Urlaub für die Suche nach einer neuen Beschäftigung beantragen
Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert
Ein mittels ordentlicher Kündigung entlassener Arbeitnehmer kann während der Kündigungsfrist seinem Arbeitgeber gegenüber das Recht auf maximal 6 integral bezahlte und aufteilbare Werktage zusätzlichen Urlaub geltend machen, damit er sich eine neue Beschäftigung suchen kann.
Zielgruppe
Diejenigen Arbeitnehmer, gegen die der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung ausgesprochen hat und die bei einem ordnungsgemäß im Großherzogtum Luxemburg niedergelassenen Unternehmen beschäftigt waren, haben Anspruch auf Urlaub für die Suche nach einer neuen Beschäftigung.
Arbeitnehmer, die wegen einer schwerwiegenden Verfehlung entlassen wurden, selbst gekündigt haben oder deren Arbeitsvertrag einvernehmlich aufgelöst wurde, haben keinen Anspruch auf diesen Urlaub.
Voraussetzungen
Um in den Genuss des Urlaubs für die Suche nach einer neuen Beschäftigung zu gelangen, muss der im Großherzogtum Luxemburg wohnhafte entlassene Arbeitnehmer:
- sich bei der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi - ADEM) arbeitsuchend melden;
- seinem Arbeitgeber gegenüber den Nachweis für ein Vorstellungsgespräch erbringen.
Vorbehaltlich einer gegenteiligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fällt die Meldung bei der ADEM nicht unter den Urlaub für die Suche nach einer neuen Beschäftigung und muss außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeiten erfolgen.
Im Großherzogtum Luxemburg beschäftigte ausländische Arbeitnehmer, gegen die eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde, können sich nicht bei der ADEM arbeitsuchend melden. Sie müssen sich bei den zuständigen Behörden in ihrem Wohnsitzland melden. In diesem Fall gelangen sie ebenfalls in den Genuss dieses Urlaubs.
Vorgehensweise und Details
Begünstigte
Der Urlaub für die Suche nach einer neuen Beschäftigung wird nur denjenigen ordentlich gekündigten Arbeitnehmern gewährt, die während ihrer jeweiligen Kündigungsfrist arbeiten.
Die während der Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellten Arbeitnehmer können diesen Urlaub demnach nicht beantragen. Wenn die Freistellung sich jedoch nicht auf die gesamte Dauer der Kündigungsfrist erstreckt, kann der Arbeitnehmer den gesamten Urlaub für die Suche nach einer neuen Beschäftigung geltend machen.
Modalitäten bezüglich des Urlaubs für die Suche nach einer neuen Beschäftigung
Der Urlaub für die Suche nach einer neuen Beschäftigung ist auf 6 Werktage für die gesamte Dauer der Kündigungsfrist beschränkt.
Dieser vom Arbeitgeber bezahlte Sonderurlaub:
- gilt lediglich während der Dauer der Kündigungsfrist, während der der Arbeitnehmer noch zur Arbeit verpflichtet ist. Er kann nicht am Ende der Kündigungsfrist genommen werden, um diese zu verlängern;
- muss entsprechend den für die Vorstellungsgespräche vorgesehenen Terminen aufgeteilt werden und kann nicht in einem Zuge vom Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden. Dieser Urlaub kann in Form von Stunden, halben Tagen oder Tagen genommen werden.
Betriebsinterne Organisation des Urlaubs für die Suche nach einer neuen Beschäftigung
Der Arbeitnehmer beantragt den Urlaub, den er für ein Vorstellungsgespräch benötigt, im Voraus, um die betriebsinterne Organisation nicht zu stören. Der Arbeitgeber kann den beantragten Urlaub in der Regel nur aus zwingenden betriebsbedingten Gründen verweigern.
Anschließend muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber gegenüber den Nachweis erbringen, dass er tatsächlich bei einem Vorstellungsgespräch war, indem er das auf Antrag von der ADEM erhaltene und von der Person, bei der er das Vorstellungsgespräch hatte, unterzeichnete Formular ausfüllt. Jede sonstige von der Person, bei der er das Vorstellungsgespräch hatte, ausgestellte Bescheinigung ist ebenfalls gültig.
Dieser Urlaub gilt sowohl für Vorstellungsgespräche bezüglich der von der ADEM angebotenen Stellen als auch für diejenigen für in Eigeninitiative gefundene Stellen, sofern die Abwesenheit des Arbeitnehmers gerechtfertigt ist und gegenüber dem Arbeitgeber anhand des Formulars von der ADEM oder einer sonstigen von der Person, bei der er das Vorstellungsgespräch hatte, ausgestellten Bescheinigung nachgewiesen werden kann.
Zuständige Kontaktstellen
-
Arbeitsagentur10, rue Bender
L-1229 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
Fax : (+352) 40 61 40 -
Abteilung für berufliche Orientierung - Luxemburg-Stadt - Berufsberatungsstelle58, boulevard Grande-Duchesse Charlotte / place de l’Etoile (Stäreplaz)
L-1330 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 19 / L-2010 Luxemburg
Fax : (+352) 40 61 39Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Medizinische Kommission19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Fax : (+352) 26 19 08 22 -
Gemischte Kommission (Sekretariat) – ADEM19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88888 -
Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung1, boulevard Porte de France
L-4360 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 289 / L-4003 Esch-sur-Alzette
Tel. : (+352) 247 - 88888 -
Abteilung für Arbeitnehmer mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Fax : (+352) 247 - 85402 -
Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
-
Regionalbüro Diekirch2, rue de Clairefontaine
L-9220 Diekirch
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9201 Diekirch
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 80 26 35 -
Abteilung für berufliche Orientierung - Diekirch - Berufsberatungsstelle7, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9201 Diekirch
-
Regionalbüro Differdange23, Grand-Rue
L-4575 Differdange
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 5 / L-4501 Differdange
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 247 - 75351Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr -
Regionalbüro Dudelange56, rue du Parc
L-3542 Dudelange
Luxemburg
Tel. : (+352) 247-88888Fax : (+352) 247-75 4718.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr -
Regionalbüro Esch-sur-Alzette1, boulevard Porte de France
L-4360 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 289 / L-4003 Esch-sur-Alzette
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 54 10 58 -
Regionalbüro Wiltz20, rue Winseler
L-9577 Wiltz
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 57 / L-9501 Wiltz
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 95 86 11Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr -
Regionalbüro Wasserbillig44, esplanade de la Moselle
L-6637 Wasserbillig
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 38 / L-6601 Wasserbillig
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 247 - 753918.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr -
Finanzielle Verwaltung der Maßnahmen – Jugendliche10, rue Bender
L-1229 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
Fax : (+352) 29 65 90 -
Abteilung für ausländische Arbeitskräfte19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88000Fax : (+352) 247 - 90410 -
Abteilung für die Aufrechterhaltung der Beschäftigung (ADEM)1, boulevard Porte de France
L-4360 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Fax : (+352) 40 59 88 -
Spezielle Überprüfungskommission im Bereich des Arbeitslosengelds (CSR)19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg