Online Anzeige erstatten
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In Luxemburg ist es möglich, bei der Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft seiner Wahl Anzeige zu erstatten.
Bisher mussten sich Anzeigeerstatter persönlich zu einer Polizeiwache oder -dienststelle begeben. Nun ist es ebenfalls möglich, online über MyGuichet.lu Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Betroffene Personen
Jeder, der Opfer bestimmter Diebstahlarten wurde, kann Anzeige erstatten.
Voraussetzungen
Hierzu zählen:
- Diebstähle (Geldbörse, Gepäck, Handtasche, Fahrrad, Mobiltelefon/Tablet, Computer, IT-Material, Kamera, Schmuck):
- durch einen unbekannten Täter;
- bei denen es keine Verletzten gab;
- ohne Gewaltanwendung;
- bei denen keine brauchbaren materiellen Spuren hinterlassen wurden;
- Kraftstoffdiebstähle an einer Tankstelle.
Dieser Vorgang darf nur für tatsächliche Sachverhalte verwendet werden. Jeder Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
Fristen
Der Betroffene muss unverzüglich nach Bemerken der Straftat Anzeige erstatten.
Vorgehensweise und Details
Anzeigeerstattung
Der Anzeigeerstatter kann online über MyGuichet.lu Anzeige erstatten.
Er muss angeben, ob er die Anzeige:
- für sich selbst;
- oder für eine seiner Obhut unterstehende Person (z. B. sein Kind) erstattet.
Er muss zudem folgende Angaben machen:
- Personalien;
- gegebenenfalls die Personalien des Opfers (wenn es sich nicht um den Anzeigeerstatter handelt);
- Umstände des Diebstahls (Ort, Datum, Modus Operandi);
- Liste der gestohlenen Gegenstände:
- Art des Gegenstands (Fotoapparat/Kamera, Schmuck, Ausweisdokument, IT-Material, Geldbeutel/Geldbörse usw.);
- Beschreibung des Gegenstands (Marke, ungefährer Wert usw.).
Auch wenn elektronische Anzeigen von einer Sonderdienststelle entgegengenommen und bearbeitet werden, muss der Meldende die Dienststelle seiner Wahl angeben, für den Fall, dass er sich dorthin begeben muss.
Personen, die sich in keiner der 3 Amtssprachen (Luxemburgisch, Französisch, Deutsch) ausdrücken können, haben Anspruch auf einen Dolmetscher.
Belege
Es besteht die Möglichkeit, Fotos oder Kaufbelege der gestohlenen Gegenstände beizufügen, um die Arbeit des Ermittlers zu erleichtern. Diese Dokumente können der Anzeige am Ende des Eingabeprozesses als Anhang beigefügt werden.
Protokoll der Anzeige
Dem Anzeigeerstatter wird auf elektronischem Weg vom Polizeibeamten eine Kopie der Anzeige übermittelt. Diese Kopie kann nicht bei einer Versicherung als offizielles Dokument vorgelegt werden.
Nach der Anzeige erstellt die Polizei ein Protokoll, das der Staatsanwaltschaft übermittelt wird. Diese lässt dem Betroffenen daraufhin eine Kopie des Protokolls zukommen. Nur dieses Dokument kann bei einer Versicherung als Beleg vorgelegt werden.
Der zuständige Polizeibeamte lässt dem Anzeigeerstatter ebenfalls ein Dokument über die Opferrechte zukommen.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zuständige Kontaktstellen
-
Großherzogliche Polizei – Generaldirektion
- Adresse:
-
1 A-F, rue de Trèves
L-2632
Findel
Luxemburg
Postfach 1007 / L-2957 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 244 244 244
- E-Mail:
- contact@police.public.lu
- Website:
- https://police.public.lu/de.html
-
Großherzogliche Polizei – Generaldirektion Zentraleinheit der Verkehrspolizei (CSA)
- Adresse:
- 12e, rue Guillaume J. Kroll L-1882 Luxembourg
- Telefon:
- (+352) 244 17 52 52
- E-Mail:
- upr.csa@police.etat.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
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- Geschlossen
- Montag:
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- Dienstag:
- 8h30 à 11h30
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30
- Freitag:
- 8h30 à 11h30
Nachmittags nur mit Termin. -
Großherzogliche Polizei – Generaldirektion Großherzogliche Polizei – Generaldirektion
- Adresse:
-
1 A-F, rue de Trèves
L-2632
Findel
Postfach 1007 / L-2957 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 244 244 244
- E-Mail:
- contact@police.public.lu
- Website:
- https://police.public.lu/de.html
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