• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Online Anzeige erstatten

Zum letzten Mal aktualisiert am

In Luxemburg ist es möglich, bei der Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft seiner Wahl Anzeige zu erstatten.

Bisher mussten sich Anzeigeerstatter persönlich zu einer Polizeiwache oder -dienststelle begeben. Nun ist es ebenfalls möglich, online über MyGuichet.lu Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Betroffene Personen

Jeder, der Opfer bestimmter Diebstahlarten wurde, kann Anzeige erstatten.

Voraussetzungen

Hierzu zählen:

  • Diebstähle (Geldbörse, Gepäck, Handtasche, Fahrrad, Mobiltelefon/Tablet, Computer, IT-Material, Kamera, Schmuck):
    • durch einen unbekannten Täter;
    • bei denen es keine Verletzten gab;
    • ohne Gewaltanwendung;
    • bei denen keine brauchbaren materiellen Spuren hinterlassen wurden;
    • Kraftstoffdiebstähle an einer Tankstelle.

Dieser Vorgang darf nur für tatsächliche Sachverhalte verwendet werden. Jeder Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.

Fristen

Der Betroffene muss unverzüglich nach Bemerken der Straftat Anzeige erstatten.

Vorgehensweise und Details

Anzeigeerstattung

Der Anzeigeerstatter kann online über MyGuichet.lu Anzeige erstatten.

Er muss angeben, ob er die Anzeige:

  • für sich selbst;
  • oder für eine seiner Obhut unterstehende Person (z. B. sein Kind) erstattet.

Er muss zudem folgende Angaben machen:

  • Personalien;
  • gegebenenfalls die Personalien des Opfers (wenn es sich nicht um den Anzeigeerstatter handelt);
  • Umstände des Diebstahls (Ort, Datum, Modus Operandi);
  • Liste der gestohlenen Gegenstände:
    • Art des Gegenstands (Fotoapparat/Kamera, Schmuck, Ausweisdokument, IT-Material, Geldbeutel/Geldbörse usw.);
    • Beschreibung des Gegenstands (Marke, ungefährer Wert usw.).

Auch wenn elektronische Anzeigen von einer Sonderdienststelle entgegengenommen und bearbeitet werden, muss der Meldende die Dienststelle seiner Wahl angeben, für den Fall, dass er sich dorthin begeben muss.

Personen, die sich in keiner der 3 Amtssprachen (Luxemburgisch, Französisch, Deutsch) ausdrücken können, haben Anspruch auf einen Dolmetscher.

Belege

Es besteht die Möglichkeit, Fotos oder Kaufbelege der gestohlenen Gegenstände beizufügen, um die Arbeit des Ermittlers zu erleichtern. Diese Dokumente können der Anzeige am Ende des Eingabeprozesses als Anhang beigefügt werden.

Protokoll der Anzeige

Dem Anzeigeerstatter wird auf elektronischem Weg vom Polizeibeamten eine Kopie der Anzeige übermittelt. Diese Kopie kann nicht bei einer Versicherung als offizielles Dokument vorgelegt werden.

Nach der Anzeige erstellt die Polizei ein Protokoll, das der Staatsanwaltschaft übermittelt wird. Diese lässt dem Betroffenen daraufhin eine Kopie des Protokolls zukommen. Nur dieses Dokument kann bei einer Versicherung als Beleg vorgelegt werden.

Der zuständige Polizeibeamte lässt dem Anzeigeerstatter ebenfalls ein Dokument über die Opferrechte zukommen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

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