Gütesiegel „Made in Luxembourg“

Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

Beim Gütesiegel „Made in Luxembourg“ handelt es sich um eine Initiative des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, der Handelskammer (Chambre de commerce) und der Handwerkskammer (Chambre des métiers), um die luxemburgische Herkunft von Produkten und Dienstleistungen zu kennzeichnen.

Dieses Gütesiegel, das durch ein leicht erkennbares Logo symbolisiert wird, ermöglicht den in Luxemburg niedergelassenen Unternehmen, für das luxemburgische Know-how ihrer Produkte oder Dienstleistungen zu werben und sich von anderen Marken abzusetzen, insbesondere im Rahmen einer Strategie der Internationalisierung im Ausland.

Das Gütesiegel und das zugehörige Nutzungsrecht werden dem Hersteller oder Dienstleister auf Antrag verliehen:

  • entweder durch die Handwerkskammer, wenn der Antragsteller einer Handwerkstätigkeit nachgeht und Mitglied der Handwerkskammer ist;
  • oder durch die Handelskammer, wenn der Antragsteller einer kaufmännischen Tätigkeit nachgeht und Mitglied der Handelskammer ist.

Der Aufsichtsrat, bestehend aus je einem Vertreter der beiden Berufskammern, übt die Oberaufsicht über das Gütesiegel „Made in Luxembourg“ aus und kann bei Verstößen gegen die Nutzungs- und Kontrollbestimmungen Strafen verhängen.

Zielgruppe

Das Gütesiegel „Made in Luxembourg“ kann jedem Einzelunternehmen oder jeder Handelsgesellschaft verliehen werden, mit Ausnahme von:

  • Vereinigungen ohne Gewinnzweck;
  • und gemeinnützigen Einrichtungen.

Voraussetzungen

Das Gütesiegel „Made in Luxembourg“ wird ausschließlich für luxemburgische Produkte und Dienstleistungen vergeben, d. h.:

  • Waren, die in Luxemburg erworben wurden;
  • Waren, deren letzte Verarbeitung oder wesentliche Bearbeitung, die zur Herstellung eines neuen Produkts führte oder einen wichtigen Herstellungsschritt darstellt, in Luxemburg stattfand und durch einen luxemburgischen Dienstleister erfolgte, der für diesen Zweck ausgestattet ist;
  • Dienstleistungen, die von einem Dienstleister erbracht wurden, der in Luxemburg über eine feste Betriebsstätte verfügt und hier ordnungsgemäß seiner Tätigkeit nachgeht.
    Beschränkt sich die Dienstleistung auf den Zusammenbau oder die Montage eingeführter Produkte, auf die Konzipierung und Entwicklung eines Produkts sowie auf die Beratungstätigkeit, muss der Dienstleister ein besonderes Know-how nachweisen oder die in Luxemburg geltenden beruflichen Bestimmungen einhalten, die eines der charakteristischen Merkmale dieser Dienstleistung darstellen.

Kosten

Die Gebühren für die Verleihung des Gütesiegels „Made in Luxembourg“ belaufen sich auf 150 Euro.

Der gesamte Betrag ist nach Erhalt der Rechnung per Überweisung auf eines der Konten der Handelskammer oder der Handwerkskammer zu zahlen.

Vorgehensweise und Details

Antrag auf Verleihung des Gütesiegels

Um das Gütesiegel zu erhalten, muss der Bewerber auf der Website des Gütesiegels „Made in Luxembourg“ einen Online-Antrag stellen.

Das Online-Verfahren besteht aus 4 Schritten. Der Bewerber muss:

  • auf der Website des Gütesiegels die Kammer auswählen, der er angehört (Handelskammer oder Handwerkskammer);
  • die Angaben zu seinem Unternehmen (Bezeichnung, Adresse, Telefon, Logo usw.) eingeben;
  • die betroffenen Produkte oder Dienstleistungen angeben (mit Fotos, geeigneten Broschüren oder Prospekten zur Bekräftigung seines Antrags);
  • einen letzten Fragebogen ausfüllen, der Fragen zu folgenden Punkten enthält:
    • Zweck des Gütesiegels für das Unternehmen;
    • Verwurzelung des Unternehmens im luxemburgischen Wirtschaftsgefüge;
    • etwaige Nutzung anderer Gütesiegel usw.

Nach einer Zusammenfassung der eingeholten Auskünfte wird das Unternehmen von einem Mitglied des Begleitausschusses des Gütesiegels kontaktiert, um gegebenenfalls ein Gespräch zu vereinbaren und zu überprüfen, ob der Antrag zulässig ist.

Bewilligung des Gütesiegels

Die Bewilligung des Gütesiegels „Made in Luxembourg“:

  • wird nur für luxemburgische Produkte und Dienstleistungen (siehe „Voraussetzungen“) gewährt;
  • wird nach Entrichtung der Gebühr in Höhe von 150 Euro für grundsätzlich 5 Jahre gewährt (eine Verlängerung ist möglich).
    Nach 5-jähriger Nutzung des Gütesiegels wird das Unternehmen von der Handwerks- oder Handelskammer zwecks Verlängerung der Bewilligung des Gütesiegels kontaktiert, sofern es dies wünscht;
  • wird nicht gewährt, wenn seine Nutzung den Verbraucher in die Irre führen oder das Gütesiegel in Misskredit bringen könnte;
  • kann abgelehnt oder widerrufen werden, wenn die betreffenden Unternehmen gleichzeitig Waren einführen, die mit den Produkten oder Dienstleistungen „Made in Luxembourg“ identisch oder vergleichbar sind, was dazu führen könnte, dass ein Risiko der Verwirrung oder des Missbrauchs des Gütesiegels droht, und die Unternehmen nicht in der Lage sind, die erforderlichen Garantien zu übernehmen;
  • darf nicht gemeinsam mit ausländischen Emblemen oder ähnlichen ausländischen Angaben erfolgen und es darf keine geografische Angabe außer der Luxemburgs neben dem Gütesiegel stehen.

Rechte und Pflichten der Inhaber

Rechte der Inhaber

Im Falle der Verleihung des Gütesiegels „Made in Luxembourg“ erhält das Unternehmen ein Zertifikat, das es ihm gestattet:

  • das Logo des Gütesiegels auf den zugelassenen Produkten anzubringen, einschließlich auf den Verpackungen, insbesondere durch:
    • Etiketten;
    • Einweben, Aufdruck, Formguss, Stanzen, Pressen der Marke oder durch andere Verfahren;
  • das Logo auf ihren Werbeträgern zu verwenden, die direkten Bezug zu den zugelassenen Produkten oder Dienstleistungen aufweisen, d. h.:
    • Briefpapier;
    • Briefumschläge;
    • Rechnungen;
    • geschäftliche Angebote;
    • Broschüren;
    • Werbematerial;
    • Websites usw.;
  • seine eigene Marke zusammen mit dem Gütesiegel „Made in Luxembourg“ zu verwenden.

Pflichten der Inhaber

Im Falle der Verleihung des Gütesiegels „Made in Luxembourg“:

  • verpflichtet sich das Unternehmen zur Verwendung des Gütesiegels gemäß den Nutzungs- und Kontrollbestimmungen, insbesondere in Bezug auf die gestalterische Vorgabe des Logos (Krone mit dem Schriftzug „Made in Luxembourg“);
  • erlaubt das Unternehmen die Veröffentlichung seiner Kontaktdaten auf der Website der Handelskammer und der Handwerkskammer sowie deren Weitergabe an andere Einrichtungen, Behörden oder Vereinigungen.

Wird das Gütesiegel „Made in Luxembourg“ nicht verliehen, ist die Entscheidung des Begleitausschusses für das Gütesiegel endgültig.

Formulare/Online-Dienste

Label "Made in Luxembourg" - Beantragung

Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.

Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.

Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).

Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.

Online-Vorgang

Den Vorgang öffnen

Label "Made in Luxembourg" - demande de certification

Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.

Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.

Démarche en ligne

Accéder à la démarche

Zuständige Kontaktstellen

Double click pour activer la carte
Double click pour activer la carte

Ihre Meinung interessiert uns

Wie würden Sie den Inhalt dieser Seite bewerten?

Zum letzten Mal aktualisiert am