Eine Treibjagd anmelden

Um die Sicherheit der Jäger und der Öffentlichkeit zu gewährleisten, werden Treibjagden in den Gemeinden per Aushang und auf geoportail.lu bekannt gegeben. Hierzu müssen sie der Naturverwaltung (Administration de la nature et des forêts) mindestens 15 Tage im Voraus gemeldet werden.

Zielgruppe

Vor einer Treibjagd muss einer der Pächter des betroffenen Jagdloses die Naturverwaltung und die Gemeindeverwaltung(en), auf deren Gebiet sich das Los befindet, informieren.

Vorgehensweise und Details

Anmeldung bei der Naturverwaltung

Treibjagden müssen der Naturverwaltung, an einer der unten stehenden Adressen, mindestens 15 Tage im Voraus von einem der Pächter des Jagdloses anhand des jeweiligen Formulars gemeldet werden, wobei Folgendes anzugeben ist:

  • Datum, Uhrzeit und Ort des Treffpunkts am Sammelplatz;
  • für die Treibjagd vorgesehene Orte (betroffene(s) Jagdlos und Gemeinde(n));
  • Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummern) der 2 für die Organisation der Jagd verantwortlichen Personen.

Dem ordnungsgemäß ausgefüllten Formular ist eine Karte mit dem/den Sammelplatz/Sammelplätzen und gegebenenfalls den Grenzen der einzelnen Treiben (A, B, C usw.) beizufügen.

Das Formular und die Karte mit den für die Treibjagd vorgesehenen Orten sind vorzugsweise per E-Mail einzureichen. Besteht keine Möglichkeit, das Formular elektronisch zu übermitteln, ist es auch möglich, es per Post oder durch persönliche Aushändigung einzureichen.

Adressen für die Einreichung des Formulars zur Anmeldung einer Bewegungsjagd
Bezirk Postanschrift E-Mail-Adresse
Süden Postfach 10 / L-3205 Leudelange chasse.sud@anf.etat.lu
Zentrum-Osten Postfach 30 / L 9201 Diekirch chasse.centre-est@anf.etat.lu
Osten Postfach 42 / L-6701 Grevenmacher chasse.est@anf.etat.lu
Norden Postfach 50 / L-9501 Wiltz chasse.nord@anf.etat.lu
Zentrum-Westen 80, route de Colmar / L-7766 Bissen chasse.centre-ouest@anf.etat.lu

Die Naturverwaltung ist von jeder Änderung in Kenntnis zu setzen. Sie kümmert sich um die Veröffentlichung des Jagdloses und des Datums der Treibjagd auf der Karte der Website geoportail.lu. Die Veröffentlichung des Datums und des Loses erfolgt spätestens 5 Tage vor der Treibjagd im Geoportal.

Die Veröffentlichung auf geoportail.lu ist für Treibjagden mit höchstens 12 Jägern sowie für Treibjagden auf Schwarzwild, die innerhalb einer Frist von weniger als 15 Tagen organisiert werden, nicht verpflichtend. In diesen Fällen müssen die Pächter den zuständigen Revierförster vorzugsweise per E-Mail benachrichtigen.

Anmeldung bei den Gemeinden

Mindestens 15 Tage vor der Treibjagd, muss der Pächter des Jagdloses das Aushangformular und eine Kopie der Karte an die Gemeindeverwaltung(en) schicken, auf deren Gebiet sich das Jagdlos befindet.

Die Gemeindeverwaltung kümmert sich um die Veröffentlichung des Datums der Jagd und des betreffenden Jagdloses per Aushang auf die in der Gemeinde übliche Art. Um die Öffentlichkeit besser zu informieren, kann die Gemeinde eine Karte mit den Begrenzungen der Jagdlose neben den Ankündigungen der Treibjagden aushängen.

Die Veröffentlichung in der Gemeinde ist für Treibjagden mit höchstens 12 Jägern sowie für Treibjagden auf Schwarzwild, die innerhalb einer Frist von weniger als 15 Tagen organisiert werden, nicht verpflichtend. In diesen Fällen müssen die Pächter den zuständigen Revierförster vorzugsweise per E-Mail benachrichtigen.

Information der Öffentlichkeit

Der Pächter des Jagdloses muss die Öffentlichkeit anhand von Hinweisschildern oder Markierungen, die gut sichtbar an den Einmündungen der Straßen, Pisten, Wege und markierten Pfade, die die Treibjagd kreuzen und am Jagdgebiet entlangführen, aufzustellen sind, spätestens am Tag der Treibjagd informieren. Am Tag nach der Jagd sind diese Schilder zu entfernen. Das Datum der Treibjagd muss auf den Schildern oder Markierungen angegeben sein.

Am Tag einer ordnungsgemäß bekannt gegebenen Treibjagd erfolgt das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr. Es ist untersagt, den reibungslosen Ablauf der Treibjagd auf irgendeine Weise absichtlich zu stören.

Formulare/Online-Dienste

Formular zur Publikation durch die Gemeinden einer Treibjagd

Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.

Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.

Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).

Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.

Formulaire pour la publication par voie d'affiches par les communes d'une chasse en battue

Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.

Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.

Anmeldung einer Bewegungsjagd

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Déclaration d'une chasse en battue

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Zuständige Kontaktstellen

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