Verwaltungsgerichtshof – Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht ist in erster Instanz zuständig für:
- Rechtsbehelfe gegen behördliche Einzelverfügungen, die von staatlichen oder kommunalen Behörden bzw. von bestimmten juristischen Personen öffentlichen Rechts getroffen wurden;
- direkte Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte mit Verordnungscharakter.
Der Vorsitz des Verwaltungsgerichts ist zuständig für Anträge auf Anordnung vorläufiger Maßnahmen im Rahmen von vor dem Verwaltungsgericht eingelegten Rechtsbehelfen.
Der Verwaltungsgerichtshof ist in zweiter Instanz als Berufungsgericht für Berufungen gegen alle Urteile des Verwaltungsgerichts zuständig, mit einigen Ausnahmen im Bereich des internationalen Schutzes. Dagegen ist ein Berufungsverfahren gegen einstweilige Anordnungen des Vorsitzes des Verwaltungsgerichts nicht möglich.
Die Einlegung einer Revision, wie im Straf- und Zivilrecht, ist gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes nicht zulässig.
Verwaltungsgerichtshof – Verwaltungsgericht
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