Urlaub für die Suche nach einer neuen Beschäftigung beantragen
Ein durch ordentliche Kündigung entlassener Arbeitnehmer kann während der Kündigungsfrist seinem Arbeitgeber gegenüber das Recht auf bezahlten Zusatzurlaub von bis zu 6 Werktagen für die Suche nach einer neuen Beschäftigung geltend machen. Dieser Urlaub wird in voller Höhe bezahlt und kann aufgeteilt werden. Er soll dem Arbeitnehmer die Suche nach einer neuen Beschäftigung ermöglichen.
Zielgruppe
Folgende Arbeitnehmer können den Urlaub für die Suche nach einer neuen Beschäftigung in Anspruch nehmen:
- Arbeitnehmer, gegen die der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung ausgesprochen hat und die bei einem in Luxemburg ordnungsgemäß niedergelassenen und aktiven Unternehmen beschäftigt waren;
- Arbeitnehmer, die während der Kündigungsfrist arbeiten.
Während der Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellte Arbeitnehmer können diesen Sonderurlaub nicht beantragen. Wenn die Freistellung sich jedoch nicht auf die gesamte Dauer der Kündigungsfrist erstreckt, kann der Arbeitnehmer den gesamten Urlaub für die Suche nach einer neuen Beschäftigung geltend machen.
Folgende Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Urlaub für die Suche nach einer neuen Beschäftigung:
- Arbeitnehmer, die aufgrund einer schwerwiegenden Verfehlung entlassen wurden;
- Arbeitnehmer, die gekündigt haben;
- Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst wurde;
- Arbeitnehmer, die während der Probezeit entlassen wurden.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Um in den Genuss des Urlaubs für die Suche nach einer neuen Beschäftigung zu gelangen, muss der in Luxemburg wohnhafte entlassene Arbeitnehmer:
- sich bei der Arbeitsagentur (ADEM) arbeitsuchend melden;
- seinem Arbeitgeber gegenüber den Nachweis für ein Vorstellungsgespräch erbringen.
Vorbehaltlich einer gegenteiligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fällt die Meldung bei der ADEM nicht unter den Urlaub für die Suche nach einer neuen Beschäftigung und muss außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeiten erfolgen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Arbeitnehmer beantragt den Urlaub, den er für ein Bewerbungsgespräch benötigt, im Voraus, um die betriebsinterne Organisation nicht zu stören. In der Regel kann der Arbeitgeber diesen Urlaub nur aus zwingenden betriebsbedingten Gründen verweigern.
Im Anschluss muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber einen Nachweis vorlegen, dass er tatsächlich bei einem Bewerbungsgespräch war, indem er das vorausgefüllte Formular vervollständigt:
- das auf Anfrage von der ADEM zur Verfügung gestellt wird; und
- das nach dem Bewerbungsgespräch vom einstellenden Unternehmen gegengezeichnet wird.
Jede sonstige von der Person, bei der der Arbeitnehmer das Vorstellungsgespräch hatte, ausgestellte Bescheinigung ist ebenfalls gültig.
Dieser Urlaub gilt sowohl für von der ADEM angebotene Stellen als auch für in Eigeninitiative gefundene Stellen, sofern die Abwesenheit des Arbeitnehmers gerechtfertigt ist und gegenüber dem Arbeitgeber anhand einer Bescheinigung des einstellenden Unternehmens nachgewiesen werden kann.
Dauer des Urlaubs
Der Urlaub für die Suche nach einer neuen Beschäftigung ist auf 6 Werktage für die gesamte Dauer der Kündigungsfrist beschränkt.
Dieser vom Arbeitgeber bezahlte Sonderurlaub:
- gilt lediglich während der Dauer der Kündigungsfrist, während der der Arbeitnehmer noch zur Arbeit verpflichtet ist. Er kann nicht am Ende der Kündigungsfrist genommen werden, um diese zu verlängern;
- muss entsprechend den für die Vorstellungsgespräche vorgesehenen Terminen aufgeteilt werden und kann nicht in einem Zuge vom Arbeitnehmer genommen werden. Dieser Urlaub kann wie folgt genommen werden:
- in Stunden;
- in halben Tagen.
Gut zu wissen
Das JobBoard der ADEM steht jeder Person offen, die auf der Suche nach einer Arbeit ist, unabhängig davon, ob sie bei der ADEM gemeldet ist oder nicht. Dabei handelt es sich um eine interaktive Online-Plattform, die Arbeitsuchende und Arbeitgeber in Luxemburg zusammenbringt. Jeder Arbeitsuchende kann dort ohne vorherige Formalitäten die von den Unternehmen öffentlich verbreiteten Stellenangebote einsehen.
Arbeitsuchende, die bei der ADEM gemeldet sind, genießen jedoch bestimmte Vorteile:
- In den ersten 7 Tagen nach der Veröffentlichung eines Stellenangebots haben sie exklusiven Zugang zu diesem Angebot.
- Sie verfügen über ein Bewerberprofil, das von den Arbeitgebern auf dem JobBoard eingesehen werden kann.
Zuständige Kontaktstellen
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Arbeitsagentur13A, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88888Telefonnummer des Contact Center für Arbeitsuchende -
Berufsberatung - Luxemburg-Stadt - Maison de l’orientation (Zentrum für Bildungs- und Berufsorientierung)29, rue Aldringen
L-1118 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach / L-2926 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 85480Fax : (+352) 40 61 39Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Medizinische Kommission19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Fax : (+352) 26 19 08 22 -
Gemischte Kommission (Sekretariat) – ADEM19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88888 -
Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88888(Arbeitsuchende) -
Abteilung für Arbeitnehmer mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Fax : (+352) 247 - 85402 -
Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
-
Regionalbüro Diekirch2, rue de Clairefontaine
L-9220 Diekirch
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9201 Diekirch
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 80 26 35 -
Berufsberatung - Diekirch - Maison de l’orientation7, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9201 Diekirch
-
Regionalbüro Differdange23, Grand-Rue
L-4575 Differdange
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 5 / L-4501 Differdange
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 247 - 75351Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Regionalbüro Dudelange56, rue du Parc
L-3542 Dudelange
Luxemburg
Tel. : (+352) 247-88888Fax : (+352) 247-75 4718.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Regionalbüro Esch-sur-Alzette1, boulevard Porte de France
L-4360 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 289 / L-4003 Esch-sur-Alzette
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 54 10 58 -
Regionalbüro Wiltz20, rue Winseler
L-9577 Wiltz
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 57 / L-9501 Wiltz
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 95 86 11Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Regionalbüro Wasserbillig44, esplanade de la Moselle
L-6637 Wasserbillig
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 38 / L-6601 Wasserbillig
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 247 - 753918.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Finanzielle Verwaltung der Maßnahmen – junge Menschen10, rue Bender
L-1229 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
Fax : (+352) 29 65 90 -
Abteilung für ausländische Arbeitskräfte19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88000Fax : (+352) 247 - 90410 -
Abteilung für die Aufrechterhaltung der Beschäftigung (ADEM)1, boulevard Porte de France
L-4360 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Fax : (+352) 40 59 88 -
Spezielle Überprüfungskommission im Bereich des Arbeitslosengelds (CSR)19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg