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Meldescheine: Inkrafttreten eines neuen Gesetzes
Zum letzten Mal aktualisiert am
Seit dem 1. September 2025 gelten neue Bestimmungen für Meldescheine.
Betreiber von touristischen Unterkünften müssen für jeden Reisenden über 15 Jahren und für jeden Aufenthalt einen Meldeschein ausfüllen.
Es gibt fortan 5 Möglichkeiten, diese Informationen elektronisch zu übermitteln:
- über die App „Lux Héberge“; oder
- über einen Link zum Vorausfüllen in Kombination mit der mobilen App „Lux Héberge“; oder
- über einen Link zum Vorausfüllen für eine Reisegruppe; oder
- durch manuelles Eingeben der Informationen eines Reisenden im zertifizierten beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu; oder
- mit einer Verbindung (über einen Online-Dienst) (Französisch, Zip, 2,38 MB) der Reservierungssoftware, über die die Informationen eines Reisenden erfasst werden. In diesem Fall gehen die Kosten für die Anpassung der Reservierungssoftware zulasten des Betreibers.
Dazu ist es erforderlich, sich beim STATEC zu registrieren, auch wenn Sie bereits im alten System registriert waren. Das alte System kann übrigens nicht mehr zur Übermittlung von Daten über Reisende verwendet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite.