Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Ausgleichsquittung beantragen

Dieser Text wird derzeit aktualisiert

Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

Die Ausgleichsquittung ist eine freiwillige Bescheinigung, die bei Auflösung oder Ablauf eines Arbeitsvertrags ausgestellt wird und durch die der Arbeitnehmer erklärt, von seinem Arbeitgeber sämtliche Löhne, Gehälter oder Entschädigungen erhalten zu haben, die zum Zeitpunkt der Abrechnung geschuldet wurden.

Zielgruppe

Jeder Arbeitnehmer kann seinem Arbeitgeber unabhängig von der Art seines Arbeitsvertrags bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Ausgleichsquittung ausstellen. Indem der Arbeitnehmer eine Ausgleichsquittung ausstellt, erklärt er, sämtliche zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung geschuldeten Beträge erhalten zu haben.

Fristen

Die Ausgleichsquittung wird vom Arbeitnehmer bei Auflösung oder Ablauf seines Arbeitsvertrags ausgestellt. Sie kann innerhalb von 3 Monaten ab Unterzeichnung durch den Arbeitnehmer per Einschreiben widerrufen werden.

Vorgehensweise und Details

Form der Ausgleichsquittung

Die Ausgleichsquittung ist ein vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber persönlich ausgehändigtes oder per Post versandtes Dokument. Sie muss in zweifacher Ausfertigung ausgestellt werden, wobei ein Exemplar beim Arbeitnehmer bleibt.

Neben der Angabe der an den Arbeitnehmer gezahlten Beträge muss die Ausgleichsquittung bestimmte Angaben enthalten, um gültig zu sein. Sie muss demnach:

  • den handschriftlichen Vermerk „Ausgleichsquittung“ (pour solde de tout compte) enthalten;
  • vom Arbeitnehmer unterzeichnet sein;
  • deutlich angeben, dass sie innerhalb von 3 Monaten ab Unterzeichnung widerrufen werden kann;
  • angeben, dass sie in zweifacher Ausfertigung ausgestellt wurde;
  • Details zur Bestimmung der Komponenten der Vergütung oder Entschädigung, auf die sie sich bezieht, enthalten.

Die Ausgleichsquittung hat lediglich dem Arbeitgeber gegenüber eine befreiende Wirkung: sie bestätigt Letzterem, dass die zum Zeitpunkt der Abrechnung geschuldeten Löhne, Gehälter und Entschädigungen gezahlt wurden und befreit ihn demzufolge von deren Zahlung.

Ein unvollständiges Dokument hat keine befreiende Wirkung. Es kann allerdings als einfache Quittung für die dort vermerkten Summen gelten.

Inhalt der Ausgleichsquittung

Die Ausgleichsquittung wird auf Grundlage der am Ende eines jeden Monats vom Arbeitgeber ausgestellten Lohnabrechnung erstellt. Bei Auflösung oder Ablauf des Arbeitsvertrags muss dem Arbeitnehmer eine Abrechnung ausgehändigt werden und der geschuldete Lohn oder das geschuldete Gehalt müssen am Vertragsende spätestens innerhalb von 5 Tagen gezahlt werden.

Die Abrechnung, welche das Verfahren zur Berechnung des Lohnes angibt, muss folgende Informationen enthalten:

  • Arbeitszeitraum;
  • Gesamtzahl der der gezahlten Vergütung entsprechenden Arbeitsstunden;
  • Tarifsatz der geleisteten Stunden sowie jede weitere Geld- oder Naturalleistung.

Die bezahlten Überstunden oder an einem Sonn- oder Feiertag geleisteten Stunden müssen ebenfalls in dieser Abrechnung aufgeführt sein.

Zudem muss der Arbeitgeber die gesetzlich vorgesehenen Entschädigungen angeben, die dem Arbeitnehmer möglicherweise bei Auflösung oder Ablauf seines Arbeitsvertrags zustehen, wie z. B.:

  • Abfindungen/Abgangsgelder (im Falle einer ordentlichen Kündigung);
  • Ausgleichsentschädigung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub, usw.

Widerrufsmöglichkeit

Sollte der Arbeitnehmer nach Unterzeichnung der Ausgleichsquittung bemerken, dass bei der Berechnung der erhaltenen Beträge ein Fehler unterlaufen ist oder vergessen wurde, ihm bestimmte geschuldete Beträge zu zahlen, kann die Ausgleichsquittung innerhalb von 3 Monaten nach Unterzeichnung widerrufen werden.

Der Widerruf muss zusammenfassend begründet sein und die geltend gemachten Ansprüche aufführen. Bei einem Widerruf geht die befreiende Wirkung der Quittung nur in Bezug auf die geltend gemachten Ansprüche verloren.

Die ordnungsgemäß gekündigte Quittung gilt als einfache Quittung für die dort vermerkten Summen.

Vergleich

Die Parteien können während eines Prozesses oder vor Entstehen eines Rechtsstreites durch einen Vergleich einen gemeinsamen Nenner finden und den anhängigen oder drohenden Rechtsstreit durch gegenseitige Zugeständnisse beenden.

Ein Vergleich ist ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, durch welchen die Parteien mittels gegenseitiger Zugeständnisse einen anhängigen oder drohenden Rechtsstreit beenden.

Die Vergleichsvereinbarung, die den Rechtsstreit endgültig beendet hat, ist letztinstanzlich rechtskräftig.

Die Ausgleichsquittung ist vom Vergleich zu unterscheiden, welcher einen anhängigen oder drohenden Rechtsstreit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beenden soll.

Formulare/Online-Dienste

Empfangsbestätigung als Abschlussquittung - Muster des ITM

Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.

Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.

Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).

Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.

Reçu pour solde de tout compte - modèle de l'ITM

Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.

Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.

Ihre Meinung interessiert uns

Wie würden Sie den Inhalt dieser Seite bewerten?

Zum letzten Mal aktualisiert am