Besuch in Luxemburg als Unionsbürger
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Jeder Bürger der Europäischen Union (EU) genießt das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU, was ihm das Recht einräumt, jedes beliebige EU-Land für einen Kurzaufenthalt (von bis zu 90 Tagen) zu besuchen.
Betroffene Personen
Als „Unionsbürger“ gelten die Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaats.
Staatsangehörige eines der anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein) sowie der Schweiz sind Unionsbürgern gleichgestellt.
Anmerkung: Familienangehörige eines luxemburgischen Staatsangehörigen sind den Familienangehörigen eines Unionsbürgers gleichgestellt.
Vorgehensweise und Details
Ein Bürger der EU oder eines gleichgestellten Landes, der nach Luxemburg einreisen möchte, um sich dort weniger als 90 Tage aufzuhalten, muss keine Formalitäten erledigen.
Er muss lediglich im Besitz eines gültigen nationalen Personalausweises oder Reisepasses sein.
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für innere Angelegenheiten Generaldirektion für Einwanderung – Ausländerabteilung
- Adresse:
-
26, route d’Arlon
L-1140
Luxemburg
Postfach 752 / L-2017 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 84 040
- Fax:
- (+352) 22 16 08
- E-Mail:
- immigration.public@mai.etat.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet um 9:00 Uhr
- Freitag:
- 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
- Dienstag:
- 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch:
- 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag:
- 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
portant sur la libre circulation des personnes et l’immigration
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