Eine Hinterbliebenenrente infolge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit beantragen, die ab dem 1. Januar 2011 eingetreten sind

Bestimmte Angehörige eines Versicherten, der vor Vollendung seines 65. Lebensjahres an den Folgen eines Arbeits-/Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit starb, können eine Hinterbliebenenrente beantragen, um den Verlust der finanziellen Unterstützung auszugleichen, der durch den Tod des Versicherten verursacht wurde.

Je nach Fall handelt es sich hierbei um eine Waisenrente oder eine Rente für überlebende Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner.

Zielgruppe

Folgende Personen aus dem Umfeld des Versicherten haben Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente:

  • sein überlebender Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner;
  • seine ehelichen, unehelichen und adoptierten Kinder.

Voraussetzungen

Um eine Hinterbliebenenrente zu beantragen, müssen die Kinder des Verstorbenen jünger als 18 Jahre alt sein.

Junge Erwachsene, die ein berufsvorbereitendes Studium absolvieren, können bis zur Vollendung ihres 27. Lebensjahres eine Hinterbliebenenrente beantragen.

In den Genuss der Hinterbliebenenrente kommen lediglich Ehegatten und eingetragene Ehepartner, die ledig bleiben.

Im Falle einer Wiederheirat oder der Eintragung einer neuen Lebenspartnerschaft endet der Anspruch des früheren Ehegatten bzw. des ehemaligen Lebenspartners auf die Hinterbliebenenrente mit dem Beginn des Kalendermonats, der auf die Heirat bzw. die Eintragung der Partnerschaft folgt.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Sowohl Arbeits-, Wege- und Schulunfälle als auch Berufskrankheiten müssen zuvor bei der Unfallversicherung gemeldet worden sein.

Fristen

Der entsprechende Antrag ist innerhalb von 3 Jahren nach dem Tod des Versicherten bei der Unfallversicherung (Association d’assurance accident - AAA) einzureichen.

Vorgehensweise und Details

Einreichung des Antrags auf Hinterbliebenenrente

Der Antragsteller muss das Formular ausfüllen und an die AAA senden.

Waisen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, müssen ihrem Formular eine von einer offiziellen Einrichtung ausgestellte Studienbescheinigung beifügen.

Die AAA prüft, ob der Antragsteller alle Voraussetzungen für die Gewährung erfüllt, und berechnet das persönliche Einkommen des Antragstellers. Anschließend übermittelt sie die Angaben an die Nationale Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d’assurance pension - CNAP), woraufhin diese den Betrag der Hinterbliebenenrente berechnet und an den Antragsteller überweist.

Die AAA teilt dem Antragsteller die Höhe des Betrags in Form eines Bescheids (décision présidentielle) mit.

Hinweis: Hinterbliebene, die in den Genuss eines speziellen Übergangspensionssystems kommen, haben keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, sondern auf eine Hinterbliebenenpension. Die Antragsteller müssen sich an das Zentrum für Personalverwaltung und Organisation des Staates (Centre de gestion du personnel et de l’organisation de l’Etat) wenden.

Rechtsmittel

Den Betroffenen stehen mehrere Rechtsmittel zur Verfügung, um ihre Rechte geltend zu machen.

Formulare/Online-Dienste

Antrag auf Leistungen für Hinterbliebene (Arbeitsunfälle, die sich ab dem 01.01.2011 ereignet haben, oder Berufskrankheiten, die ab dem 01.01.2011 gemeldet wurden)

Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.

Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.

Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).

Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.

Demande en obtention de prestations des survivants (accidents survenus ou maladies professionnelles déclarées à partir du 01.01.2011)

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Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.

Informationen bezüglich des Antrags auf Leistungen für Hinterbliebene (Arbeitsunfälle, die sich ab dem 01.01.2011 ereignet haben, oder Berufskrankheiten, die ab dem 01.01.2011 gemeldet wurden)

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