App „Lux Héberge“ - Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium für Wirtschaft ist bemüht, seine mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Die Informationen auf einer Website oder in einer Anwendung müssen für alle leicht zugänglich und nutzbar sein, insbesondere für Personen, die eine Behinderung (zum Beispiel: Seh-, Hör-, körperliche und kognitive Beeinträchtigungen) haben und/oder Assistenzsoftware oder spezielle Geräte verwenden.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese mobilen Anwendungen sind nicht mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Referenzwerk zur Bewertung der Barrierefreiheit mobiler Anwendungen (RAAM) v1.1, das diese Norm umsetzt, vereinbar. Die Gründe für diese Unvereinbarkeit sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeiten

  • Verbesserungsbedarf bei der Darstellung der Anwendung im Querformat
  • Mangelnde Barrierefreiheit des Felds „Dauer des Aufenthalts“
  • Verbesserungsbedarf beim Signaturbildschirm
  • Mangelnde Barrierefreiheit des Modalfensters „Auswahl der Sprache“
  • Mangelnde Barrierefreiheit des Modalfensters „Informationen“
  • Verbesserungsbedarf bei der Eingabe des PIN-Codes
  • Verbesserungsbedarf beim Scannen des Ausweisdokuments
  • Verbesserungsbedarf beim Formular „Personenbezogene Daten“
  • Unzureichende Farbkontraste
  • Die Bezeichnung der Symbolschaltfläche zum Zurückkehren ist nicht eindeutig
  • Mangelnde Barrierefreiheit des Schritt-für-Schritt-Indikators
  • Nicht kontrollierbares Vorhandensein von bewegten Bildern
  • Verbesserungsbedarf bei der Komponente für die Anzahl der Reisenden
  • Verbesserungsbedarf beim Modalfenster „Code vergessen?“
  • Verbesserungsbedarf bei der Anzeige „Parameter“
  • Verbesserungsbedarf bei der Anzeige zur Annahme der allgemeinen Bedingungen

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 1. Juli 2025 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser mobilen Anwendungen mit den Anforderungen des RAAM 1.1, die von einem Dritten, in diesem Fall „Idéance“, vorgenommen wurde.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie einen Mangel hinsichtlich der Barrierefreiheit feststellen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an fiche-hebergement@eco.etat.lu, in der Sie Ihr Problem beschreiben und die betreffende Seite angeben. Wir verpflichten uns, Ihnen innerhalb eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem dauerhaft und in angemessener Weise zu beheben, wird die Korrektur des Fehlers bezüglich der Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, dies wahlweise:

  • schriftlich in einem Dokument oder einer E-Mail;
  • mündlich in einem Gespräch oder per Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular oder die Ombudsperson, den/die Bürgerbeauftragte(n) des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.

Diese Erklärung basiert auf der im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegten Mustererklärung. Diese Mustererklärung ist Eigentum der Europäischen Union und wird unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International-Lizenz veröffentlicht.

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