Hilfsleistungen für ältere und/oder pflegebedürftige Personen

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Ältere und/oder als pflegebedürftig anerkannte Personen, die zu Hause leben, können Nachbarschafts- und Hauspflegedienste in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel „Essen auf Rädern“, Hausnotrufsysteme und häusliche Hilfs- und Pflegedienste.

Ziel ist es, älteren und/oder pflegebedürftigen Personen den Alltag zu erleichtern und ihnen zu ermöglichen, weiterhin allein zu Hause in ihrem gewohnten Lebensumfeld zu leben.

Das Senioren-Telefon ((+352) 247 86000) ist ein Informations-, Beratungs-, Unterstützungs- und Vermittlungsdienst des Ministeriums für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen und richtet sich an ältere Menschen wie auch an die Personen in ihrem Umfeld.

Betroffene Personen

Ältere und/oder pflegebedürftige Personen mit Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg können den Nachbarschafts- und Hauspflegedienste in Anspruch nehmen.

Vorgehensweise und Details

Netzwerke für häusliche Hilfe und Pflege

Häusliche Hilfs- und Pflegedienste sind professionelle Dienste, die eine Reihe häuslicher Leistungen für ihre Kunden gewährleisten, insbesondere alle von der Pflegeversicherung übernommenen Hilfs- und Pflegeleistungen für die betreffenden Personen.

Die häusliche Hilfe umfasst Leistungen in den folgenden Bereichen:

  • Körperpflege (Hilfe beim Waschen, Zähneputzen, Haarewaschen usw.);
  • Mobilität (Hilfe beim An- und Ausziehen, Aufstehen sowie bei der Fortbewegung usw.);
  • Hilfe beim Essen;
  • Arbeiten im Haushalt;
  • bestimmte Aufgaben wie zum Beispiel Einkaufen.

Unter häuslicher Pflege versteht man pflegerische Leistungen wie zum Beispiel Injektionen, Blutentnahmen, Infusionen, Wundversorgung, Verbände, Pflaster, Einlegen von Sonden, Verabreichen von Medikamenten oder auch die Kontrolle des Blutzuckerspiegels.

Diese häuslichen Leistungen werden von Netzwerken für häusliche Hilfe und Pflege angeboten.

Darüber hinaus werden diese häuslichen Leistungen auch von kleinen Netzwerken für häusliche Hilfe und Pflege oder von unabhängigen Gesundheitsfachkräften angeboten, die diese Pflege für pflegebedürftige Personen erbringen.

Jede Person, die häusliche Hilfe und/oder Pflege benötigt, kann sich nach eigenem Ermessen an eines der bestehenden Netzwerke wenden.

Wenn die Person von der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS) als pflegebedürftig anerkannt wird, werden die Kosten für die Hilfs- und Pflegedienste von der Pflegeversicherung übernommen. Verschiedene Leistungen (insbesondere medizinische Leistungen) werden ferner von der Krankenversicherung übernommen. Hilfs- und Pflegeleistungen, die nicht von der Pflegeversicherung oder der Krankenversicherung übernommen werden, gehen zu Lasten des Kunden.

Essen auf Rädern

Die Gemeindeverwaltungen organisieren oder koordinieren den Dienst „Essen auf Rädern“. Ziel dieser kostenpflichtigen Dienstleistung ist es, älteren Menschen, die nicht mehr selbst kochen können oder wollen, mittags eine warme und ausgewogene Mahlzeit (Vor-, Haupt- und Nachspeise) nach Hause zu liefern.

Weitere Auskünfte über dieses Serviceangebot, die Preise und das Alter, ab dem der Service angeboten wird, erhalten Sie direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Telealarm/Hausnotrufsystem

Telealarm ist ein kostenpflichtiges Hausnotrufsystem für alleinstehende Personen. Das System ist rund um die Uhr verfügbar und besteht in der Bereitstellung eines Senders, der im Falle eines Problems ganz einfach aktiviert werden kann. Der ausgelöste Alarm wird an die Zentrale weitergeleitet, die daraufhin die erforderlichen Maßnahmen ergreift und einen Arzt, ein Netzwerk für häusliche Hilfe und Pflege, einen Nachbarn oder ein Familienmitglied verständigt.

Bei Interesse können Sie sich direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder beim Hausnotrufsystem „Sécher Doheem“ über das System und die anfallenden Gebühren informieren.

Zuständige Kontaktstellen

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