Ersatz des Aufenthalts- oder Reisedokuments

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Wenn Sie Staatsangehöriger eines Drittstaats sind und über ein in Luxemburg gültiges Aufenthalts- oder Reisedokument verfügen, das Sie aufgrund von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung ersetzen müssen, müssen Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments bei der Generaldirektion für Einwanderung stellen.

Wenn Sie Staatsangehöriger eines Drittstaats sind, über ein in Luxemburg gültiges Aufenthalts- oder Reisedokument verfügen und dieses ersetzen müssen, weil es verloren gegangen ist, gestohlen oder beschädigt wurde oder weil Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr aktuell sind, müssen Sie bei der Generaldirektion für Einwanderung (Direction générale de l’immigration) einen Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments stellen.

Betroffene Personen

Alle Staatsangehörigen eines Drittstaats (d. h. eines Landes, das weder Mitglied der Europäischen Union (EU) noch den EU-Mitgliedstaaten gleichgestellt ist), die:

  • in Luxemburg wohnen; und
  • ihr Aufenthalts- oder Reisedokument ersetzen müssen aufgrund von:
    • Verlust;
    • Diebstahl;
    • Beschädigung;
    • Änderung ihrer personenbezogenen Daten.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Ihren Antrag auf Ersatz des Aufenthaltstitels können Sie folgendermaßen bei der Generaldirektion für Einwanderung einreichen:

Online-Einreichung

Der Antrag kann über MyGuichet.lu gestellt werden. Der Online-Vorgang kann durchgeführt werden:

  • mit Authentifizierung. Hierfür benötigen Sie:
    • ein LuxTrust-Produkt; oder
    • einen elektronischen Personalausweis (eID); oder
  • ohne Authentifizierung.

Belege

Sie müssen Ihrem Antrag folgende Dokumente in Kopie beifügen:

  • Kopie aller Seiten Ihres gültigen Reisepasses bzw. Reisedokuments (es sei denn, dieses Dokument ist in der Verlust- oder Diebstahlanzeige aufgeführt);
  • bei Verlust oder Diebstahl des Aufenthaltsdokuments: von der Polizei ausgestellte Verlust- oder Diebstahlanzeige;
  • bei Beschädigung des Aufenthaltsdokuments: das beschädigte Aufenthaltsdokument;
  • sonstiger Grund (Änderung des Namens oder des Geschlechts usw.): entsprechenden Beleg.

Gut zu wissen

Bei Verlust/Diebstahl

Bitte beachten Sie, dass Ihr Aufenthalts- oder Reisedokument für ungültig erklärt wird und eine Ausschreibung im Schengener Informationssystem erfolgt, damit das als verloren bzw. gestohlen gemeldete Dokument bei Gelegenheit sichergestellt werden kann.

Sobald Sie den Verlust bzw. Diebstahl angezeigt haben, müssen Sie daher den Ersatz Ihres Aufenthalts- oder Reisedokuments beantragen.

Bei Bewilligung Ihres Antrags

Sie erhalten ein Schreiben, in dem Ihnen die Schritte erläutert werden, die Sie für die Ausstellung Ihres neuen Aufenthalts- oder Reisedokument unternehmen müssen.

Online-Dienste und Formulare

Online-Dienste

Aufenthaltstitel

Reisedokument

Zum Download bereitgestellte Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Ministerium für innere Angelegenheiten
  • Generaldirektion für Einwanderung
Hauptadresse:
26, route d’Arlon L-1140 Luxemburg Luxemburg
Telefon:
(+352) 247 84 040
Geschlossen ⋅ Öffnet um 9:00 Uhr
Donnerstag:
9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
Samstag:
Geschlossen
Sonntag:
Geschlossen
Montag:
9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
Postfach:

Postfach 752

L-2017 Luxemburg

Zusätzliche Informationen:

Registrierung und Ausstellung biometrischer Aufenthaltstitel: nur nach Terminvereinbarung.

Verwandte Vorgänge und Links

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

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