Biologische Landwirtschaft: Meldung der Tätigkeit und Übermittlung der Kontrollberichte über MyGuichet.lu

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Im Bereich der biologischen Landwirtschaft:

  • muss jede natürliche oder juristische Person, die eine Tätigkeit aufnehmen, ändern oder einstellen möchte, ihre Tätigkeit bei der Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (ASTA) melden, um sich offiziell als Unternehmer der biologischen Landwirtschaft zu registrieren;
  • muss jede zugelassene Kontrollstelle die Berichte der von ihr bei den luxemburgischen Bio-Unternehmern durchgeführten Kontrollen elektronisch an die ASTA übermitteln.

Es handelt sich um 2 gesonderte Vorgänge, die über einen zertifizierten beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu durchgeführt werden.

Die Meldung der Tätigkeit ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags mit einer Kontrollstelle zu übermitteln, um Verzögerungen zu vermeiden bei:

  • der Registrierung; und
  • der Aufnahme der Bio-Tätigkeiten.

Die verlangten Zertifikate und Berichte sind nach Fertigstellung und Validierung durch die Kontrollstelle zu übermitteln und spätestens:

  • im Falle von landwirtschaftlichen Erzeugern mit landwirtschaftlichen Parzellen: zum 30. November des Jahres der Kontrolle, außer in ordnungsgemäß begründeten Ausnahmefällen;
  • im Falle von landwirtschaftlichen Erzeugern ohne landwirtschaftliche Parzellen: zum 31. Januar des Folgejahres der Kontrolle;
  • für Verarbeiter und andere Kategorien von Unternehmern: zum 31. Januar des Folgejahres der Kontrolle.

Alle praktischen Informationen im Zusammenhang mit diesen 2 Vorgängen sowie die Links zu den MyGuichet.lu-Assistenten finden Sie auf unseren Informationsseiten.