Sonderurlaub im Rahmen der Jugendarbeit (Jugendurlaub) beantragen
Ziel des Jugendurlaubs ist es:
- die Entwicklung von Aktivitäten zugunsten der Jugend auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zu fördern;
- den Verantwortlichen für Jugendaktivitäten die Teilnahme an Praktika, Studientagungen oder -wochen, Schulungen, Sitzungen, Begegnungen oder Feriencamps/-lagern in Luxemburg zu ermöglichen.
Zielgruppe
Der Jugendurlaub richtet sich an alle Personen, die einer beruflichen Tätigkeit in Luxemburg nachgehen und die Entwicklung von Aktivitäten zugunsten der Jugend unterstützen möchten, d. h.:
- Arbeitnehmer (aus dem öffentlichen oder privaten Sektor);
- Selbstständige, die seit mindestens 2 Jahren in Luxemburg sozialversichert sind und ihren beruflichen Wohnsitz in Luxemburg haben;
- Freiberufler, die seit mindestens 2 Jahren in Luxemburg sozialversichert sind und ihren beruflichen Wohnsitz in Luxemburg haben.
Voraussetzungen
Der Jugendurlaub wird unter folgenden Bedingungen gewährt:
- Der Antragsteller muss üblicherweise auf dem luxemburgischen Hoheitsgebiet beschäftigt sein, d. h.:
- durch einen Arbeitsvertrag an ein(e) ordnungsgemäß in Luxemburg niedergelassene(s) Unternehmen oder Vereinigung gebunden sein;
- einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen.
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Der Urlaub darf nicht an den gesetzlichen Jahresurlaub oder an eine krankheitsbedingte Abwesenheit angehängt werden, falls es dadurch zu einer mehr als 3-wöchigen Abwesenheit kommt.
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Der Urlaubsantrag kann verschoben werden, wenn die Abwesenheit des Arbeitnehmers den ordnungsgemäßen Betrieb des Unternehmens oder die Urlaubsplanung des restlichen Personals erheblich stört.
Fristen
Der Jugendurlaub ist auf insgesamt 60 Tage begrenzt. Er darf nicht mehr als 20 Werktage pro Bezugszeitraum von 2 Jahren betragen.
Der Urlaub kann aufgeteilt werden, wobei jeder Teilurlaub mindestens 2 Tage betragen muss, es sei denn, es handelt sich um eine Reihe von Schulungen, von denen jede nur einen Tag dauert.
Vorgehensweise und Details
Begünstigte
Der Jugendurlaub wird unter bestimmten Bedingungen denjenigen Personen gewährt, die einer beruflichen Tätigkeit (Arbeitnehmer, Selbstständige oder Freiberufler) auf dem luxemburgischen Hoheitsgebiet nachgehen und den Urlaub nutzen möchten, um eine der (nachstehend aufgeführten) zulässigen Aktivitäten auszuüben.
Die Anträge auf Bewilligung des Jugendurlaubs werden vom nationalen Jugendwerk (Service national de la jeunesse - SNJ) verwaltet.
Aktivitäten, für die der Jugendurlaub bewilligt wird
Folgende Aktivitäten werden für die Bewilligung des Jugendurlaubs berücksichtigt:
- Aus- und Fortbildungen für Betreuer;
- Aus- und Fortbildungen für Leiter von Jugendbewegungen oder kulturellen und sportlichen Vereinigungen, sofern die Aus- und Fortbildungsaktivitäten im Wesentlichen auf Jugendliche ausgerichtet sind;
- Organisation und Betreuung von Ausbildungslehrgängen oder pädagogischen und kulturellen Aktivitäten für Jugendliche.
Die im Rahmen der Jugendarbeit bewilligten Urlaubstage entsprechen der Dauer der Fortbildung. Jemand, der eine Ausbildung zur Organisation und Betreuung von Ausbildungslehrgängen oder pädagogischen Aktivitäten für Jugendliche absolvieren möchte und nicht Inhaber eines Hilfsbetreuerscheins (brevet d'aide-animateur) oder eines Betreuerscheins (brevet d'animateur) ist oder nicht über eine entsprechende Qualifizierung verfügt, kann nicht die gesamte Ausbildung durch Jugendurlaub abdecken. In diesem Fall werden nur 2/3 der in die Jugendarbeit investierten Tage durch den Jugendurlaub abgedeckt. Die berücksichtigten Tagesteile werden aufgerundet.
Nähere Informationen zu den für die Bewilligung des Jugendurlaubs zulässigen Aktivitäten und Ausbildungen finden Sie auf der entsprechenden Informationsseite auf der Website des SNJ.
Dauer des Jugendurlaubs
Den Betreffenden stehen insgesamt 60 Tage Jugendurlaub im Laufe ihrer beruflichen Laufbahn zu. Man kann jedoch nicht mehr als 20 Tage Jugendurlaub pro Bezugszeitraum von 2 Jahren in Anspruch nehmen.
Besonderheiten des Jugendurlaubs:
- Er kann aufgeteilt werden, wobei jeder Teilurlaub mindestens 2 Tage betragen muss, es sei denn, es handelt sich um eine Reihe von Schulungen, von denen jede nur einen Tag dauert.
- Er darf nicht dem gesetzlich oder durch eine Sondervereinbarung festgelegten Jahresurlaub angerechnet werden.
Modalitäten für die Bewilligung des Jugendurlaubs
Um einen Antrag auf Jugendurlaub zu stellen, muss der Betreffende dem SNJ einen Monat vor Beginn des Urlaubs ein entsprechendes Antragsformular zukommen lassen.
Das folgende Verfahren ist dabei einzuhalten:
- Das Formular ist vom Antragsteller und anschließend vom Arbeitgeber auszufüllen (im Falle von Arbeitnehmern des öffentlichen und privaten Sektors).
- Anschließend legt der Antragsteller das Formular dem Veranstalter der Ausbildung oder Aktivität vor. Dieser Veranstalter (Vereinigung oder Verband) bestätigt die Teilnahme des Antragstellers durch seine Unterschrift.
- Das Formular ist dem SNJ mindestens einen Monat vor Beginn des beantragten Urlaubs zukommen zu lassen.
Vergütungen für den Jugendurlaub
Arbeitnehmer, die in den Genuss des Jugendurlaubs gelangen, haben gegen Vorlage einer vom Veranstalter der Ausbildung ausgestellte Teilnahmebescheinigung für jeden Urlaubstag Anspruch auf eine dem durchschnittlichen Tageslohn entsprechende und vom Arbeitgeber gezahlte Ausgleichsentschädigung. Diese Entschädigung darf das 4-Fache des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeiter nicht überschreiten. Diese Entschädigung wird vom Arbeitgeber gezahlt, welcher sich anschließend sowohl den Betrag der Entschädigung als auch den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge vom Staat zurückerstatten lässt. Der Kostenerstattungsantrag ist anhand eines entsprechenden Vordrucks einzureichen.
Diejenigen Personen, die einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, gelangen ebenfalls in den Genuss einer direkt vom Staat gezahlten Ausgleichsentschädigung. Diese Entschädigung wird auf der Grundlage des im vorangehenden Geschäftsjahr als Berechnungsgrundlage für die Rentenversicherung verwendeten Einkommens bestimmt und darf das 4-Fache des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeiter nicht überschreiten. Dem Antrag ist ein Einkommensnachweis beizufügen.
Auswirkungen des Jugendurlaubs auf das Arbeitsverhältnis
Der Jugendurlaub wird tatsächlich geleisteter Arbeitszeitgleichgestellt. Demzufolge gelten während der Dauer des Urlaubs weiterhin die gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Sozialversicherung und Kündigungsschutz.
Formulare/Online-Dienste
Demande d'octroi d'un congé-jeunesse - participation à une formation ou à un perfectionnement de cadres de mouvements de jeunesse ou d’associations culturelles et sportives
Demande d'octroi d'un congé-jeunesse - participation à une formation ou à un perfectionnement d’animateurs de jeunesse
Demande d'octroi d'un congé-jeunesse - organisation ou encadrement d’un stage de formation ou d’une activité éducative pour jeunes
Congé jeunesse - déclaration de remboursement
Zuständige Kontaktstellen
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Nationales Jugendwerk33, Rives de Clausen
L-2165 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 707 / L-2017 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-86465Fax : (+352) 46 41 86 -
SNJ – Au-pair-Aufnahme33, Rives de Clausen
L-2165 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2926 Luxemburg
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Ökologischer Freiwilligendienst33, Rives de Clausen
L-2165 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 247-86482 -
Abteilung Working-Holiday-Visum33, Rives de Clausen
L-2165 Luxemburg
Luxemburg