Biologische Landwirtschaft: Meldung der Tätigkeit

Zum letzten Mal aktualisiert am

Bio-Unternehmer müssen ihre Tätigkeit der Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (Administration des services techniques de l'agriculture - ASTA) melden, damit sie offiziell als Unternehmer (Erzeuger, Aufbereiter/Verarbeiter, Vertreiber, Wiederverkäufer, Einführer usw.) der ökologischen/biologischen Landwirtschaft registriert werden können.

Dieser Vorgang erfolgt auf der Plattform MyGuichet.lu über einen nicht zertifizierten beruflichen Bereich.

Betroffene Personen

Jede natürliche oder juristische Person, die eine Tätigkeit im Bereich der biologischen Landwirtschaft aufnehmen, ändern oder einstellen möchte.

Voraussetzungen

Erstellung eines beruflichen Bereichs

Hat die antragstellende Person noch keinen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu, muss sie einen solchen erstellen, um die Meldung der Tätigkeit online einreichen zu können.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Bereitzustellende Daten

Die antragstellende Person muss die folgenden Daten über das betreffende Unternehmen oder den betreffenden Betrieb bereitstellen:

  • für landwirtschaftliche Erzeuger:
    • die eindeutige ASTA-Kennung (falls bereits zugeteilt) und die Mehrwertsteuernummer des Betriebs (falls vorhanden);
    • die Kontaktdaten aller Standorte und der Subunternehmer (falls vorhanden);
    • allgemeine Daten über den Betrieb (landwirtschaftliche Fläche, Viehbestand, Erzeugungsmenge);
  • für Verarbeiter und andere Kategorien von Unternehmern:
    • die eindeutige ASTA-Kennung (falls bereits zugeteilt) und die Mehrwertsteuernummer des Unternehmens;
    • die Meldung bei der Abteilung für Lebensmittelsicherheit (Division de la sécurité alimentaire);
    • den NACE-Code der Haupttätigkeit (falls vorhanden);
    • die Kontaktdaten aller Standorte und der Subunternehmer (falls vorhanden);
    • den Umsatz aus den verschiedenen Tätigkeiten des Unternehmens.

Fristen

Die Meldung der Tätigkeit ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags mit einer Kontrollstelle zu übermitteln, um Verzögerungen zu vermeiden bei:

  • der Registrierung; und
  • der Aufnahme der Bio-Tätigkeiten.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Die Meldung der Tätigkeit erfolgt über einen Assistenten auf MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“).

Bevor der Antrag übermittelt werden kann, muss die antragstellende Person die folgenden Schritte durchführen:

  • Eingabe der erforderlichen Informationen;
  • Bestätigung;
  • Validierung.

Solange der Antrag noch nicht übermittelt wurde, kann die antragstellende Person Änderungen vornehmen. Nach der Übermittlung kann der Antrag nicht mehr geändert werden.

Angaben zur antragstellenden Person

Die antragstellende Person muss bestimmte Angaben über ihre Identität machen:

  • 13-stellige nationale Identifikationsnummer (matricule);
  • Name(n);
  • Vorname(n);
  • Telefonnummer;
  • E-Mail.

Gegenstand des Antrags

Die antragstellende Person muss angeben:

  • ob sie ein neuer Bio-Unternehmer ist oder nicht;
  • welche Art von Bio-Haupttätigkeit sie melden möchte:
    • Produktion/Erzeugung; oder
    • Aufbereitung, Vertrieb, Lagerung, Einfuhr, Ausfuhr oder eine andere Tätigkeit.

Verfügt die antragstellende Person über eine eindeutige ASTA-Kennung, muss sie diese angeben.

Anschließend wird sie aufgefordert, den Grund für die Meldung der Tätigkeit anzugeben:

  • Aktualisierung des Unternehmers;
  • Änderung der Kontaktdaten des Unternehmers;
  • Hinzufügen/Entfernen eines Standortes;
  • Hinzufügen/Entfernen einer oder mehrerer Tätigkeiten;
  • Hinzufügen/Entfernen eines Subunternehmers;
  • Wechsel der Kontrollstelle;
  • vollständige Einstellung der Tätigkeit.

Angaben zum Unternehmer und Kontaktdaten

Die antragstellende Person muss angeben:

  • ob sie über eine Betriebsnummer (SER) verfügt oder nicht; und
  • ob sie eine natürliche oder eine juristische Person ist.

In Abhängigkeit von ihren Antworten muss sie weitere spezifische Informationen angeben.

Darüber hinaus muss die antragstellende Person ihre vollständigen Kontaktdaten angeben:

  • Adresse;
  • Festnetz- und Mobiltelefonnummer;
  • E-Mail;
  • Website (falls vorhanden).

Verpflichtungen der Unternehmer

Die Unternehmer verpflichten sich, alle EU- und nationalen Vorschriften einzuhalten, die den ökologischen Landbau, die Aufbereitung, die Vermarktung und die Kennzeichnung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln im Allgemeinen regeln.

Sie bestätigen, dass sie eine Kontrollstelle mit der Kontrolle ihres Betriebs/Unternehmens beauftragt haben, und geben an:

  • um welche Kontrollstelle es sich handelt;
  • das Anfangsdatum des Vertrags;
  • das Anfangsdatum der Umstellung auf den biologischen Landbau;
  • ob sie eine andere nicht biologische Tätigkeit (Aufbereitung, Vertrieb, Lagerung, Einfuhr, Ausfuhr usw.) in ihrem Betrieb ausüben.

Die antragstellende Person muss alle anderen Bio-Standorte auflisten, die sie neben ihrem Hauptsitz besitzt. Für jeden Standort muss sie die Kontaktdaten angeben.

Wenn die Haupttätigkeit nicht die Produktion ist

Wenn die Haupttätigkeit des Bio-Unternehmers nicht die Produktion ist, sondern:

  • die Aufbereitung;
  • der Vertrieb:
  • die Lagerung;
  • die Einfuhr;
  • die Ausfuhr oder eine andere Tätigkeit;

muss er die Art der ausgeübten Haupttätigkeit (es ist nur eine Auswahl möglich) und deren NACE-Code (falls vorhanden) angeben.

Die antragstellende Person muss ebenfalls Angaben machen zu:

  • ihren etwaigen Subunternehmern, insbesondere deren Namen und Kontaktdaten;
  • der Art der Produkte, auf die sich ihre Tätigkeiten beziehen;
  • der Art der Vermarktung der Produkte;
  • und andere zweckdienliche Informationen (Herkunft der Einkäufe, Bestimmung der Produkte usw.) angeben.

Wenn die Haupttätigkeit die Produktion ist

Die antragstellende Person muss eine Reihe von Informationen über die pflanzliche Erzeugung des laufenden Jahres und über die tierische Erzeugung (falls vorhanden) angeben.

Die antragstellende Person muss ebenfalls Angaben machen zu:

  • ihrer überwiegenden Bio-Tätigkeit;
  • ihrer überwiegenden tierischen Erzeugung (falls vorhanden);
  • ihrer landwirtschaftlichen Fläche;
  • der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte (falls vorhanden);
  • ihren etwaigen Subunternehmern, insbesondere deren Namen und Kontaktdaten;
  • und andere zweckdienliche Informationen (nicht verwertete Bio-Produkte, Art der Vermarktung usw.) angeben.

Bei kompletter Einstellung der Tätigkeit

Die antragstellende Person verzichtet auf das Inverkehrbringen der betreffenden Produkte mit dem Bio-Label.

In diesem Fall muss die antragstellende Person Folgendes angeben:

  • das Datum der Einstellung der Tätigkeiten;
  • den Grund für die Einstellung.

Belege

Die antragstellende Person muss einen Scan der Meldung bei der Abteilung für Lebensmittelsicherheit (für Aufbereiter/Verarbeiter und andere meldepflichtige Unternehmen) beifügen.

Sanktionen

Unvollständige oder nicht korrekt ausgefüllte Meldungen sowie Meldungen, denen nicht alle erforderlichen Belege beigefügt sind, werden:

Tutorials

Online-Dienste und Formulare

Online-Dienste

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

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