Seine steuerliche Situation in Ordnung bringen (vorübergehende Regelung, 1. Januar 2016 – 31. Dezember 2017)
Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert
Aufgrund einer vorübergehenden Regelung können Personen, die ihre erhaltenen Einkünfte oder Vermögenswerte noch nicht gemeldet haben, ihre Situation gegenüber der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) und der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) in Ordnung zu bringen.
Auf diese Weise können Steuerpflichtige, die ihre Steuern auf nicht gemeldete Einkünfte zahlen wollen, vermeiden, den vom allgemeinen Steuergesetz vorgesehenen Sanktionen ausgesetzt zu werden.
Sie müssen ihre Situation bis spätestens 31. Dezember 2017 in Ordnung bringen.
Zielgruppe
Natürliche sowie juristische Personen, ob gebietsansässig oder nicht, können eine berichtigende Steuererklärung vornehmen.
Steuerpflichtige, bei denen bereits eine Überprüfung durch die Steuerdienste oder eine Kontrolle der Verwaltung stattgefunden haben bzw. gegen die bereits eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet wurde, können hingegen keine berichtigende Steuererklärung einreichen.
Fristen
Die berichtigende Steuererklärung muss bis spätestens 31. Dezember 2017 eingereicht werden.
Vorgehensweise und Details
Betroffene Einkünfte
Für die berichtigende Steuererklärung müssen alle steuerpflichtigen Einkünfte und gehaltenen Vermögenswerte berücksichtigt werden.
Berücksichtigt werden folgende Einkünfte und Vermögenswerte:
- Gewinne aus Gewerbebetrieb;
- Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft;
- Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit (freier Beruf);
- Einkünfte aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit;
- Renten und Pensionen;
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung;
- Einkünfte aus Kapitalvermögen;
- sonstige Einkünfte.
Die Einkünfte und Vermögenswerte der letzten 10 Jahre können Gegenstand einer berichtigenden Steuererklärung sein.
Berichtigende Steuererklärung
Die berichtigende Steuererklärung ist formlos zu verfassen und an das zuständige Steueramt zu schicken.
Der Erklärung sind die für die Bearbeitung der Akte erforderlichen Belege beizufügen. Dabei handelt es sich insbesondere um:
- eine eidesstattliche Erklärung zur Bescheinigung, dass die Berichtigung alle bisher nicht gemeldeten Einkünfte betrifft;
- eine ausführliche Beschreibung des Sachverhalts. In diesem Schriftstück ist die Herkunft der gehaltenen und nicht gemeldeten Vermögenswerte klar und ausführlich darzulegen, und es ist jedes Dokument beizufügen, das:
- diese Herkunft zu belegen vermag oder;
- diese Herkunft aufgrund seiner Merkmale nachweisen kann;
- gegebenenfalls eine Bescheinigung der Institute, insbesondere Bankinstitute, bei denen die Vermögenswerte hinterlegt sind, die besagen, dass die Kontoauszüge ausführlich sind;
- bei juristischen Personen: berichtigte Abschlüsse.
Vollständige Begleichung der Steuer
Steuerpflichtige, die eine berichtigende Steuererklärung eingereicht haben, müssen den vollständigen auf dem berichtigenden Steuerbescheid angegeben Betrag zahlen, zuzüglich von:
- 10 % wenn die Erklärung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2016 eingereicht wurde;
- 20 % wenn die Erklärung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2017 eingereicht wurde.
Die Zahlung muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des berichtigenden Steuerbescheids erfolgen.
Der Steuerzuschlag wegen versäumter oder verspäteter Einreichung der Steuererklärung wird nicht angewandt.
Zuständige Kontaktstellen
-
Steuerverwaltung45, boulevard Roosevelt
L-2982 Luxemburg
Luxemburg
Um sich an die zuständige Stelle zu wenden, folgen Sie bitte dem untenstehenden Link.
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)1-3, avenue Guillaume
L-1651 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 31 / L-2010
Tel. : (+352) 247 80800Fax : (+352) 247 90400 -
Zentrale Einnahmestelle5, rue du Plébiscite
L-2341 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1004 / L-1010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 80753Fax : (+352) 247 - 904008.00–12.00 und 14.00–16.00 Uhr -
Abteilung für letztwillige Verfügungen1-3, avenue Guillaume
L-1651 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
Fax : (+352) 247 - 90400 -
Luxemburg Personenstandsurkunden 2308, route d’Esch
L-1471 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
308, route d’Esch - L-2010 Luxemburg
-
Amt für Personenstandsurkunden GrevenmacherSchiltzeplaz (Hôtel des Postes)
L-6774 Grevenmacher
Luxemburg
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Amt für Personenstandsurkunden DiekirchPlace Guillaume (Hôtel des Postes)
L-9237 Diekirch
Luxemburg
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Amt für Personenstandsurkunden Esch-sur-Alzette33-35, rue Zénon Bernard
L-4031 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
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Luxembourg Guichet Unique308, route d’Esch
L-1471 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 80800von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr -
Eintragungen, Erbschaften, Hypotheken308, route d’Esch
L-1471 Luxemburg
Luxemburg
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MwSt.-Abteilung308, route d’Esch
L-1471 Luxemburg
Luxemburg
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Abteilung Organisation und Tätigkeit der Büros1-3, avenue Guillaume
L-1651 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 24 78 08 00