Erneuerung Ihres Aufenthaltstitels für Forscher

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Wenn Sie Staatsangehöriger eines Drittstaats sind, bereits über einen Aufenthaltstitel in Luxemburg verfügen und diesen erneuern möchten, müssen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Erneuerung einreichen.

Wenn Sie Staatsangehöriger eines Drittstaats sind, bereits über einen Aufenthaltstitel in Luxemburg verfügen und diesen erneuern möchten, müssen Sie Ihren Antrag auf Erneuerung des Aufenthaltstitels bei der Generaldirektion für Einwanderung einreichen, dies:

  • rechtzeitig; und
  • spätestens 2 Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels.

Betroffene Personen

Alle Staatsangehörigen eines Drittstaats (d. h. eines Landes, das weder Mitglied der Europäischen Union (EU) noch den EU-Mitgliedstaaten gleichgestellt ist), die:

  • in Luxemburg mit einem gültigen Aufenthaltstitel für Forscher leben; und
  • ihren Aufenthaltstitel erneuern möchten.

Fristen

Sie müssen Ihren Antrag folgendermaßen einreichen:

  • rechtzeitig; und
  • spätestens 2 Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Ihren Antrag auf Erneuerung des Aufenthaltstitels können Sie folgendermaßen bei der Generaldirektion für Einwanderung einreichen:

Online-Einreichung des Antrags

Der Antrag auf Erneuerung des Aufenthaltstitels kann über MyGuichet.lu eingereicht werden. Der Online-Vorgang kann durchgeführt werden:

  • mit Authentifizierung. Hierfür benötigen Sie:
    • ein LuxTrust-Produkt; oder
    • einen elektronischen Personalausweis (eID); oder
  • ohne Authentifizierung.

Einreichung des Antrags per Post

Wenn Sie Ihren Antrag per Post einreichen möchten, müssen Sie Folgendes einsenden:

Belege

Sie müssen Ihrem Antrag folgende Dokumente in Kopie beifügen:

  • eine vollständige Kopie Ihres gültigen Reisepasses;
  • eine mit einer zugelassenen Forschungseinrichtung unterzeichnete Aufnahmevereinbarung;
  • eine Verpflichtungserklärung einer zugelassenen Forschungseinrichtung;
  • einen aktuellen Sozialversicherungsnachweis, in dem alle Ihre Mitgliedschaftszeiträume bei der luxemburgischen Sozialversicherung aufgelistet sind;
  • einen aktuellen Auszug aus dem luxemburgischen Strafregister (Führungszeugnis Nr. 3).

Sofern die Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.

Genehmigung des Antrags

Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie ein Schreiben, in dem Sie aufgefordert werden:

  • die Gebühr für die Ausstellung des Aufenthaltstitels in Höhe von 80 Euro zu bezahlen; und
  • einen Termin bei der Generaldirektion für Einwanderung zur Aufnahme eines Fotos und Ihrer Fingerabdrücke zu vereinbaren, die anschließend in Ihren Aufenthaltstitel eingefügt werden.

Sie können auch ein aktuelles Foto mitbringen, das den ICAO-Standards entspricht („Standard biometrischer Reisepass“).

Sie müssen am Tag Ihres Termins zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten einen Nachweis über die Zahlung der Gebühr vorlegen; andernfalls wird Ihr Termin storniert.

Ausstellung des Aufenthaltstitels

Eine Woche nach der Erfassung Ihrer biometrischen Daten können Sie Ihren Aufenthaltstitel bei der Generaldirektion für Einwanderung abholen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Ministerium für innere Angelegenheiten
  • Generaldirektion für Einwanderung
Hauptadresse:
26, route d’Arlon L-1140 Luxemburg Luxemburg
Telefon:
(+352) 247 84 040
Geöffnet ⋅ Schließt um 11:30 Uhr
Donnerstag:
9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
Samstag:
Geschlossen
Sonntag:
Geschlossen
Montag:
9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
Postfach:

Postfach 752

L-2017 Luxemburg

Zusätzliche Informationen:

Registrierung und Ausstellung biometrischer Aufenthaltstitel: nur nach Terminvereinbarung.

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

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