In den Binnen- und Grenzgewässern angeln

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Wer darf angeln?

Personen ab 14 Jahren müssen im Besitz eines Fischereierlaubnisscheins sein, um in den Binnengewässern oder den Grenzgewässern zu Deutschland zu angeln.

Minderjährige unter 14 Jahren dürfen unter der Aufsicht eines Erwachsenen, der Inhaber eines gültigen Fischereierlaubnisscheins ist, ohne eigenen Schein angeln.

Wo darf man angeln?

Die luxemburgischen Binnengewässer umfassen alle Flüsse, Seen und Teiche, die vollständig auf luxemburgischem Gebiet liegen. Sie sind in 2 Kategorien eingeteilt:

Gewässer der 1. Kategorie

Dabei handelt es sich um alle schiff- und flößbaren Gewässer, in denen der Staat das Fischereirecht hat (öffentliche Gewässer).

Beispiele:

  • die Sauer im Bereich des Rückhaltebeckens des Stausees oberhalb der Ortschaft Esch-Sauer;
  • die Sauer von der alten Brücke in Ettelbrück bis zur Mündung der Our bei Wallendorf.

Gewässer der 2. Kategorie

Hierzu zählen alle weder schiff- noch flößbaren Gewässer (verpachtete Gewässer), in denen die Anrainer das Fischereirecht haben.

Beispiele:

  • die Sauer oberhalb der Staumauer in Esch-Sauer bis zur belgischen Grenze;
  • die Sauer unterhalb der Staumauer von Esch-Sauer bis zur alten Brücke in Ettelbrück;
  • alle anderen Binnengewässer.

Das Angeln in diesen Privatgewässern ist nur mit einer schriftlichen Erlaubnis des Inhabers des Fischereirechts gestattet.

Kategorien von Fischereierlaubnisscheinen für Binnengewässer 

  • Der einfache Fischereierlaubnisschein ermächtigt zum Angeln in den Gewässern der 2. Kategorie, wenn der Inhaber des Scheins der Fischereiberechtigte ist oder über dessen schriftliche Erlaubnis verfügt.
  • Der Spezial-Fischereierlaubnisschein A umfasst die Rechte des einfachen Fischereierlaubnisscheins sowie die Erlaubnis, vom Ufer aus in den Gewässern der 1. Kategorie zu angeln.
  • Der Spezial-Fischereierlaubnisschein B verleiht neben den mit dem einfachen Fischereierlaubnisschein und dem Spezialfischereierlaubnisschein A verbundenen Rechten auch das Recht, die Bootsfischerei in den Gewässern der 1. Kategorie auszuüben.

Kosten für das Angeln in den Binnengewässern

  • einfacher Fischereierlaubnisschein: 18 Euro/Jahr, 4 Euro/Monat;
  • Spezial-Fischereierlaubnisschein A: 30 Euro/Jahr, 6 Euro/Monat;
  • Spezial-Fischereierlaubnisschein B: 40 Euro/Jahr, 8 Euro/Monat.
Fischereierlaubnisschein für Binnengewässer

Angelgebiete

Zu den Grenzgewässern zu Deutschland gehören die Mosel, die Sauer und die Our.

Es handelt sich genauer gesagt um:

  • die Mosel von Schengen bis Wasserbillig;
  • die Sauer von Wasserbillig bis Wallendorf; und
  • die Our vom Dreiländereck in der Nähe von Lieler bis Wallendorf, einschließlich des Stausees in Vianden.

Von beiden Ländern anerkannte Fischereierlaubnisscheine

  • Fischereierlaubnisschein A (Mosel, Sauer, Our): Angeln vom Ufer aus mit einer Handangel;
  • Fischereierlaubnisschein B (Mosel und Sauer): Angeln von einem Boot oder einer schwimmenden oder feststehenden Vorrichtung aus mit einer Handangel. Der Fischereierlaubnisschein der Kategorie B umfasst auch die mit Schein A verbundenen Rechte;
  • Um im Stausee von Vianden vom Ufer aus angeln zu dürfen, ist ein spezifischer Fischereierlaubnisschein (der von der Stromgesellschaft der Our ausgestellt wird) erforderlich.

Das Angeln in der Sauer und der Our ist nur mit einer einzigen Handangel erlaubt. Beim Angeln in der Mosel sind 2 Handangeln erlaubt.

Kosten für das Angeln in den Grenzgewässern zu Deutschland

  • Fischereierlaubnisschein der Kategorie A: 15 Euro/Jahr; 10 Euro/Monat; 5 Euro/Woche;
  • Fischereierlaubnisschein der Kategorie B: 40 Euro/Jahr; 25 Euro/Monat; 10 Euro/Woche;
  • Empfänger der Teuerungszulage sowie Inhaber des Behindertenausweises B oder C bezahlen für den Fischereierlaubnisschein der Kategorie A 10 Euro/Jahr. Bei einer Kontrolle müssen sie ihren Fischereierlaubnisschein vorlegen, der folgende Angaben enthält:
    • Uniquement valable avec le certificat d’allocation de vie chère“; oder
    • Uniquement valable avec la carte d’invalidité“.
Fischereierlaubnisschein für Grenzgewässer zu Deutschland

Wie bekommt man den Fischereierlaubnisschein?

Sie können Ihren Antrag folgendermaßen einreichen:

  • online über MyGuichet.lu; oder
  • persönlich in den Büros der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) in Luxemburg, Diekirch, Grevenmacher und Esch-sur-Alzette.

Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie:

  • ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) hinzufügen;
  • zwischen Binnengewässern und Grenzgewässern wählen;
  • die Art des gewünschten Fischereierlaubnisscheins (einfach, Spezial A oder B) wählen;
  • die Gültigkeitsdauer festlegen (Woche, Monat, Jahr);
  • den Gültigkeitsbeginn festlegen;
  • die Kosten online oder vor Ort begleichen.

Der Fischereierlaubnisschein wird nach Bestätigung der Online-Zahlung oder der Zahlung vor Ort als PDF-Dokument ausgestellt.

Ohne Fischereierlaubnisschein angeln?

Das Angeln ist ohne Erlaubnisschein gegen Zahlung einer Gebühr in bestimmten Teichen und Gewässern erlaubt:

  • Teiche: Boulaide, Clemency, Clervaux/Reuler, Erpeldange/Ettelbruck, Fischbach/Mersch, Lamadelaine, Kockelscheuer, Olingen, Pétange, Pratz, Redange-sur-Attert, Remerschen;
  • Seen: Echternach, Weiswampach;
  • sonstige: Gander, Park in Mondorf-les-Bains.

Informieren Sie sich und respektieren Sie die Natur

Bevor Sie zum Angeln aufbrechen, nehmen Sie sich Zeit, sich zu informieren und richtig vorzubereiten. So können Sie Ihrem Hobby ganz legal und umweltfreundlich nachgehen.

Es wird empfohlen, die geltenden Vorschriften zu folgenden Themen zu konsultieren:

  • geltende Fangzeiten;
  • geschützte Arten;
  • Fangquoten;
  • spezifische Angelgebiete.

Bei einer Kontrolle müssen Sie, wenn Sie dazu aufgefordert werden:

  • Ihren Fischereierlaubnisschein und ein Ausweisdokument vorweisen können;
  • wenn Sie auf einem Privatgrundstück angeln: eine schriftliche Erlaubnis vorweisen können.

Da sich die Vorschriften ändern können, ist es ratsam, regelmäßig nach Aktualisierungen zu suchen.

Informationen

Bevor Sie aufbrechen:

  • überprüfen Sie Ihre Ausrüstung (Ruten, Köder, geeignete Kleidung);
  • halten Sie sich an die zulässige Zahl der Angeln für das jeweilige Gebiet.

Beim Angeln:

  • dürfen Sie nur in den zugelassenen Gebieten angeln;
  • dürfen Sie keinen Abfall hinterlassen;
  • müssen Sie die Wasserfauna und -flora schützen;
  • müssen Sie auf die Ruhe des Ortes und der anderen Besucher achten.

Setzen Sie sich für den Umweltschutz ein

Treten Sie lokalen Vereinen bei, die folgende Aktivitäten organisieren:

  • Flussreinigungen;
  • Aufklärungskampagnen;
  • Gemeinschaftsveranstaltungen.

Nehmen Sie an den Informationsveranstaltungen teil, die von einigen Gemeinden angeboten werden.

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