Hilfsdienste für Senioren und/oder Pflegebedürftige in Anspruch nehmen
Zum letzten Mal aktualisiert am
Senioren und/oder anerkannte Pflegebedürftige, die zu Hause wohnen, können Pflegeeinrichtungen in ihrer Nähe in Anspruch nehmen, ebenso wie Leistungen im Rahmen der häuslichen Alten- und Krankenpflege, darunter Essen auf Rädern, Rufbereitschaftsdienste für externe Hilfe und häusliche Pflegedienste.
Damit sollen bestimmte alltägliche Aufgaben erleichtert und es Senioren und/oder Pflegebedürftigen ermöglicht werden, weiterhin allein zu Hause in ihrem gewohnten Lebensumfeld zu wohnen.
Das Senioren-Telefon (+ 352 247-86000) ist ein Informations-, Beratungs-, Unterstützungs- und Vermittlungsdienst des Ministeriums für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen für Senioren und Personen in deren Lebensumfeld.
Betroffene Personen
Vorgehensweise und Details
Häusliche Hilfs- und Pflegeverbünde
Pflegedienste sind professionelle Dienstleister, die eine Reihe häuslicher Dienstleistungen für den Kunden erbringen, insbesondere alle Pflegeleistungen, die die Pflegeversicherung für die betroffene Person übernimmt.
Der Bereich der häuslichen Leistungen umfasst folgende Kategorien:
- Körperpflege (Hilfe beim Waschen, beim Zähneputzen, bei der Haarpflege usw.);
- Mobilität (Hilfe beim Anziehen, Ausziehen, Aufstehen sowie bei der Fortbewegung usw.);
- Hilfe bei der Einnahme von Mahlzeiten;
- Haushaltsarbeiten;
- bestimmte Aufgaben, wie beispielsweise Erledigung der Einkäufe.
Unter häuslicher Krankenpflege versteht man krankenpflegerische Leistungen, wie zum Beispiel Verabreichung von Injektionen, Blutabnahmen, Infusionen, Wundversorgung, Anlegen von Bandagen und Verbänden, Anlegung von Sonden, Ausgabe von Medikamenten oder auch Kontrolle des Blutzuckerspiegels.
Diese Leistungen werden über häusliche Hilfs- und Pflegenetze zu Hause angeboten.
Darüber hinaus werden diese häuslichen Dienstleistungen auch von kleinen häuslichen Pflegenetzen oder von selbstständigen Pflegekräften angeboten, die die gleichen Pflegeleistungen für Pflegebedürftige erbringen.
Jeder, der Hilfe und/oder Pflege zu Hause benötigt, kann nach eigenem Ermessen Kontakt mit einem der vorhandenen Netze aufnehmen.
Falls die Pflegebedürftigkeit der Person durch die CNS anerkannt wurde, werden die Kosten für die Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung übernommen. Verschiedene Leistungen (insbesondere medizinische Leistungen) werden auch von der Krankenkasse gedeckt. Nicht von der Pflegeversicherung bzw. von der Krankenversicherung abgedeckte Pflegeleistungen gehen zu Lasten des Kunden.
Essen auf Rädern
Die Gemeindeverwaltungen organisieren oder koordinieren das „Essen auf Rädern“. Ziel dieser kostenpflichtigen Dienstleistung ist es, allen Senioren, die nicht mehr alleine kochen können oder wollen, mittags eine warme und ausgewogene Mahlzeit (Vorspeise, Hauptgericht und Nachtisch) ins Haus zu liefern.
Weitere Auskünfte zu dieser Dienstleistung können direkt bei der zuständigen Gemeindeverwaltung eingeholt werden, wie zum Beispiel über Kosten und Alter, ab dem diese Dienstleistung angeboten wird.
„Tele-Alarm“ – Externer Hilferuf
Der „Tele-Alarm“ ist ein kostenpflichtiger Pflegebereitschafts- und -notdienst für alleinstehende Personen. Der Dienst ist rund um die Uhr erreichbar und besteht in der Bereitstellung eines Senders, der sich ganz leicht aktivieren lässt, sobald ein Problem auftritt. Wird ein Alarm ausgelöst, wird er an die Zentrale weitergeleitet, die das Notwendige unternimmt und einen Arzt, ein Hilfs- und Pflegenetz, einen Nachbarn oder einen Angehörigen ruft.
Interessierte können sich direkt an ihre Gemeindeverwaltung oder den Tele-Alarm-Service „Sécher Doheem“ wenden, um weitere Auskünfte über diesen Dienst und die anfallenden Kosten einzuholen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
- Adresse:
- 13 c, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86500
- Fax:
- (+352) 247 86570
- E-Mail:
- info@mfi.public.lu
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen Schlichtungsausschuss in Sachen Überschuldung
- Adresse:
-
L-2919 Luxemburg
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen Abteilung für Integration – Aufnahme- und Integrationsvertrag (CAI)
- Adresse:
- 13 c, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
- Telefon:
- (+352) 247 85785
- Telefon:
- 8002 6006 (kostenlose Helpline CAI)
- E-Mail:
- cai@integration.etat.lu
- Website:
- https://forum-cai.lu/?lang=de
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen Abteilung für Personen mit Behinderung
- Adresse:
- 13 c, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
- Telefon:
- (+352) 247 83654
- E-Mail:
- accessibilite@fm.etat.lu
Es werden 2 von 4 Stellen angezeigt
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Luxsenior.lu
Site web
-
RESOLUX
Site web du REseau SOcial au LUXembourg
-
Confédération des organismes prestataires d'aides et de soins (COPAS)
Site web
-
Guide pratique pour seniors
sur Sante.lu
-
Relevé des services pour personnes âgées
sur le site du ministère de la Famille, des Solidarités, du Vivre ensemble et de l’Accueil
Es ist ein Fehler aufgetreten
Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.