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Allgemeine Beihilfen für KMU
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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können in den Genuss einer Vielzahl staatlicher finanzieller Beihilfen kommen.
Hierzu gehören beispielsweise Investitionsbeihilfen für die Unternehmensgründung oder die Diversifizierung der Produktion.
Andere Beihilfen sind speziell auf einen bestimmten Begünstigten oder ein bestimmtes Projekt ausgerichtet:
- die Beihilfe zugunsten von jungen Unternehmen, die sie in ihrer Wachstumsphase unterstützen soll;
- die Beihilfe für Beratungsdienste, durch die die Inanspruchnahme eines externen Beraters bei der Durchführung eines einmaligen Projekts ermöglicht werden soll; oder
- die Beihilfe für die erstmalige Teilnahme an einer nationalen Messe, durch die die zusätzlichen Kosten gedeckt werden sollen, die sich aus der Anmietung, dem Aufbau und der Verwaltung des Standes ergeben.
Außer in Ausnahmefällen besteht das für den Erhalt dieser Beihilfen zu befolgende Verfahren immer aus den gleichen Schritten:
- Einreichung eines Antrags mit den erforderlichen Unterlagen;
- Prüfung der Unterlagen und Entscheidung durch das Ministerium für Wirtschaft;
- Durchführung des Projekts durch das Unternehmen;
- Antrag auf Auszahlung der Beihilfe; und
- Auszahlung der bewilligten Beihilfe an den Begünstigten.
Auf welche Beihilfen Ihr Unternehmen Anspruch hat und welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie auf unseren Informationsseiten.