Nehmen Sie Hilfen in puncto Beschäftigung in Anspruch
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Nehmen Sie persönliche Beratung in Anspruch
Um Sie bei Ihrer Arbeitsuche zu unterstützen und Ihnen bei der Ausarbeitung Ihres beruflichen Projekts zu helfen, können Sie die persönliche Hilfe eines Beraters der ADEM beantragen.
Sie können jederzeit alle Dienstleistungen der ADEM in Anspruch nehmen, insbesondere:
- individuelle Betreuung durch einen Berufsberater zur Erleichterung Ihrer Arbeitsuche;
- Zugriff auf das JobBoard, um die Stellenangebote zu sehen und Ihre Bewerbungen zu hinterlegen;
- Teilnahme an beschäftigungsfördernden Maßnahmen und Weiterbildungen entsprechend Ihrem Profil;
- Zugang zu finanziellen Hilfen entsprechend Ihrem Profil;
- Bereitstellung von Computern und Unterstützung bei der Erstellung von Lebensläufen durch den Club Emploi.
Beantragen Sie Arbeitslosengeld
Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen Sie:
- unverschuldet arbeitslos geworden sein;
- zu den folgenden Zeitpunkten auf dem luxemburgischen Hoheitsgebiet ansässig sein:
- zum Zeitpunkt der Mitteilung der Kündigung, wenn es sich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag handelt;
- spätestens 6 Monate vor dem Vertragsende, wenn es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag handelt;
- zum Zeitpunkt der Mitteilung der Kündigung, wenn es sich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag handelt;
- zwischen 16 und 64 Jahre alt sein (das gesetzliche Alter für die Altersrente liegt bei 65 Jahren);
- arbeitsfähig, verfügbar und bereit sein, jede angemessene Beschäftigung anzunehmen;
- bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet sein und einen Antrag auf Vollarbeitslosengeld stellen;
- im Laufe der 12 Monate (oder mehr, je nach Sachlage) vor Ihrer Arbeitsuchendmeldung bei der ADEM während mindestens 26 Wochen im Rahmen eines oder mehrerer Arbeitsverträge beschäftigt gewesen sein (mindestens 16 Stunden pro Woche).
Grenzgänger:
- Arbeitnehmer, die vor ihrer Arbeitslosigkeit in Luxemburg beschäftigt waren, können nicht aus Luxemburg Arbeitslosengeld beziehen. Sie müssen sich mit den zuständigen Stellen in ihrem Wohnsitzland in Verbindung setzen;
- Selbstständige, die ihre einzige in Luxemburg ausgeübte Tätigkeit einstellen mussten, haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Vollarbeitslosengeld in Luxemburg.
Nachdem Sie sich arbeitsuchend gemeldet haben, sollten Sie schnellstmöglich mit Ihrem Kündigungsschreiben und/oder Ihrem Arbeitsvertrag und den Kopien Ihrer letzten 6 Gehaltsabrechnungen die Abteilung für Arbeitslosengeld (Service des prestations de chômage) der ADEM aufsuchen.
Der zuständige Sachbearbeiter wird Ihnen mehrere Formulare aushändigen, die Sie ausfüllen müssen:
- einen Antrag auf Arbeitslosengeld;
- eine Einkommenserklärung und eine Arbeitgeberbescheinigung (die Ihr ehemaliger Arbeitgeber ausfüllen muss).
Nachdem er alle Belege erhalten hat, wird der Sachbearbeiter der ADEM Ihren Antrag prüfen und ist anschließend für Ihre Akte zuständig.
Um Ihre Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie:
- an den von Ihrem Berater angegebenen Tagen und Uhrzeiten vorstellig werden; und
- Ihrem Berater alle Änderungen Ihrer persönlichen Situation unverzüglich mitteilen.
Streben Sie Ihre Wiedereinstellung an und kommen Sie in den Genuss einer Beschäftigungsmaßnahme
Um Ihnen zu helfen, bietet die ADEM verschiedene Maßnahmen an, die Ihnen den Einstieg oder die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt erleichtern sollen. Sie erhalten eine persönliche Betreuung, um neue Kompetenzen zu erwerben, was Ihre Chancen auf eine spätere Beschäftigung erhöht. Die Weiterbildung und die Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit sind entscheidende Elemente, um dies zu erreichen.
Finden Sie ein Stellenangebot über das Netzwerk EURES
Wenn Sie Interesse daran haben, außerhalb von Luxemburg zu arbeiten, vereinbaren Sie einen Termin mit einem EURES-Berater, um eine große Auswahl an beruflichen Möglichkeiten in ganz Europa zu erkunden. Nehmen Sie eine maßgeschneiderte Betreuung in Anspruch, die Ihnen hilft, den europäischen Arbeitsmarkt zu erfassen und Ihre beruflichen Erfolgschancen zu maximieren.
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