Den Tod eines Angehörigen melden

Der Tod einer Person muss der Gemeindeverwaltung (im Standesamt) in der Gemeinde angezeigt werden, in der die Person verstorben ist.

Zielgruppe

Angezeigt werden kann ein Sterbefall durch:

  • das von der Familie beauftragte Bestattungsunternehmen oder;
  • einen Familienangehörigen des Verstorbenen oder;
  • jede andere Person.

Vorgehensweise und Details

Totenschein

Nach dem Tod eines Menschen stellt der Arzt eine Bescheinigung, den sogenannten Totenschein, aus. Darin werden die Todesursachen festgehalten (z. B. „natürlicher Tod“ oder „unerwarteter aber unverdächtiger Tod“).

Die Person, die den Sterbefall beim Standesamt der Gemeinde anzeigt, in der der Tote verstarb, muss folgende Unterlagen vorlegen:

  • den Totenschein;
  • das Familienstammbuch des Verstorbenen oder anderenfalls, alle den Verstorbenen betreffenden Ausweispapiere und Unterlagen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Identitätsnachweise);
  • die Einsargungsbescheinigung, wenn der Verstorbene in einer anderen Gemeinde beigesetzt werden soll;
  • bei einer Einäscherung:
    • die Einsargungsbescheinigung sowie die ärztliche Bescheinigung, dass weder Anzeichen noch Indizien für einen gewaltsamen Tod vorliegen;
    • die ärztliche Bescheinigung darüber, dass der Verstorbene keinen Herzschrittmacher trug.

Das Standesamt der Gemeinde stellt eine Sterbeurkunde aus. Es übergibt Abschriften dieser Sterbeurkunde sowie die Genehmigungen für die Überführung des Leichnams und seine Beisetzung.

Eine der Genehmigungen ist für das Bestattungsunternehmen bestimmt, das damit die Überführung des Verstorbenen in die Leichenhalle am Ort der Beerdigung oder bei einer Einäscherung zum Krematorium vornehmen kann. Die andere Genehmigung ist für die Gemeinde am Ort der Beerdigung des Verstorbenen bestimmt.

Im Falle der Einäscherung wird die Genehmigung vom Standesbeamten des Sterbeortes auf Vorlage eines Schreibens des Verstorbenen, in dem dieser seinen Wunsch, eingeäschert zu werden, äußert oder falls es ein solches nicht gibt, auf Antrag eines Familienmitgliedes oder einer sonstigen Person, die über die Bestattung entscheiden darf, erteilt.

Nach der Anzeige eines Sterbefalls zu erledigende Formalitäten

In der Regel händigt die Gemeindeverwaltung des Sterbeortes bei der Anzeige des Sterbefalls mehrere Abschriften der Sterbeurkunde aus. Weitere Ausfertigungen können beim zuständigen Standesbeamten der Sterbegemeinde angefordert werden. Sie müssen verschiedenen Stellen übermittelt werden, um Entschädigungen und andere im Todesfall zu zahlenden Leistungen zu erhalten.

Nach der Anzeige des Sterbefalls sind folgende Behörden und Stellen zu informieren und folgende Papiere zu übermitteln:

  • die zuständige(n) Krankenkasse(n): eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde und die bezahlten Bestattungsrechnungen, die den Anspruch auf die pauschale, so genannte Bestattungskostenbeihilfe begründen;
  • die Sterbekasse: eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde (wenn der Verstorbene ihr angehört hat);
  • die Medizinisch-Chirurgische Kasse: eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde (wenn der Verstorbene ihr angehört hat);
  • die zuständige(n) Rentenkasse(n): eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde;
  • der Arbeitgeber des/der Verstorbenen und aller anderen Personen, die Anspruch auf Sonderurlaub haben: eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde oder ein Auszug aus der Sterbeurkunde;
  • die Schule(n) der Kinder und Enkelkinder: eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde oder ein Auszug aus der Sterbeurkunde;
  • die Versicherungsgesellschaft(en) (wenn eine Lebensversicherung vorliegt): eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde oder ein Auszug aus der Sterbeurkunde;
  • das/die Bankinstitut(e): eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde oder ein Auszug aus der Sterbeurkunde und eine von einem Notar ausgestellte Offenkundigkeitsurkunde;
  • der Notar, wenn ein Testament aufgesetzt wurde: eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde;
  • wenn auf den Namen des/der Verstorbenen ein Fahrzeug angemeldet war, die Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (Société nationale de contrôle technique - SNCT): eine Sterbeurkunde und eine von einem Notar ausgestellte Offenkundigkeitsurkunde;
  • wenn es sich um einen ausländischen Staatsangehörigen handelt, das Konsulat oder die Botschaft: eine Sterbeurkunde bzw. ein Auszug aus der internationalen Sterbeurkunde, sowie der Reisepass.

Formalitäten betreffend die Erbschaftserklärung

Innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod ist eine Erbschaftserklärung bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) abzugeben. Dabei sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde;
  • ein Katasterauszug bei Immobilienvermögen. Dieser ist beim Kataster- und Vermessungsamt (Administration du cadastre et de topographie) zu beantragen;
  • im Falle eines Ehevertrags die entsprechende notarielle Urkunde.

Zuständige Kontaktstellen

Doppelklick, um die Karte zu aktivieren
Doppelklick, um die Karte zu aktivieren
Doppelklick, um die Karte zu aktivieren
Doppelklick, um die Karte zu aktivieren