Erneuerung Ihres Aufenthaltstitels für Familienangehörige
Zum letzten Mal aktualisiert am
Wenn Sie Staatsangehöriger eines Drittstaats sind, bereits über einen Aufenthaltstitel in Luxemburg verfügen und diesen erneuern möchten, müssen Sie Ihren Antrag auf Erneuerung des Aufenthaltstitels bei der Generaldirektion für Einwanderung einreichen, dies:
- rechtzeitig; und
- spätestens 2 Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels.
Betroffene Personen
Alle Staatsangehörigen eines Drittstaats (d. h. eines Landes, das weder Mitglied der Europäischen Union (EU) noch den EU-Mitgliedstaaten gleichgestellt ist), die:
- in Luxemburg mit einem gültigen Aufenthaltstitel für Familienangehörige leben; und
- ihren Aufenthaltstitel erneuern möchten.
Fristen
Sie müssen Ihren Antrag folgendermaßen einreichen:
- rechtzeitig; und
- spätestens 2 Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Ihren Antrag auf Erneuerung des Aufenthaltstitels können Sie folgendermaßen bei der Generaldirektion für Einwanderung einreichen:
- online über MyGuichet.lu; oder
- per Post anhand des dafür vorgesehenen Formulars (siehe „Online-Dienste und Formulare“).
Online-Einreichung des Antrags
Der Antrag auf Erneuerung des Aufenthaltstitels kann über MyGuichet.lu eingereicht werden. Der Online-Vorgang kann durchgeführt werden:
- mit Authentifizierung. Hierfür benötigen Sie:
- ein LuxTrust-Produkt; oder
- einen elektronischen Personalausweis (eID); oder
- ohne Authentifizierung.
Einreichung des Antrags per Post
Wenn Sie Ihren Antrag per Post einreichen möchten, müssen Sie Folgendes einsenden:
- das Antragsformular (siehe „Online-Dienste und Formulare“); und
- die unten aufgeführten Belege.
Belege
Sie müssen Ihrem Antrag folgende Dokumente in Kopie beifügen:
- eine vollständige Kopie Ihres gültigen Reisepasses;
- einen aktuellen Sozialversicherungsnachweis, in dem alle Ihre Mitgliedschaftszeiträume bei der luxemburgischen Sozialversicherung aufgelistet sind; und
- einen aktuellen Auszug aus dem luxemburgischen Strafregister (Führungszeugnis Nr. 3).
Sofern die Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.
Genehmigung des Antrags
Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie ein Schreiben, in dem Sie aufgefordert werden:
- die Gebühr für die Ausstellung des Aufenthaltstitels in Höhe von 80 Euro zu bezahlen; und
- einen Termin bei der Generaldirektion für Einwanderung zur Aufnahme eines Fotos und Ihrer Fingerabdrücke zu vereinbaren, die anschließend in Ihren Aufenthaltstitel eingefügt werden.
Sie können auch ein aktuelles Foto mitbringen, das den ICAO-Standards entspricht („Standard biometrischer Reisepass“).
Sie müssen am Tag Ihres Termins zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten einen Nachweis über die Zahlung der Gebühr vorlegen; andernfalls wird Ihr Termin storniert.
Ausstellung des Aufenthaltstitels
Eine Woche nach der Erfassung Ihrer biometrischen Daten können Sie Ihren Aufenthaltstitel bei der Generaldirektion für Einwanderung abholen.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
- Ministerium für innere Angelegenheiten
- Generaldirektion für Einwanderung
- Hauptadresse:
- 26, route d’Arlon L-1140 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 84 040
Geöffnet ⋅ Schließt um 11:30 Uhr
- Donnerstag:
- 9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
- Freitag:
- 9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
- Dienstag:
- 9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch:
- 9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
- E-Mail:
- immigration.public@mai.etat.lu
- Postfach:
-
Postfach 752
L-2017 Luxemburg
- Fax:
- (+352) 22 16 08
- Zusätzliche Informationen:
-
Registrierung und Ausstellung biometrischer Aufenthaltstitel: nur nach Terminvereinbarung.
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
sur le site du ministère de la Justice
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 29 août 2008
portant sur la libre circulation des personnes et l’immigration
-
Règlement grand-ducal modifié du 5 septembre 2008
portant exécution de certaines dispositions relatives aux formalités administratives prévues par la loi du 29 août 2008 sur la libre circulation des personnes et l'immigration
Es ist ein Fehler aufgetreten
Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.