Hilfsdienste für Senioren und/oder Pflegebedürftige in Anspruch nehmen

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Senioren und/oder anerkannte Pflegebedürftige, die zu Hause wohnen, können Pflegeeinrichtungen in ihrer Nähe in Anspruch nehmen, ebenso wie Leistungen im Rahmen der häuslichen Alten- und Krankenpflege, darunter Essen auf Rädern, Rufbereitschaftsdienste für externe Hilfe und häusliche Pflegedienste.

Damit sollen bestimmte alltägliche Aufgaben erleichtert und es Senioren und/oder Pflegebedürftigen ermöglicht werden, weiterhin allein zu Hause in ihrem gewohnten Lebensumfeld zu wohnen.

Das Senioren-Telefon (+ 352 247-86000) ist ein Informations-, Beratungs-, Unterstützungs- und Vermittlungsdienst des Ministeriums für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen für Senioren und Personen in deren Lebensumfeld.

Zielgruppe

Alle Senioren und/oder Pflegebedürftigen mit Wohnsitz in Luxemburg können die Pflegeeinrichtungen in ihrer Nähe und Leistungen im Rahmen der häuslichen Pflege in Anspruch nehmen.

Vorgehensweise und Details

Häusliche Hilfs- und Pflegeverbünde

Pflegedienste sind professionelle Dienstleister, die eine Reihe häuslicher Dienstleistungen für den Kunden erbringen, insbesondere alle Pflegeleistungen, die die Pflegeversicherung für die betroffene Person übernimmt.

Der Bereich der häuslichen Leistungen umfasst folgende Kategorien:

  • Körperpflege (Hilfe beim Waschen, beim Zähneputzen, bei der Haarpflege usw.);
  • Mobilität (Hilfe beim Anziehen, Ausziehen, Aufstehen sowie bei der Fortbewegung usw.);
  • Hilfe bei der Einnahme von Mahlzeiten;
  • Haushaltsarbeiten;
  • bestimmte Aufgaben, wie beispielsweise Erledigung der Einkäufe.

Unter häuslicher Krankenpflege versteht man krankenpflegerische Leistungen, wie zum Beispiel Verabreichung von Injektionen, Blutabnahmen, Infusionen, Wundversorgung, Anlegen von Bandagen und Verbänden, Anlegung von Sonden, Ausgabe von Medikamenten oder auch Kontrolle des Blutzuckerspiegels.

Diese Leistungen werden über häusliche Hilfs- und Pflegenetze zu Hause angeboten.

Darüber hinaus werden diese häuslichen Dienstleistungen auch von kleinen häuslichen Pflegenetzen oder von selbstständigen Pflegekräften angeboten, die die gleichen Pflegeleistungen für Pflegebedürftige erbringen.

Jeder, der Hilfe und/oder Pflege zu Hause benötigt, kann nach eigenem Ermessen Kontakt mit einem der vorhandenen Netze aufnehmen.

Falls die Pflegebedürftigkeit der Person durch die CNS anerkannt wurde, werden die Kosten für die Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung übernommen. Verschiedene Leistungen (insbesondere medizinische Leistungen) werden auch von der Krankenkasse gedeckt. Nicht von der Pflegeversicherung bzw. von der Krankenversicherung abgedeckte Pflegeleistungen gehen zu Lasten des Kunden.

Essen auf Rädern

Die Gemeindeverwaltungen organisieren oder koordinieren das „Essen auf Rädern“. Ziel dieser kostenpflichtigen Dienstleistung ist es, allen Senioren, die nicht mehr alleine kochen können oder wollen, mittags eine warme und ausgewogene Mahlzeit (Vorspeise, Hauptgericht und Nachtisch) ins Haus zu liefern.

Weitere Auskünfte zu dieser Dienstleistung können direkt bei der zuständigen Gemeindeverwaltung eingeholt werden, wie zum Beispiel über Kosten und Alter, ab dem diese Dienstleistung angeboten wird.

„Tele-Alarm“ – Externer Hilferuf

Der „Tele-Alarm“ ist ein kostenpflichtiger Pflegebereitschafts- und -notdienst für alleinstehende Personen. Der Dienst ist rund um die Uhr erreichbar und besteht in der Bereitstellung eines Senders, der sich ganz leicht aktivieren lässt, sobald ein Problem auftritt. Wird ein Alarm ausgelöst, wird er an die Zentrale weitergeleitet, die das Notwendige unternimmt und einen Arzt, ein Hilfs- und Pflegenetz, einen Nachbarn oder einen Angehörigen ruft.

Interessierte können sich direkt an ihre Gemeindeverwaltung oder den Tele-Alarm-Service „Sécher Doheem“ wenden, um weitere Auskünfte über diesen Dienst und die anfallenden Kosten einzuholen.

Zuständige Kontaktstellen

Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen

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