Online Anzeige erstatten

Zum letzten Mal aktualisiert am

In Luxemburg ist es möglich, bei der Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft seiner Wahl Anzeige zu erstatten.

Bisher mussten Personen, die eine Anzeige erstatten wollten, persönlich eine Polizeiwache oder Polizeidienststelle aufsuchen. Nun ist es ebenfalls möglich, online über MyGuichet.lu Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Betroffene Personen

Jede Person, die Opfer bestimmter Diebstahlarten wurde, kann Anzeige erstatten.

Voraussetzungen

Hierzu zählen:

  • Diebstähle (Geldbörse, Gepäck, Handtasche, Fahrrad, Mobiltelefon/Tablet, Computer, IT-Ausrüstung, Kamera, Schmuck):
    • durch eine unbekannte Person;
    • bei denen es keine Verletzten gab;
    • ohne Gewaltanwendung;
    • bei denen keine brauchbaren materiellen Spuren hinterlassen wurden;
    • Kraftstoffdiebstähle an einer Tankstelle.

Dieser Vorgang darf nur für tatsächliche Sachverhalte verwendet werden. Jeder Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.

Fristen

Die betroffene Person muss unverzüglich nach Bemerken der Straftat Anzeige erstatten.

Vorgehensweise und Details

Erstattung einer Anzeige

Personen, die Anzeige erstatten möchten, können dies online über MyGuichet.lu tun.

Die betroffene Person gibt an, ob sie die Anzeige:

  • für sie selbst; oder
  • für eine ihrer Obhut unterstehende Person (z. B. ihr Kind) erstattet.

Sie muss zudem folgende Angaben machen:

  • ihre Personalien;
  • gegebenenfalls die Personalien des Opfers (sofern dieses nicht die anzeigenerstattende Person ist);
  • die Umstände des Diebstahls (Ort, Datum, Modus Operandi);
  • eine Liste der gestohlenen Gegenstände:
    • Art des Gegenstands (Fotoapparat/Kamera, Schmuck, Ausweisdokument, IT-Ausrüstung, Brieftasche/Geldbörse usw.);
    • Beschreibung des Gegenstands (Marke, ungefährer Wert usw.).

Obschon elektronische Anzeigen von einer Sonderdienststelle entgegengenommen und bearbeitet werden, muss die anzeigenerstattende Person die Dienststelle ihrer Wahl angeben, für den Fall, dass sie sich dorthin begeben muss.

Personen, die sich in keiner der 3 Amtssprachen (Luxemburgisch, Französisch, Deutsch) ausdrücken können, haben Anspruch auf einen Dolmetscher.

Belege

Es besteht die Möglichkeit, Fotos oder Kaufbelege der gestohlenen Gegenstände beizufügen, um die Ermittlungsarbeit zu erleichtern. Diese Dokumente können der Anzeige am Ende des Eingabeprozesses als Anhang beigefügt werden.

Protokoll der Anzeige

Der anzeigenerstattenden Person wird auf elektronischem Weg von der Polizei eine Kopie der Anzeige übermittelt. Diese Kopie kann nicht bei einer Versicherung als offizielles Dokument vorgelegt werden.

Nach der Anzeige erstellt die Polizei ein Protokoll, das der Staatsanwaltschaft übermittelt wird. Diese lässt der betroffenen Person daraufhin eine Kopie des Protokolls zukommen. Nur dieses Dokument kann bei einer Versicherung vorgelegt werden.

Die Polizei lässt der anzeigenerstattenden Person ebenfalls ein Dokument über die Opferrechte zukommen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Großherzogliche Polizei – Generaldirektion

    Adresse:
    1 A-F, rue de Trèves L-2632 Findel Luxemburg
    Postfach 1007 / L-2957 Luxemburg
  • Großherzogliche Polizei – Generaldirektion

    Großherzogliche Polizei – Generaldirektion

    Adresse:
    1 A-F, rue de Trèves L-2632 Findel Luxemburg
    Postfach 1007 / L-2957 Luxemburg
  • Großherzogliche Polizei – Generaldirektion

    Nationale Bearbeitungsstelle UPR-CSA

    Adresse:
    12 E, rue Guillaume J. Kroll (Bâtiment Technopolis) L-1882 Cessange Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:30 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:30 bis 11:30 Uhr
    Dienstag:
    8:30 bis 11:30 Uhr
    Mittwoch:
    8:30 bis 11:30 Uhr
    Donnerstag:
    8:30 bis 11:30 Uhr
    Freitag:
    8:30 bis 11:30 Uhr
    Nachmittags nur nach Vereinbarung geöffnet.

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