• En raison de travaux de maintenance effectués par notre prestataire LuxTrust, les services MyGuichet.lu risquent de connaître quelques indisponibilités du samedi 26 avril 22h00 à dimanche 27 avril 6h00. Merci de votre compréhension.
  • Aufgrund von Wartungsarbeiten seitens unseres Dienstleisters LuxTrust kann es vom 26. April (22.00 Uhr) bis zum 27. Mai (6.00 Uhr) zu Störungen der Dienste auf MyGuichet.lu kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
  • Due to maintenance work by our service provider LuxTrust, the services of MyGuichet.lu may be subject to disruptions from 26 April at 22.00 to 27 April at 6.00. Thank you for your understanding.

Steuervergünstigung für Investitionen: Beantragung einer Bescheinigung der Anrechnungsfähigkeit via MyGuichet.lu

Zum letzten Mal aktualisiert am

Ist Ihr Unternehmen Träger eines Projekts zur Meisterung des digitalen Wandels oder eines Projekts zur Meisterung des ökologischen Wandels und der Energiewende?

Je nach den im Rahmen dieses Projekts getätigten Investitionen und Betriebsausgaben können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuervergünstigung erhalten.

Um eine solche Steuervergünstigung geltend zu machen, müssen Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung Ihres Unternehmens eine vom Minister für Wirtschaft ausgestellte Bescheinigung vorlegen.

In dieser Bescheinigung wird bestätigt, dass die Investitionen und Betriebsausgaben in einem bestimmten Geschäftsjahr tatsächlich getätigt wurden.

Die Erteilung dieser Ausgabenbescheinigung ist jedoch an den Erhalt einer vom Ministerium für Wirtschaft ausgestellten „Bescheinigung der Anrechnungsfähigkeit“ gebunden.

Diese „Bescheinigung der Anrechnungsfähigkeit“ kann ab sofort ausschließlich online über MyGuichet.lu beantragt werden. Dabei handelt es sich um einen Vorgang mit Authentifizierung.

Auf unseren Informationsseiten finden Sie den Link für die Beantragung der „Bescheinigung der Anrechnungsfähigkeit“ sowie alle Informationen zur Steuervergünstigung für Investitionen in ein Projekt zur: