Ersatz des Aufenthalts- oder Reisedokuments
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Zusammenfassung:
Wenn Sie Staatsangehöriger eines Drittstaats sind und über ein in Luxemburg gültiges Aufenthalts- oder Reisedokument verfügen, das Sie aufgrund von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung ersetzen müssen, müssen Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments bei der Generaldirektion für Einwanderung stellen.
Wenn Sie Staatsangehöriger eines Drittstaats sind, über ein in Luxemburg gültiges Aufenthalts- oder Reisedokument verfügen und dieses ersetzen müssen, weil es verloren gegangen ist, gestohlen oder beschädigt wurde oder weil Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr aktuell sind, müssen Sie bei der Generaldirektion für Einwanderung (Direction générale de l’immigration) einen Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments stellen.
Betroffene Personen
Alle Staatsangehörigen eines Drittstaats (d. h. eines Landes, das weder Mitglied der Europäischen Union (EU) noch den EU-Mitgliedstaaten gleichgestellt ist), die:
- in Luxemburg wohnen; und
- ihr Aufenthalts- oder Reisedokument ersetzen müssen aufgrund von:
- Verlust;
- Diebstahl;
- Beschädigung;
- Änderung ihrer personenbezogenen Daten.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Ihren Antrag auf Ersatz des Aufenthaltstitels können Sie folgendermaßen bei der Generaldirektion für Einwanderung einreichen:
- online über MyGuichet.lu; oder
- per Post anhand des dafür vorgesehenen Formulars (siehe „Online-Dienste und Formulare“).
Online-Einreichung
Der Antrag kann über MyGuichet.lu gestellt werden. Der Online-Vorgang kann durchgeführt werden:
- mit Authentifizierung. Hierfür benötigen Sie:
- ein LuxTrust-Produkt; oder
- einen elektronischen Personalausweis (eID); oder
- ohne Authentifizierung.
Belege
Sie müssen Ihrem Antrag folgende Dokumente in Kopie beifügen:
- Kopie aller Seiten Ihres gültigen Reisepasses bzw. Reisedokuments (es sei denn, dieses Dokument ist in der Verlust- oder Diebstahlanzeige aufgeführt);
- bei Verlust oder Diebstahl des Aufenthaltsdokuments: von der Polizei ausgestellte Verlust- oder Diebstahlanzeige;
- bei Beschädigung des Aufenthaltsdokuments: das beschädigte Aufenthaltsdokument;
- sonstiger Grund (Änderung des Namens oder des Geschlechts usw.): entsprechenden Beleg.
Gut zu wissen
Bei Verlust/Diebstahl
Bitte beachten Sie, dass Ihr Aufenthalts- oder Reisedokument für ungültig erklärt wird und eine Ausschreibung im Schengener Informationssystem erfolgt, damit das als verloren bzw. gestohlen gemeldete Dokument bei Gelegenheit sichergestellt werden kann.
Sobald Sie den Verlust bzw. Diebstahl angezeigt haben, müssen Sie daher den Ersatz Ihres Aufenthalts- oder Reisedokuments beantragen.
Bei Bewilligung Ihres Antrags
Sie erhalten ein Schreiben, in dem Ihnen die Schritte erläutert werden, die Sie für die Ausstellung Ihres neuen Aufenthalts- oder Reisedokument unternehmen müssen.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Aufenthaltstitel
Reisedokument
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
- Ministerium für innere Angelegenheiten
- Generaldirektion für Einwanderung
- Hauptadresse:
- 26, route d’Arlon L-1140 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 84 040
Geschlossen ⋅ Öffnet um 9:00 Uhr
- Donnerstag:
- 9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
- Freitag:
- 9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
- Dienstag:
- 9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch:
- 9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
- E-Mail:
- immigration.public@mai.etat.lu
- Postfach:
-
Postfach 752
L-2017 Luxemburg
- Fax:
- (+352) 22 16 08
- Zusätzliche Informationen:
-
Registrierung und Ausstellung biometrischer Aufenthaltstitel: nur nach Terminvereinbarung.
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Weitere Informationen
sur le site du ministère de la Justice
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 29 août 2008
portant sur la libre circulation des personnes et l’immigration
-
Règlement grand-ducal modifié du 5 septembre 2008
portant exécution de certaines dispositions relatives aux formalités administratives prévues par la loi du 29 août 2008 sur la libre circulation des personnes et l'immigration
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