Bürger
Nichtansässige
gebührenpflichtig
Jeder, der in Luxemburg der Jagd nachgehen möchte, benötigt einen Jagdschein. Mit dem Gästejagdschein können Nichtansässige 3 Tage lang im luxemburgischen Hoheitsgebiet auf Jagdlosen jagen, zu denen sie von den Jagdrechtsinhabern eingeladen wurden.
Alle Jagdscheine sind personengebunden. Sie können weder verliehen noch gegen ein Entgelt überlassen werden.
Alle nicht ansässigen Personen müssen im Besitz eines Gästejagdscheins sein.
Die Naturverwaltung (Administration de la nature et des forêts) kann Personen einen Gästejagdschein ausstellen:
Der Gästejagdschein kostet 50 Euro.
Bei Banküberweisungen sollte(n):
Bei Überweisungen aus dem Ausland ist darauf zu achten, dass der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA) der volle Betrag von 50 Euro gutgeschrieben wird.
Die Einzahlung bzw. Überweisung erfolgt auf eines der folgenden Postscheckkonten:
Büros |
IBAN CCPL |
Enregistrement et Domaines: |
IBAN LU47 1111 0087 9262 0000 |
Enregistrement et Domaines: |
IBAN LU13 1111 0011 4679 0000 |
Enregistrement et Domaines: |
IBAN LU22 1111 7030 8226 0000 |
Enregistrement et Domaines: |
IBAN LU39 1111 0081 1766 0000 |
Enregistrement et Domaines: |
IBAN LU58 1111 7032 5808 0000 |
Eine Barzahlung vor Ort ist nur in bestimmten Büros der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung möglich:
Büros |
Adresse |
Enregistrement et Domaines: |
67-69, rue Verte |
Enregistrement et Domaines: |
1-3, avenue Guillaume |
Enregistrement et Domaines: |
Place Guillaume |
Enregistrement et Domaines: |
33-35, rue Zénon Bernard |
Enregistrement et Domaines: |
Hôtel des Postes – Schiltzeplaz |
Der erforderliche Zahlungsbeleg wird:
Die Naturverwaltung stellt keinen Jagdschein auf der Grundlage einer Kopie des Überweisungsträgers aus. Gültig ist allein der Zahlungsbeleg der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung.
Auf schriftlichen Antrag einer nicht ansässigen Person kann die Naturverwaltung dieser einen Gästejagdschein ausstellen.
Der Antrag muss 15 Tage vor dem Einladungsdatum gestellt werden.
Für die Ausstellung eines Gästejagdscheins müssen folgende Belege vorgelegt werden:
Hinweis: Die eingereichten Unterlagen müssen leserlich und verständlich sein, insbesondere mit Blick auf die Kopierqualität und die Sprache, in der die Dokumente abgefasst sind.
Der Gästejagdschein gilt für 3 aufeinanderfolgende Tage auf den Jagdlosen, zu denen der Antragsteller von den Jagdrechtsinhabern eingeladen wurde.
Die Gültigkeitsdauer des Gästejagdscheins ist auf der Rückseite des Dokuments angegeben.
Pro Jagdjahr darf die Gesamtgültigkeitsdauer der Gästejagdscheine, die an ein und dieselbe Person mit Wohnsitz im Ausland ausgestellt werden, 12 Tage nicht überschreiten.
Pro Jagdlos können je Jagdjahr maximal 10 Gästejagdscheine ausgestellt werden.
Demande de permis de chasser de 3 jours (permis d'invité)