewährleisten.
Durch die Bekämpfung der Hemmnisse im Wettbewerb sollen wettbewerbswidrige Praktiken beseitigt werden. Dabei handelt es sich darum, Verhaltensweisen von Unternehmen und Verabredungen zwischen Unternehmen zu bekämpfen, die den Wettbewerb einschränken (untereinander bzw. zwischen ihnen und Drittunternehmen). Das Wettbewerbsrecht umfasst ferner die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, die den Wettbewerb lähmen und zum Missbrauch der beherrschenden Stellung führen können.
Die Preise ergeben sich grundsätzlich aus dem freien Wettbewerb. Die Exekutive kann jedoch unter bestimmten Umständen oder in gewissen Sektoren die Preise kontrollieren (zum Beispiel im Arzneimittelsektor), wenn der Preiswettbewerb unzureichend ist.
Jede Verabredung zwischen Unternehmen, jede Entscheidung eines Unternehmenszusammenschlusses und jede abgestimmte Verhaltensweise, deren Inhalt oder Zweck es ist, den freien Wettbewerb auf einem Markt zu behindern, einzuschränken oder zu verzerren, ist verboten und von Rechts wegen ungültig.
So ist es zum Beispiel verboten:
Beispiel 1: Unternehmen A und Unternehmen B stellen beide Zahnbürsten her. Anstatt in Konkurrenz zu treten, vereinbaren sie, keine Zahnbürste für weniger als 2 Euro zu verkaufen.
Beispiel 2: Dieselben Unternehmen A und B teilen den luxemburgischen Markt unter sich auf. A nimmt den Süden und Osten, B übernimmt das Zentrum und den Rest des Landes.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Vereinbarungen bzw. abgestimmte Entscheidungen oder Praktiken zulässig, wenn sie zum Beispiel einen angemessenen Teil des Gewinns für die Verbraucher vorsehen lassen oder zu einem verstärkten technischen oder wirtschaftlichen Fortschritt beitragen.
Es ist einem bzw. mehreren Unternehmen verboten, seine bzw. ihre marktbeherrschende Stellung missbräuchlich zu nutzen.
Diese missbräuchlichen Praktiken können insbesondere darin bestehen:
Die Wettbewerbsbehörde (Autorité de la concurrence) ist eine unabhängige Verwaltungsbehörde, deren Aufgabe es ist, die Einhaltung der Wettbewerbsregeln zu gewährleisten.
Sie verbietet und ahndet wettbewerbswidrige Praktiken, deren Ziel oder Folge die Verzerrung des freien Wettbewerbs ist. Dabei kann es sich handeln um Absprachen zwischen Unternehmen oder um die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung.
Die Wettbewerbsbehörde verfügt über wirkungsvolle Mittel. Sie kann insbesondere:
Die Wettbewerbsbehörde kann die betreffenden Unternehmen mit Geldstrafen belegen, wenn: