Bei Arbeitslosigkeit oder im Falle einer Wiedereingliederung in den Genuss der Beihilfe zur Förderung der beruflichen Mobilität (Mobilitätshilfe) gelangen
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Wenn ein Arbeitsuchender zu weit von seinem zukünftigen Arbeitsplatz entfernt wohnt, kann er einen Anspruch auf Mobilitätshilfe geltend machen. Diese Beihilfe deckt die Fahrtkosten ab und kann einem Arbeitsuchenden, der einen Arbeitsplatz annimmt, der sich mehr als 15 km von seinem üblichen Wohnsitz entfernt befindet, unter bestimmten Umständen bewilligt werden.
Die Mobilitätshilfe wird in Form einer monatlichen Pauschalentschädigung für Fahrtkosten gezahlt.
Zielgruppe
Gebietsansässige Arbeitnehmer, die zwecks Wiedereingliederung einer Stelle auf dem luxemburgischen Hoheitsgebiet zugewiesen wurden, die sich mehr als 15 km von ihrem Wohnort entfernt befindet, können ihren Anspruch auf Mobilitätshilfe geltend machen.Voraussetzungen
Die Fahrtkostenentschädigung kann unter folgenden Voraussetzungen bewilligt werden:
- man muss Gebietsansässiger sein;
- man muss seit mindestens 3 Monaten bei der Arbeitsagentur (ADEM) als Arbeitsuchender ohne Arbeit gemeldet sein (ob der Arbeitsuchende Arbeitslosengeld bezieht oder nicht, hat keinen Einfluss auf seinen Anspruch auf Mobilitätshilfe. Es genügt, bei der ADEM gemeldet zu sein, um sie beziehen zu können);
- man muss einer dauerhaften Stelle (muss als freie Stelle bei der ADEM gemeldet sein) auf dem luxemburgischen Hoheitsgebiet zugewiesen worden sein (nur die neue Stelle muss sich in Luxemburg befinden. Der Ort der vor der Arbeitslosigkeit ausgeübten Beschäftigung hat keinen Einfluss auf den Anspruch auf Mobilitätshilfe);
- die neue Stelle muss sich mehr als 15 km vom Wohnort des Arbeitnehmers entfernt befinden;
- der Arbeitnehmer darf keinen Stundenlohn beziehen, der mehr als das Dreifache des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeiter über 18 Jahre, die nicht Familienoberhaupt sind, beträgt.
Vorgehensweise und Details
Beihilfe zur Förderung der beruflichen Mobilität beantragen
Ein Arbeitsuchender, der die Mobilitätshilfe beantragen möchte, muss das auf der Website der ADEM erhältliche Formular ausfüllen.
Dem Formular, welches an die ADEM zu schicken ist, muss ein Arbeitsvertrag beigefügt werden.
Der Antrag muss innerhalb von 4 Monaten nach Antritt der neuen Stelle eingereicht werden, da der Anspruch auf die Beihilfe ansonsten verjährt.
Höhe der Mobilitätshilfe
Die Höhe der Mobilitätshilfe ist von der Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort des Arbeitnehmers abhängig.
Fahrtkilometer |
Monatliche Entschädigung |
---|---|
zwischen 16 und 20 km |
61,97 Euro |
zwischen 21 und 30 km |
74,37 Euro |
zwischen 31 und 40 km |
99,16 Euro |
zwischen 41 und 50 km |
123,95 Euro |
mehr als 50 km |
136,34 Euro |
Sollte der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz während der Dauer wechseln, während derer er entschädigt wird, und anschließend weniger als 16 km von seinem Arbeitsort entfernt wohnen, verliert er seinen Anspruch auf Mobilitätshilfe. Wenn der neue Wohnsitz jedoch so weit von seinem Arbeitsort entfernt ist, dass er in eine höhere Entschädigungsklasse fällt, hat er fortan Anspruch auf die höhere Entschädigung.
Zahlungsweise
Der Anspruch auf:
- die 1. Teilzahlung wird nach einer Beschäftigungsdauer von 4 Monaten erworben;
- die 2. Teilzahlung wird nach einer Beschäftigungsdauer von 8 Monaten erworben;
- die 3. Teilzahlung wird nach einer Beschäftigungsdauer von 12 Monaten erworben;
- die 4. Teilzahlung wird nach einer Beschäftigungsdauer von 15 Monaten erworben;
- die 5. Teilzahlung wird nach einer Beschäftigungsdauer von 18 Monaten erworben.
Wenn die Entschädigung also für 18 Monate bewilligt wird, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 18 monatliche Pauschalentschädigungen, die in 5 Teilzahlungen gezahlt werden.
Wenn er 16 km von seinem Arbeitsort entfernt wohnt, bezieht er nach 4 Monaten 4 X 61,97 Euro, d. h. 247,88 Euro. Dieser Betrag wird ihm nach 4 Monaten, nach 8 Monaten und nach 12 Monaten gezahlt. Die letzte Zahlung entspricht schließlich den 2 letzten Monaten der 18 Monate.
Dauer der Entschädigung
Die Fahrtkostenentschädigung wird während einer Höchstdauer von 18 Monaten bewilligt.
Wenn der Arbeitnehmer ohne besonderen, gültigen und überzeugenden Grund vor Ablauf von 12 Monaten nach seiner Einstellung kündigt, muss die Entschädigung an den Beschäftigungsfonds (Fonds pour l'emploi) zurückgezahlt werden.
Merkmale des neuen Arbeitsvertrags in Bezug auf die Bewilligung der Mobilitätshilfe
Der neue Arbeitsvertrag muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- unbefristeter Vollzeitarbeitsvertrag;
- unbefristeter Teilzeitarbeitsvertrag, welcher eine reguläre Mindestbeschäftigung von 16 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber beinhaltet;
- auf mindestens 18 Monate befristeter Arbeitsvertrag, welcher eine reguläre Mindestbeschäftigung von 16 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber beinhält;
- Vertretung eines im Elternurlaub befindlichen Arbeitnehmers.
Formulare/Online-Dienste
Demande d’octroi de l’aide à la mobilité géographique
Demande d’octroi de l’aide à la mobilité géographique
Zuständige Kontaktstellen
-
Arbeitsagentur13A, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88888Telefonnummer des Contact Center für Arbeitsuchende -
Berufsberatung - Luxemburg-Stadt - Maison de l’orientation (Zentrum für Bildungs- und Berufsorientierung)29, rue Aldringen
L-1118 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach / L-2926 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 85480Fax : (+352) 40 61 39Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Medizinische Kommission19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Fax : (+352) 26 19 08 22 -
Gemischte Kommission (Sekretariat) – ADEM19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88888 -
Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88888(Arbeitsuchende) -
Abteilung für Arbeitnehmer mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Fax : (+352) 247 - 85402 -
Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
-
Regionalbüro Diekirch2, rue de Clairefontaine
L-9220 Diekirch
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9201 Diekirch
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 80 26 35 -
Berufsberatung - Diekirch - Maison de l’orientation7, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9201 Diekirch
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Regionalbüro Differdange23, Grand-Rue
L-4575 Differdange
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Postanschrift :
Postfach 5 / L-4501 Differdange
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 247 - 75351Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Regionalbüro Dudelange56, rue du Parc
L-3542 Dudelange
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Tel. : (+352) 247-88888Fax : (+352) 247-75 4718.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
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L-4360 Esch-sur-Alzette
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Regionalbüro Wiltz20, rue Winseler
L-9577 Wiltz
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Postanschrift :
Postfach 57 / L-9501 Wiltz
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 95 86 11Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Regionalbüro Wasserbillig44, esplanade de la Moselle
L-6637 Wasserbillig
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 38 / L-6601 Wasserbillig
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 247 - 753918.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Finanzielle Verwaltung der Maßnahmen – junge Menschen10, rue Bender
L-1229 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
Fax : (+352) 29 65 90 -
Abteilung für ausländische Arbeitskräfte19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88000Fax : (+352) 247 - 90410 -
Abteilung für die Aufrechterhaltung der Beschäftigung (ADEM)1, boulevard Porte de France
L-4360 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Fax : (+352) 40 59 88 -
Spezielle Überprüfungskommission im Bereich des Arbeitslosengelds (CSR)19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg