Gnadengesuch

Zum letzten Mal aktualisiert am

Personen, die von den luxemburgischen Justizbehörden zu einer Freiheitsstrafe oder einer sonstigen Strafe (beispielsweise Fahrverbot oder Geldstrafe) verurteilt wurden, können bei Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Luxemburg ein Gnadengesuch stellen.

Zweck eines solchen Gnadengesuchs ist die Aufhebung, die Herabsetzung oder der Aufschub einer verkündeten Strafe.

Betroffene Personen

Gebietsansässige und nichtansässige Person, die von den luxemburgischen Strafbehörden zu einer Freiheitsstrafe oder einer sonstigen Strafe (beispielsweise Fahrverbot, Geldstrafe, Beschäftigungsverbot im öffentlichen Dienst, Schankverbot, das heißt Verbot, einen Getränkeausschank zu betreiben oder dort zu arbeiten) verurteilt wurden, können ein Gnadengesuch stellen.

Kosten

Die antragstellende Person muss die Gerichtskosten zahlen (die je nach Angelegenheit unterschiedlich hoch ausfallen), damit ihr Gnadengesuch zulässig ist.

Antragstellung

Form des Antrags

Die antragstellende Person muss ein Schreiben verfassen, das folgende Elemente enthält:

  • ihre Personalien (Name, Vorname(n), Geburtsdatum und -ort);
  • ihren Wohnsitz;
  • das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, die Gegenstand des Gnadengesuchs ist;
  • das Datum, an dem die Entscheidung erlassen wurde;
  • die begangene Straftat sowie die verkündete Strafe;
  • die Gründe, aus denen das Gnadengesuch gestellt wird;
  • ihre Unterschrift.

Das Schreiben kann frei formuliert werden, doch es gibt auch eine Vorlage für ein Gnadengesuch unter „Online-Dienste und Formulare“.

Es ist empfehlenswert, dem Gnadengesuch Belege zur Rechtfertigung der Aufhebung, der Herabsetzung oder des Aufschubs der verkündeten Strafe beizulegen.

Beispielsweise könnte im Fall eines Fahrverbots eine Bescheinigung des Arbeitgebers, die besagt, dass sein Arbeitnehmer unbedingt einen Führerschein benötigt, als Beleg dienen.

Verfahren

Das Gnadengesuch ist an folgende Stellen zu schicken:

Wird das Gesuch an das Kabinett oder an das Ministerium der Justiz gesandt, wird es von dort aus an die Gnadengesuchstelle der Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet, die sämtliche Unterlagen sammelt und:

  • die Anschrift der antragstellenden Person im Nationalen Register natürlicher Personen (Registre national des personnes physiques) überprüft;
  • einen Auszug aus dem Strafregister bei der Abteilung für Strafregisterauszüge (Service du casier judiciaire) beantragt;
  • sich gegebenenfalls bei der Fahrverbotsstelle über den Vollzug eines solchen Verbots seitens der antragstellenden Person erkundigt.

Anschließend wird die Akte zwecks Stellungnahme an folgende Stellen übermittelt:

  • an die Generaldirektion der Polizei (Direction générale de la Police Grand-Ducale), die die Akte dann an das örtlich zuständige Polizeikommissariat weiterleitet;
  • an den Ausschuss für Gesellschaftsschutz (Commission de défense sociale) bei Gnadengesuchen für Freiheitsstrafen, wenn die antragstellende Person in einer Strafvollzugsanstalt in Haft sitzt; oder
  • an das Zentrale Sozialamt (Service central d’assistance sociale), wenn die antragstellende Person im Ausland lebt oder bei sonstigen besonderen Anträgen.

Lebt die antragstellende Person im Gerichtsbezirk Diekirch und wurde die Verurteilung, für die das Gnadengesuch gestellt wird, von den dortigen Gerichten verkündet, wird die Akte ebenfalls zwecks Stellungnahme an den Staatsanwalt von Diekirch übermittelt.

Nach Eingang der Stellungnahmen bei der Gnadengesuchstelle wird die gesamte Akte zwecks Stellungnahme an den Begnadigungsausschuss (Commission de grâce) übermittelt, der außer im August in der Regel 2 Mal pro Monat tagt.

Bearbeitung des Antrags und Mitteilung der Entscheidung

Der Begnadigungsausschuss prüft den Antrag sowie sämtliche von der antragstellenden Person beigebrachten Belege.

Der Ausschuss berücksichtigt die verschiedenen bei den anderen Stellen eingeholten Stellungnahmen und trifft seine Entscheidung nach Prüfung:

  • der Schwere der begangenen Straftat, für die das Gnadengesuch gestellt wird;
  • der juristischen Vorgeschichte (Vorstrafen) der antragstellenden Person;
  • ihres derzeitigen Benehmens.

Bei Fahrverboten wird ebenfalls die Notwendigkeit eines Führerscheins für die antragstellende Person berücksichtigt.

Am Tag nach der Sitzung des Begnadigungsausschusses wird seine Entscheidung an das Ministerium der Justiz übermittelt, das sie dann an das Kabinett Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs weiterleitet.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog trifft seinerseits eine Entscheidung, wonach das Kabinett den großherzoglichen Erlass, der diese Entscheidung enthält, an das Ministerium der Justiz übermittelt.

Das Ministerium setzt die antragstellende Person schriftlich von der Entscheidung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs in Kenntnis und übermittelt den großherzoglichen Erlass zwecks Kenntnisnahme und Vollstreckung der Entscheidung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs an den Generalstaatsanwalt und an den Direktor der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED).

Das gesamte Verfahren zur Prüfung eines Gnadengesuchs dauert etwa 3 Monate. Im Falle eines Antrags auf Verlängerung der probeweise von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog bewilligten Aufhebung eines Fahrverbots beträgt die Prüfungsdauer circa 2 Monate.

Online-Dienste und Formulare

Zum Download bereitgestellte Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Ministerium der Justiz

    Adresse:
    13, Rue Erasme, Centre administratif Pierre Werner L-1468 Luxemburg Luxemburg
    L-2934 Luxemburg
  • Ministerium der Justiz Allgemeine Fragen und Sekretariat

    Adresse:
    13, rue Erasme L-1468 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 26 20 27 59
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8:30 Uhr
    Montag:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Dienstag:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Freitag:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
  • Ministerium der Justiz Bescheinigungen in Bezug auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit

    Adresse:
    13, rue Erasme L-1468 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 26 20 27 59
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8:30 Uhr
    Montag:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Dienstag:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Freitag:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
  • Ministerium der Justiz Direktion Straf- und Strafvollzugsrecht › Verbotene Waffen und Wachdienste

    Adresse:
    13, rue Erasme L-1468 Luxemburg Luxemburg
    Fax:
    (+352) 22 05 19
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8:30 Uhr
    Montag:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Dienstag:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Freitag:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
  • Ministerium der Justiz Direktion Zivilrecht – Dienststelle Änderung der Vornamen und der Angabe des Geschlechts

    Adresse:
    13, Rue Erasme, Centre administratif Pierre Werner L-1468 Luxembourg Luxemburg
    L-2934 Luxembourg
    Telefon:
    (+352) 247 84023
    Sprechzeiten der Telefonzentrale: montags und mittwochs von 12:30 bis 15:30 Uhr / dienstags und donnerstags von 8:30 bis 11:30 Uhr
  • Ministerium der Justiz Direktion Zivilrecht – Dienststelle Änderung des Nachnamens und der Vornamen

    Adresse:
    13, Rue Erasme, Centre administratif Pierre Werner L-1468 Luxembourg Luxemburg
    L-2934 Luxembourg
    Telefon:
    (+352) 247 84023
    Sprechzeiten der Telefonzentrale: montags und mittwochs von 12:30 bis 15:30 Uhr / dienstags und donnerstags von 8:30 bis 11:30 Uhr
  • Ministerium der Justiz Einbürgerung

    Adresse:
    13, rue Erasme L-1468 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 26 20 27 59
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8:30 Uhr
    Montag:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Dienstag:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Freitag:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
  • Ministerium der Justiz Meldeamt für Hinweisgeber

    Adresse:
    13, rue Erasme L-1468 Luxemburg
  • Ministerium der Justiz Meldung

    Adresse:
    13, rue Erasme L-1468 Luxemburg Luxemburg
  • Ministerium der Justiz Staatsangehörigkeit durch Option

    Adresse:
    13, rue Erasme L-1468 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 26 20 27 59
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8:30 Uhr
    Montag:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Dienstag:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Freitag:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
  • Ministerium der Justiz Staatsangehörigkeitsabteilung

    Adresse:
    13, rue Erasme L-1468 Luxemburg
    L-2934 Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 247 84 547
    Allgemeine Fragen und Sekretariat
    Telefon:
    8002 1000
    Infoline „Nationalité“ (kostenlose Rufnummer)
    Telefon:
    (+352) 247 88 588
    Infoline „Nationalité“ aus dem Ausland
    Fax:
    (+352) 26 20 27 59
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8:30 Uhr
    Montag:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Dienstag:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Freitag:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
  • Ministerium der Justiz Wiedereinbürgerung

    Adresse:
    13, rue Erasme L-1468 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 26 20 27 59
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8:30 Uhr
    Montag:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Dienstag:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Freitag:
    8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen

Es werden 2 von 12 Stellen angezeigt

Großherzoglicher Palast

Adresse:
Luxemburg
Postfach 331 / L-2013 Luxemburg

Generalstaatsanwaltschaft Gnadengesuchstelle

Adresse:
Cité judiciaire - Gebäude CR L-2080 Luxemburg Luxemburg

Verwandte Vorgänge und Links

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.