Gütesiegel „Made in Luxembourg“
Beim Gütesiegel „Made in Luxembourg“ handelt es sich um eine Initiative des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, der Handelskammer (Chambre de commerce) und der Handwerkskammer (Chambre des métiers), um die luxemburgische Herkunft von Produkten und Dienstleistungen zu kennzeichnen.
Dieses Gütesiegel, das durch ein leicht erkennbares Logo symbolisiert wird, ermöglicht den in Luxemburg niedergelassenen Unternehmen, für das luxemburgische Know-how ihrer Produkte oder Dienstleistungen zu werben und sich von anderen Marken abzusetzen, insbesondere im Rahmen einer Strategie der Internationalisierung im Ausland.
Das Gütesiegel und das zugehörige Nutzungsrecht werden dem Hersteller oder Dienstleister auf Antrag verliehen:
- entweder durch die Handwerkskammer, wenn der Antragsteller einer Handwerkstätigkeit nachgeht und Mitglied der Handwerkskammer ist;
- oder durch die Handelskammer, wenn der Antragsteller einer kaufmännischen Tätigkeit nachgeht und Mitglied der Handelskammer ist.
Der Aufsichtsrat, bestehend aus je einem Vertreter der beiden Berufskammern, übt die Oberaufsicht über das Gütesiegel „Made in Luxembourg“ aus und kann bei Verstößen gegen die Nutzungs- und Kontrollbestimmungen Strafen verhängen.
Zielgruppe
Das Gütesiegel „Made in Luxembourg“ kann jedem Einzelunternehmen oder jeder Handelsgesellschaft verliehen werden, mit Ausnahme von:
- Vereinigungen ohne Gewinnzweck;
- und gemeinnützigen Einrichtungen.
Voraussetzungen
Das Gütesiegel „Made in Luxembourg“ wird ausschließlich für luxemburgische Produkte und Dienstleistungen vergeben, d. h.:
- Waren, die in Luxemburg erworben wurden;
- Waren, deren letzte Verarbeitung oder wesentliche Bearbeitung, die zur Herstellung eines neuen Produkts führte oder einen wichtigen Herstellungsschritt darstellt, in Luxemburg stattfand und durch einen luxemburgischen Dienstleister erfolgte, der für diesen Zweck ausgestattet ist;
- Dienstleistungen, die von einem Dienstleister erbracht wurden, der in Luxemburg über eine feste Betriebsstätte verfügt und hier ordnungsgemäß seiner Tätigkeit nachgeht.
Beschränkt sich die Dienstleistung auf den Zusammenbau oder die Montage eingeführter Produkte, auf die Konzipierung und Entwicklung eines Produkts sowie auf die Beratungstätigkeit, muss der Dienstleister ein besonderes Know-how nachweisen oder die in Luxemburg geltenden beruflichen Bestimmungen einhalten, die eines der charakteristischen Merkmale dieser Dienstleistung darstellen.
Kosten
Die Gebühren für die Verleihung des Gütesiegels „Made in Luxembourg“ belaufen sich auf 150 Euro.
Der gesamte Betrag ist nach Erhalt der Rechnung per Überweisung auf eines der Konten der Handelskammer oder der Handwerkskammer zu zahlen.
Vorgehensweise und Details
Antrag auf Verleihung des Gütesiegels
Um das Gütesiegel zu erhalten, muss der Bewerber auf der Website des Gütesiegels „Made in Luxembourg“ einen Online-Antrag stellen.
Das Online-Verfahren besteht aus 4 Schritten. Der Bewerber muss:
- auf der Website des Gütesiegels die Kammer auswählen, der er angehört (Handelskammer oder Handwerkskammer);
- die Angaben zu seinem Unternehmen (Bezeichnung, Adresse, Telefon, Logo usw.) eingeben;
- die betroffenen Produkte oder Dienstleistungen angeben (mit Fotos, geeigneten Broschüren oder Prospekten zur Bekräftigung seines Antrags);
- einen letzten Fragebogen ausfüllen, der Fragen zu folgenden Punkten enthält:
- Zweck des Gütesiegels für das Unternehmen;
- Verwurzelung des Unternehmens im luxemburgischen Wirtschaftsgefüge;
- etwaige Nutzung anderer Gütesiegel usw.
Nach einer Zusammenfassung der eingeholten Auskünfte wird das Unternehmen von einem Mitglied des Begleitausschusses des Gütesiegels kontaktiert, um gegebenenfalls ein Gespräch zu vereinbaren und zu überprüfen, ob der Antrag zulässig ist.
Bewilligung des Gütesiegels
Die Bewilligung des Gütesiegels „Made in Luxembourg“:
- wird nur für luxemburgische Produkte und Dienstleistungen (siehe „Voraussetzungen“) gewährt;
- wird nach Entrichtung der Gebühr in Höhe von 150 Euro für grundsätzlich 5 Jahre gewährt (eine Verlängerung ist möglich).
Nach 5-jähriger Nutzung des Gütesiegels wird das Unternehmen von der Handwerks- oder Handelskammer zwecks Verlängerung der Bewilligung des Gütesiegels kontaktiert, sofern es dies wünscht;
- wird nicht gewährt, wenn seine Nutzung den Verbraucher in die Irre führen oder das Gütesiegel in Misskredit bringen könnte;
- kann abgelehnt oder widerrufen werden, wenn die betreffenden Unternehmen gleichzeitig Waren einführen, die mit den Produkten oder Dienstleistungen „Made in Luxembourg“ identisch oder vergleichbar sind, was dazu führen könnte, dass ein Risiko der Verwirrung oder des Missbrauchs des Gütesiegels droht, und die Unternehmen nicht in der Lage sind, die erforderlichen Garantien zu übernehmen;
- darf nicht gemeinsam mit ausländischen Emblemen oder ähnlichen ausländischen Angaben erfolgen und es darf keine geografische Angabe außer der Luxemburgs neben dem Gütesiegel stehen.
Rechte und Pflichten der Inhaber
Rechte der Inhaber
Im Falle der Verleihung des Gütesiegels „Made in Luxembourg“ erhält das Unternehmen ein Zertifikat, das es ihm gestattet:
- das Logo des Gütesiegels auf den zugelassenen Produkten anzubringen, einschließlich auf den Verpackungen, insbesondere durch:
- Etiketten;
- Einweben, Aufdruck, Formguss, Stanzen, Pressen der Marke oder durch andere Verfahren;
- das Logo auf ihren Werbeträgern zu verwenden, die direkten Bezug zu den zugelassenen Produkten oder Dienstleistungen aufweisen, d. h.:
- Briefpapier;
- Briefumschläge;
- Rechnungen;
- geschäftliche Angebote;
- Broschüren;
- Werbematerial;
- Websites usw.;
- seine eigene Marke zusammen mit dem Gütesiegel „Made in Luxembourg“ zu verwenden.
Pflichten der Inhaber
Im Falle der Verleihung des Gütesiegels „Made in Luxembourg“:
- verpflichtet sich das Unternehmen zur Verwendung des Gütesiegels gemäß den Nutzungs- und Kontrollbestimmungen, insbesondere in Bezug auf die gestalterische Vorgabe des Logos (Krone mit dem Schriftzug „Made in Luxembourg“);
- erlaubt das Unternehmen die Veröffentlichung seiner Kontaktdaten auf der Website der Handelskammer und der Handwerkskammer sowie deren Weitergabe an andere Einrichtungen, Behörden oder Vereinigungen.
Wird das Gütesiegel „Made in Luxembourg“ nicht verliehen, ist die Entscheidung des Begleitausschusses für das Gütesiegel endgültig.
Formulare/Online-Dienste
Label "Made in Luxembourg" - Beantragung
Online-Vorgang
Label "Made in Luxembourg" - demande de certification
Démarche en ligne
Zuständige Kontaktstellen
-
Chambre de commerce
-
Chambre de Commerce7, rue Alcide de Gasperi
L-2981 Luxembourg
Luxembourg
Tél. : (+352) 42 39 39-1Fax : (+ 352) 43 83 26de 8h00 à 12h00 et de 14h00 à 18h00 -
Bourse d’entreprises de la Chambre de commerce7, Alcide de Gasperi
L-2981 Luxembourg
Luxembourg
Tél. : (+352 ) 42 39 39-362Fax : (+352) 42 39 39-824 -
Programme Business mentoringHouse of Startups, 9, rue du Laboratoire
L-1911 Luxembourg
Coordinatrice : Mme Rachel Gaessler
Tél. : (+352) 28 81 00 18 -
Entreprise Europe Network7, rue Alcide de Gasperi
L-2981 Luxembourg
Luxembourg
Tél. : (+352 ) 42 39 39-333Fax : (+352) 43 83 26
-
Chambre des Métiers2, Circuit de la Foire Internationale
L-1016 Luxembourg
Luxembourg
Adresse postale :
B.P. 1604
Tél. : (+352) 42 67 67-1Fax : (+352) 42 67 87 -
Chambre des Métiers – Bourse d’Entreprises2, Circuit de la Foire Internationale
L-1347 Luxembourg
Luxembourg
Adresse postale :
B.P. 1604 / L-1016
Tél. : (+352) 42 67 67 - 1Fax : (+352) 42 67 87 -
Equipe "Contact Entreprise" de la Chambre des Métiers Luxembourg2, Circuit de la foire internationale
L-1347 Luxembourg-Kirchberg
Luxembourg
Adresse postale :
B.P. 1604 / L-1016
-
Entreprise Europe Network2, Circuit de la foire internationale
L-1347 Luxembourg-Kirchberg
Luxembourg
Adresse postale :
B.P. 1604 / L-1016
Tél. : (+352 ) 42 67 67-366Fax : (+352) 42 67 87 -
Chambre des Métiers – SME packages2, Circuit de la Foire Internationale
L-1347 Luxembourg
Luxembourg
-
Service eHandwierk de la Chambre des Métiers Luxembourg2, Circuit de la foire internationale
L-1347 Luxembourg-Kirchberg
Luxembourg
Adresse postale :
B.P. 1604 / L-1016